Dampfende Kühltürme des Kraftwerkes Westfalen aus der Ferne.
Auch der letzte, nur sieben Jahre alte Block E des RWE-Kraftwerks Westfalen in Hamm erhielt per Auktion den Zuschlag zur Stilllegung gegen Zahlung einer staatlichen "Prämie". (Foto: Daniel Deppe/​Flickr)

Klimareporter°: Herr Höfer, nach der ersten Steinkohle-Ausschreibung schätzte die Bundesumweltministerin, dass im Ergebnis der stillzulegenden knapp 4.800 Megawatt Kraftwerkskapazität jährlich mehr als zehn Millionen Tonnen CO2 eingespart werden. Können Sie das mit Ihrer Studie bestätigen?

Tim Höfer: Bei der künftigen Emissionsreduktion ist es wichtig, zwischen brutto und netto zu unterscheiden. Die Bruttoreduktion erfasst nur, wie viel CO2 durch die Stilllegung der Kohlekraftwerke eingespart wird.

Die Nettoreduktion berücksichtigt dagegen auch, dass der Strom aus den stillgelegten Anlagen nun möglicherweise durch andere Kraftwerke in Deutschland und Europa erzeugt wird. Dadurch entstehen wiederum neue CO2-Emissionen.

Nimmt man die historischen CO2-Emissionen der stillgelegten Kraftwerke, liegt die Bruttoreduktion durchaus in dem Bereich, den die Ministerin angibt. Netto könnte die CO2-Minderung aber niedriger liegen.

Fraglich ist auch, wie sich die angegebene Einsparmenge bei CO2 künftig entwickelt. Das hängt auch davon ab, wie viel Strom die betroffenen Kraftwerke ohne ihre Stilllegung erzeugt hätten, wie lange diese Kraftwerke überhaupt noch am Netz gewesen wären und welche Art von Kraftwerken – fossile, atomare oder erneuerbare – den nun fehlenden Strom produzieren.

Einen Großteil der CO2-Einsparung im Ergebnis der Ausschreibung steuert das Vattenfall-Kraftwerk in Hamburg-Moorburg bei. Ist die Stilllegung eines solch großen und neuen Kraftwerks eine Ausnahme bei den Ausschreibungen?

Eine Ausnahme ist das Kraftwerk Moorburg nicht. Auch das ebenfalls recht junge Kraftwerk Westfalen E – 2014 ans Netz gegangen – erhielt in der ersten Runde einen Zuschlag. Auf der anderen Seite wurden aber auch alte Kraftwerke bezuschlagt.

Nehmen Betreiber solcher neuen Kraftwerke, bei denen die Milliardeninvestitionen sich vermutlich noch nicht amortisiert haben, Verluste in Kauf, wenn sie sie in die Steinkohle-Ausschreibungen geben?

Von außen ist es schwer nachvollziehbar, wie die Betreiber ihre Kraftwerke bewerten und ob sie, verglichen mit den tatsächlichen Restwerten der Anlagen, Verluste realisieren.

Die unterschiedlichen Gebote in den Ausschreibungen haben ihre Gründe. Einerseits ist der Kraftwerkspark – was Effizienz, Kosten und Restlaufzeit betrifft – sehr heterogen. Dazu kommen andererseits sehr unterschiedliche Erwartungen der Betreiber hinsichtlich künftiger energiewirtschaftlicher Entwicklungen.

Ob beispielsweise der CO2-Preis im Emissionshandel steigt oder sich durch den Atomausstieg neue Absatzmöglichkeiten für Strom ergeben?

Die künftigen energiewirtschaftlichen Entwicklungen hängen natürlich von verschiedenen Faktoren ab. Ein großer Treiber ist sicherlich die Politik in Deutschland und Europa und deren Klimaschutzambitionen. Diese können sich ändern. Das sieht man zum Beispiel an der kontinuierlichen Diskussion zur Verschärfung von Klimazielen auf allen Ebenen und in den verschiedenen Sektoren. Dies hat wiederum Auswirkungen auf den CO2-Preis.

Teure Steinkohle-Auktionen

Das Ausschreibungssystem zur Stilllegung von Steinkohlekraftwerken in Deutschland ist teurer als nötig und ineffizient beim Klimaschutz. Zu der Einschätzung kommt Greenpeace Energy auf Grundlage der empirischen Kurzanalyse der Beratungsfirma Enervis. Diese hat im Auftrag des Ökoenergieanbieters die erste Auktion zu Steinkohlestilllegungen untersucht. Dabei seien nicht unbedingt jene Kraftwerke mit dem höchsten CO2-Ausstoß zum Zuge gekommen. Stattdessen versuchten Kohlekonzerne durch ihr Bieterverhalten, möglichst hohe Entschädigungszahlungen zu erwirken, teilte Greenpeace Energy mit.

