Mann hebt Geld an einem Sparkassen-Automaten ab, der auf der Straße in einem kleinen Ladenschaufenster installiert ist, auch die Tür daneben ist offenbar dauerhaft geschlossen, daneben hängt noch ein Kaugummi-Automat an der grauen Wand.
Die CO2-Steuer sozial gestaffelt zurückzahlen? (Foto: Sascha Kohlmann/​Flickr)

Nach zwölf Jahren an der Spitze des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), des größten umweltpolitischen Mitgliederverbandes der Bundesrepublik, nahm dessen Vorsitzender Hubert Weiger Ende vergangenen Jahres seinen Abschied, nicht ohne Mitstreitern, Unterstützern und Medienleuten zu danken.

In jenen Tagen hatte das Klimapaket hohe Wellen geschlagen. Deutschlands Einstieg in einen nationalen CO2-Preis, die Erhöhung der Pendlerpauschale oder die Furcht, wegen der energetischen Gebäudesanierung könnte sich Wohnen weiter verteuern, bestimmten das soziale Klima.

Angesichts dessen wurde der scheidende BUND-Vorsitzende in einer der Abschiedsrunden gefragt, wann denn sein Umweltverband zuletzt einmal mit dem Spitzenverband der Sozialverbände, dem Paritätischen Gesamtverband, ein gemeinsames öffentliches Statement zu einem sozial gerechten Klimaschutz abgegeben habe.

In dem Moment wusste Hubert Weiger die Frage nicht zu beantworten. Tatsächlich liegt die letzte entsprechende gemeinsame Äußerung von BUND und Paritätischem über sechs Jahre zurück. Im März 2013 war es, da veröffentlichten Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen, und Hubert Weiger in der Frankfurter Rundschau einen gemeinsamen Gastbeitrag.

Anlass des Textes war die vom damaligen Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) im Februar 2013 verbreitete und bis heute nicht belegte Zahl, die Energiewende in Deutschland werde eine Billion Euro kosten.

Schneider und Weiger rechneten dagegen vor, dass das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nur für ein Drittel des Strompreis-Anstiegs verantwortlich sei, viel stärker falle das Gewinnstreben der Stromkonzerne ins Gewicht. Sie prangerten auch EEG-Entlastungen von damals jährlich vier Milliarden Euro an, die – von den Normalverbrauchern bezahlt – gerade energieintensiven Betrieben zugutekämen.

Ein optimistisches Papier

Der Zeitungsbeitrag war offenbar Auftakt zur Arbeit an einem gemeinsamen Forderungspapier. Im Herbst 2013 legten BUND und Paritätischer Wohlfahrtsverband dann zusammen mit sieben anderen Umwelt- und Sozialverbänden eine "Charta zur sozial gerechten Energiewende" vor.

Die Charta listet 17 Forderungen oder Anregungen auf, um die Energiewende für sozial Benachteiligte verträglicher zu gestalten.

Auch in der Pressekonferenz zur "Energiewende-Charta" ging es zur Sache: "Zu teuer, zu unsozial, zu schnell – seit Monaten wird ganz massiv mit sozialen Argumenten gegen die Energiewende Stimmung gemacht", warnte Hubert Weiger. Deshalb sei der Zusammenschluss von Umwelt- und Sozialbewegung logisch.

Ulrich Schneider bezeichnete seinerseits die Energiewende als "übergreifendes Projekt der Daseinsvorsorge". Wer mit sozialen Argumenten dagegen polemisiere, der wolle, dass die "fossilen Großstrukturen zementiert bleiben", insistierte er.

Optimistisch war damals die Rede davon, es werde eine neue Allianz aus Wohlfahrts- und Umweltverbänden geschmiedet. Doch dazu kam es bis heute nicht.

Natürlich spiegelte die "Energiewende-Charta" den damaligen Stand der Klimadebatte wider. In der Hauptsache ging es um eine Strom- und Wärmewende, die Verkehrswende kam nicht vor.

