Im Stahlwerk: industrielles Gerüst, rötliches Licht
Zur Herstellung von Stahl sind Unmengen an Strom nötig. (Foto: M. Prinke/Flickr)

Die Bundesregierung hat im Streit mit der EU-Kommission um das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in seiner Fassung von 2012 gewonnen: Die Art, wie Deutschland den Ökostrom-Ausbau finanziert, entspreche keiner staatlichen Beihilfe, urteilte der Europäische Gerichtshof am heutigen Donnerstag. 

Konkret ging es um die EEG-Umlage, mit der die Stromkunden den Ausbau von Solaranlagen und Windrädern ermöglichen, solange die vergleichsweise neuen Technologien sich am Markt noch nicht alleine rechnen. Die Umlage bildet die Differenz zwischen dem ab, was den Betreibern von Ökostromanlagen gesetzlich zusteht, und dem, was sie für ihren Strom an der Börse erlösen.

Auch um diesen grundlegenden Vorgang geht es in dem aktuellen Urteil, denn die Kommission ordnete ihn in einem Beschluss von 2014 als Beihilfe für die Ökostromer ein – allerdings als zulässige. Wirkliche Konsequenzen hat das Urteil, wenn es um die Rabatte geht, die das EEG Industrieunternehmen mit hohem Stromverbrauch gewährt.

Die EU-Kommission hatte die Rabatte ebenfalls zu staatlichen Beihilfen erklärt – und zwar zu solchen, die den Wettbewerb in Europa teilweise unfair verzerren. Die betreffenden Unternehmen verpflichtete die Kommission zum Nachzahlen. Nach einer Klage der Bundesregierung bestätigte das Gericht der Europäischen Union die Auslegung der EU-Kommission. Deutschland legte Rechtsmittel dagegen ein.

Keine Beihilfen im Spiel

Der Europäische Gerichtshof hat das Urteil der Vorgängerinstanz nun also revidiert: Weil die EEG-Umlage nicht in öffentliche Kassen gezahlt und von der öffentlichen Hand verteilt wird, könne es sich gar nicht um staatliche Beihilfen handeln. Den Beschluss der EU-Kommission erklärte das Gericht für nichtig.

Hiesige Umweltschützer kritisieren die Industrierabatte ohnehin oft aus einer anderen Perspektive. Sie sorgen sich weniger um den fairen Wettbewerb zwischen den europäischen Industrieriesen, sondern vor allem um das Gros der deutschen Stromkunden. Was die Industrie durch die Rabatte spart, müssen die Privathaushalte und die kleineren Unternehmen schließlich draufzahlen.

Dass darunter auch die Akzeptanz für die Energiewende leiden kann, hat eine Studie des Essener RWI-Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung aus dem vergangenen Jahr nahegelegt. Wissenschaftler hatten dafür 11.000 Bürger gefragt, ob sie bereit wären, einen, zwei oder vier Cent mehr pro Kilowattstunde zu bezahlen, wenn Deutschland dadurch sein Ziel schafft, bis 2020 auf einen Ökostromanteil von 35 Prozent zu kommen.

"Unnötige und unfaire Entlastung der Industrie"

Die Fragestellung war zwar eigentlich fehlleitend – schließlich waren die 35 Prozent schon erreicht –, ein Ergebnis der Umfrage ist trotzdem interessant: Unter der Bedingung, dass es keine Ausnahmen für die Industrie gebe, waren plötzlich doppelt so viele der Teilnehmer zur Zahlung bereit wie zuvor.

Für die Umweltökonomin Claudia Kemfert vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung in Berlin ist eine "Anpassung der Verteilung der EEG-Umlagekosten einmal mehr überfällig". Die Studie zeige, "dass die Haushaltskunden die unnötige und unfaire Entlastung der Industrie nicht mehr mittragen wollen".

Brigitte Knopf, Generalsekretärin des Berliner Mercator Research Institute on Global Commons and Climate Change, schlussfolgert aus der Studie, dass sich die Menschen mehr Gerechtigkeit in der Klimapolitik wünschen. In bestimmten Situationen halte sie Ausnahmeregelungen für die Industrie zwar für sinnvoll, sagte die Wissenschaftlerin. "Ausnahmen sollten allerdings mit einem klar definierten Ausstiegsdatum versehen werden."

Redaktioneller Hinweis: Claudia Kemfert ist Kuratoriumsmitglied von Klimareporter°

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