Aber auch andere Entwicklungen wie bei Elektrofahrzeugen, dem Einsatz von Wasserstoff oder bei der Wärmewende sind aus heutiger Sicht noch nicht klar abzusehen. Diese Unklarheiten bedingen dann unter anderem auch die unterschiedliche wirtschaftliche Bewertung von Kraftwerken.

Zu diesen unterschiedlichen Interpretationen künftiger Entwicklungen kommen dann noch unterschiedliche Strategien beim Bieten. Dies führt dazu, dass junge Anlagen offenbar mit strategischen Abschlägen in die Ausschreibung geschickt wurden, während ältere Kraftwerke zum Teil eher mit strategischen Aufschlägen platziert wurden und deshalb keinen Zuschlag erhalten haben.

Für die beiden Moorburg-Blöcke ist vermutlich rechnerisch mit maximal rund 60.000 Euro je Megawatt Leistung geboten worden, während für die beiden RWE-Blöcke nach unserer Einschätzung bei den Geboten eine Spannbreite von 133.000 bis 150.000 Euro je Megawatt möglich ist.

Verstehe ich richtig: Das 1985 in Betrieb gegangene und also 35 Jahre alte Kraftwerk in Ibbenbüren und das erst sieben Jahre alte Kraftwerk Westfalen E wurden von RWE vermutlich zu ähnlichen Preisen angeboten?

Genau. Die RWE AG hat veröffentlicht, dass sie für die Stilllegung der beiden Kraftwerke Westfalen E und Ibbenbüren B 216 Millionen Euro bekommt. Daraus – und aus dem "Überhang" von 788 Megawatt bei der ersten Ausschreibung – lässt sich schlussfolgern, dass das Kraftwerk Ibbenbüren das preissetzende Kraftwerk in Euro pro Tonne gewesen sein muss. Basierend darauf kann man die angesprochene Gebotsspanne der beiden Kraftwerke ableiten.

Die Steinkohleausschreibungen sind Teil des Kohleausstiegs, den Deutschland aus Klimaschutzgründen vollzieht. In den Steinkohle-Ausschreibungen sind die CO2-Emissionen aber nur ein Faktor von vielen, damit ein Kraftwerk den Zuschlag erhält. Hält die Netzagentur das Kraftwerk für systemrelevant, wird es nicht stillgelegt. Kraftwerke im Süden können sich erstmal gar nicht beteiligen. Welchen Stellenwert hat die Emissionssenkung da überhaupt?

Zunächst einmal: Steinkohlekraftwerke in der Südregion waren nur in der ersten Ausschreibungsrunde ausgeschlossen. Ab der zweiten Runde entfiel diese Maßgabe.

Richtig ist: Die Emissionssenkung ist bei der Stilllegung von Kohlekraftwerken nur einer von mehreren Faktoren. Der erste ist naturgemäß der Gebotswert, der vom Betreiber in Euro pro Megawatt Leistung abgegeben wird und dann – basierend auf den durchschnittlichen CO2-Emissionen der letzten drei Jahre der Anlage – in Euro pro Tonne CO2 umgerechnet wird.

Porträtaufnahme von Tim Höfer.
Foto: privat

Tim Höfer

ist als Energie­berater bei der Enervis Energy Advisors GmbH in Berlin tätig. Er studierte Wirtschafts­ingenieur­wesen mit Fach­richtung Bau­ingenieur­wesen an der RWTH Aachen und promovierte am dortigen Energie­konsum­forschungs­institut FCN.

Entsprechend dieser Kennziffer werden die Gebote dann in aufsteigender Reihenfolge sortiert.

Ab der zweiten Ausschreibungsrunde kam dann der sogenannte Netzfaktor hinzu. Dieser verteuert Kohlekraftwerke, die für ein stabiles Netz relevant sind. Ein Zuschlag und eine folgende Stilllegung werden damit weniger wahrscheinlich.

Erhält ein netzrelevantes Kohlekraftwerk dennoch den Zuschlag, wird diese Anlage zunächst nicht endgültig stillgelegt, sondern in die Netzreserve überführt. Dies bedeutet allerdings nicht, dass dann kein CO2 eingespart wird. Kraftwerke in der Netzreserve dürfen nicht am Strommarkt teilnehmen. Damit werden die erzeugten Strommengen und die CO2-Emissionen reduziert.