Auch die schon 2013 kontrovers diskutierte CO2-Bepreisung tauchte nicht auf. Allerdings: Diese soziale Leerstelle weist ein sechs Jahr später, im Oktober 2019, veröffentlichtes Klima-Grundsatzpapier des Paritätischen Gesamtverbandes immer noch auf.

Kritik kommt spät und unkonkret

Darin warnt der Paritätische nur recht allgemein vor unsozialen Folgen des Klimaschutzes. Der Sozialverband hinkt damit nicht nur dem Stand der Wissenschaft hinterher, sondern noch viel mehr den von der Politik geschaffenen Fakten.

Bereits einen Monat zuvor, im September 2019, hatte die Bundesregierung die maßgeblichen Beschlüsse zum Klimagesetz gefasst – die sogenannten "Eckpunkte".

Erst als die Klimagesetzgebung in Hinterzimmergesprächen festgezurrt wurde, gingen in letzter Minute mehrere Sozialverbände und die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi Ende November mit einer "Sozialen Plattform Klimaschutz" an die Öffentlichkeit. Umweltverbände sucht man unter den Mitwirkenden wiederum vergeblich.

Die "Plattform" knüpft sichtlich an das Klima-Grundsatzpapier des Paritätischen an. Bei den "Plattform"-Forderungen findet sich auch einiges wieder, das schon bei der Energiewende-Charta von 2013 eine Rolle spielte – und offenbar bis heute politisch nicht durchgesetzt werden konnte.

Neu bei der "Plattform" ist wenigstens der Gedanke, dass Klimapolitik die Chance eröffnet, Soziales neu zu denken und mehr Lebensqualität für alle zu schaffen. Auch dürfe Klimaschutz "kein Elitenprojekt" und ein umweltbewusstes Leben "kein Luxus" sein.

Gegenüber der Energiewende-Charta ist die "Plattform" ein Schritt nach vorn, zum sozialen Kern der deutschen Klimagesetzgebung – der CO2-Bepreisung ab 2021 – gibt es jedoch nach wie vor keine konkrete Position.

Ins sozialpolitische Vakuum stießen auch Kräfte, die nicht dafür bekannt sind, sich für eine Benachteiligte bedenkende Sozialpolitik zu engagieren. So erklärten die FDP-Bundestagsabgeordneten Marie-Agnes Strack-Zimmermann und Lukas Köhler in der Welt, dass man Klimaschutz "nicht zum Elitenprojekt machen" dürfe.

Gerechtes Ordnungsrecht

Ob sich die Liberalen die Sprache der Sozialverbände zu eigen machten oder umgekehrt, sei hier dahingestellt. Gegen den Vorwurf, nur die Eliten könnten sich teuren Klimaschutz leisten und ihr Leben auf bio umstellen, gibt es allerdings ordnungsrechtliche Instrumente.

So begründete der SPD-Fraktionsvize im Bundestag, Matthias Miersch, Ende vergangenen Jahres die Forderung nach einem Tempolimit von 130 Kilometern pro Stunde nicht nur damit, dass dieses keinen Cent koste und pro Jahr ein bis zwei Millionen Tonnen CO2 spare. Miersch argumentierte auch: "Ein Tempolimit ist sozial gerecht. Der Porsche-Fahrer mit dem 100.000-Euro-Auto muss sich genauso daran halten wie der Fahrer eines Kleinwagens."

Ordnungsrecht spielt auch für die Grünen eine zentrale Rolle. Wollte man die Klimaziele allein über einen CO2-Preis erreichen, müsste dieser so hoch sein, dass er unweigerlich zu erheblichen negativen sozialen Auswirkungen führen würde, betont die Oppositionspartei in ihrem Beschluss für ein klimaneutrales Land vom vergangenen November. "Einige könnten sich rauskaufen, andere nicht mehr teilhaben." Damit das nicht passiere, brauche man einen Mix aus CO2-Preis, Anreizen und Förderung sowie dem Ordnungsrecht.