Die meisten Steinkohlekraftwerke, die über Ausschreibungen stillgelegt werden, sind doch tatsächlich steinalt. Schon in der zweiten Runde wurden vor allem Anlagen stillgelegt, die kaum noch in Betrieb waren. Bezahlen wir den Unternehmen für klimapolitischen Schrott noch Prämien?

Nimmt man die Ergebnisse der ersten beiden Ausschreibungen, ist ersichtlich, dass sowohl sehr alte als auch sehr neue Kohlekraftwerke stillgelegt wurden. Der Zuschlag hängt eben von mehreren betriebswirtschaftlichen Faktoren sowie von strategischen Überlegungen der Betreiber ab.

Allerdings ist auch klar, dass es klimapolitisch effizienter wäre, die Kraftwerke entsprechend ihrer jeweiligen CO2-Vermeidungskosten stillzulegen. Bei gegebenem CO2-Preis würde das bedeuten, die Kraftwerke mit den höchsten spezifischen CO2-Emissionen, sprich Emissionen pro Megawatt installierter Leistung, zuerst stillzulegen.

Die Bundesnetzagentur teilte mit, dass es in der zweiten Runde Nullgebote gegeben hat. Warum das? Ein Unternehmen könnte die Anlage doch einfach so stilllegen – per Antrag bei der Bundesnetzagentur?

Ein Nullgebot ist nur auf den ersten Blick etwas überraschend. Wie erläutert, hängt so ein Vorgehen einerseits mit dem erwarteten Restwert der Anlage sowie den erwarteten energiewirtschaftlichen Entwicklungen zusammen.

Darüber hinaus kann auch der – sich aus dem Kohleausstiegsgesetz ergebende – Anspruch auf Anpassungszahlungen für Kraftwerksbeschäftigte, sofern dieser gewährt wird, eine Erklärung für Nullgebote in der zweiten Auktion liefern.

Um die Kosten für den Steinkohle-Ausstieg zu senken, wird gefordert, die Ausschreibungsmenge zu erhöhen und den Wettbewerb der Betreiber zu verstärken. Muss man sich aber nicht eher fragen, ob das Ausschreibungsregime für solche Ausstiegsprozesse eher ungeeignet ist?

Auktionen sind grundsätzlich sinnvoll, wenn sich Wettbewerb einstellen kann und sinnvolle Kriterien für die Auswahl von Kraftwerken gesetzt werden. Das geltende Pay-as-bid-Verfahren – ein Verfahren, bei dem die Kraftwerksbetreiber eine Entschädigung in Höhe ihres Gebots erhalten – ermöglicht strategisches Bieten. Die daraus folgenden strategischen Auf- und Abschläge sind bei den Steinkohleausschreibungen ebenfalls zu erkennen.

Daraus folgt aber, dass nicht unbedingt die kostengünstigsten beziehungsweise klimaschonendsten Kraftwerke stillgelegt werden, sondern sich möglicherweise ein Ergebnis einstellt, wie wir es gerade sehen: dass nämlich sehr alte und recht neue Anlagen parallel stillgelegt werden.

Darüber hinaus tragen die Intransparenz und Komplexität des aktuellen Auktionsdesigns ebenfalls zu Ineffizienzen beim Steinkohleausstieg bei.

Die Koalition will noch vor Ende der Legislatur das Klimaschutzprogramm 2030 wegen des Verfassungsgerichtsurteils verschärfen. Was sollte dazu bei den Steinkohle-Ausschreibungen geschehen?

Schon vor dem Urteil war klar, dass die deutschen CO2-Ziele für 2030 mit dem festgelegten Pfad aus der Braunkohleverstromung bis 2038 und auch dem für die Steinkohle bis 2034 nicht zusammenpassen. Das war bereits zum Zeitpunkt erkennbar, als das Kohleausstiegsgesetz beschlossen wurde.

Grundsätzlich gibt es verschiedene Möglichkeiten, um strengere CO2-Minderungsziele zu erreichen. Zuallererst könnten Kohlekraftwerke bereits aufgrund stark steigender CO2-Preise aus dem Markt heraus stillgelegt werden. Auch das Auktionsdesign könnte angepasst oder es könnten ordnungsrechtliche Maßnahmen ergriffen werden.

Noch ist die Lage ja so, dass Steinkohlekraftwerke erst nach 2027 ordnungsrechtlich ohne Kompensation vom Netz genommen werden können, allerdings noch auf Basis der alten Stilllegungspfade.

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