Noch schrecken die Sozialverbände vor solchem Ordnungsrecht zurück. Zumindest haben sie mittlerweile einen anderen Ansatz, den Klimawandel sozial gerecht zu gestalten, für sich entdeckt – die Rückzahlungen der Einnahmen aus der CO2-Besteuerung.

Weil die Verteuerung von CO2 steigende Lebenshaltungskosten zur Folge habe, hält die "Sozialplattform Klimaschutz" eine soziale Kompensation vor allem für mittlere und niedrigere Einkommen sowie auf Sozialleistungen Angewiesene für notwendig. "Denkbar wären Rückzahlungen an Bürger:innen, wie zum Beispiel in Form eines Energiegeldes oder einer Klimaprämie mit sozialer Staffelung", ist in dem Plattform-Papier zu lesen.

"Klimapolitik ersetzt keine Sozialpolitik"

Die bisher umfassendste Übersicht dazu liefert eine Studie des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) aus dem vergangenen Herbst. Der Titel: "Ein Preis für CO2 – Vergleich verschiedener Konzepte zur CO2-Bepreisung im Rahmen der Energiesteuer".

In der Studie hebt der Thinktank den positiven Effekt der Rückverteilung auf einkommensschwache Haushalte hervor. Durch die Kombination von Entlastungen über eine direkte (zum Beispiel Ökobonus) oder indirekte (zum Beispiel Absenkung von Strompreisbestandteilen) Rückverteilung entsteht für die FÖS-Forscher sogar ein progressiver Verteilungseffekt. Untere Einkommen würden netto entlastet.

In der Studie warnt das FÖS aber auch vor überzogenen Hoffnungen: "Klar ist aber auch: Klimapolitik kann keine Sozialpolitik ersetzen." So könnten soziale Verwerfungen in anderen Feldern – wie auf dem Wohnungsmarkt – nicht durch Klimaschutz-Instrumente aufgelöst werden.

Obwohl die Vorschläge der Umweltwissenschaft offensichtlich mit teilweise Jahre alten Forderungen der Sozialverbände korrespondieren – ein politisches Zusammenwirken will sich weiter nicht einstellen.

Auch die Wissenschaft selbst hat diese Leerstelle inzwischen entdeckt. In dem noch bis Jahresende laufenden Projekt "Neue Allianzen für Nachhaltigkeitspolitik" untersucht das Institut für Ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) "Kooperationsperspektiven umweltpolitischer Akteure mit Gewerkschaften, Wohlfahrts- und Sozialverbänden".

In einer ersten Bestandsaufnahme des Projekts wird den Verbänden ihre sozial-ökologische Ignoranz ziemlich deutlich mitgeteilt: So entschieden Wohlfahrts- und Sozialverbände eine gute Sozialpolitik zum Stabilitätsfaktor einer lebenswerten Gesellschaft und einer funktionierenden Demokratie erklärten, heißt es da, so wenig werde guter Umweltpolitik eine solche Funktion zugeschrieben.

Insgesamt stellen die IÖW-Autoren ein "großes Potenzial" für zukünftige gemeinsame Strategien und Kooperationen zwischen umwelt- und sozialpolitischen Akteuren fest.

Dazu müssen sich offenbar die Sozialverbände noch auf die Höhe der Zeit bringen. Ihnen fehlt es bisher an begründeten, plausiblen und mehrheitsfähigen Forderungen, um vor allem das Narrativ zu entkräften, Klimaschutz bestehe aus unsozialen Verboten und müsse mit "Verzicht" einhergehen.

Darüber hinaus fehlen eigene überzeugende Vorschläge, wie eine ökologische Steuerreform, deren Kern eine CO2-Bepreisung ist, sozial gerecht gestaltet werden kann.

Der Beitrag ist eine stark gekürzte und überarbeitete Fassung des gleichnamigen Artikels in der Fachzeitschrift "Soziale Sicherheit", Ausgabe 2/2020.