Schöne sanierte Altbaufassade in Berlin-Prenzlauer Berg.
Nach energetischen Sanierungen wiegt die Heizkosteneinsparung oft nicht die Mieterhöhung auf. (Foto: Dietmar Gust/​Berliner Energieagentur)

Klimaschutz und bezahlbares Wohnen dürfen kein Widerspruch sein. Das ist eine der Forderungen, die der Deutsche Mieterbund heute in Berlin an die Bundesregierung gerichtet hat.

"Klimaschutz muss auch im Gebäudebereich hohe politische Priorität haben", sagte der Präsident des Mieterbunds Franz-Georg Rips. Dabei gelte es, den tatsächlichen oder vermeintlichen Zielkonflikt zwischen bezahlbarem Wohnen und den Klimazielen aufzulösen.

Der Mieterbund fordert deshalb einen CO2-Preis, um den Einsatz fossiler Energie im Gebäudebereich zurückzudrängen. Damit Verbraucher nicht stärker belastet werden, sollen im Gegenzug die Umlagen für Strom abgesenkt oder die Einnahmen aus der CO2-Abgabe zurückerstattet werden.

Generell müsse es aber eine Sonderreglung für Mieter geben. Der CO2-Preisaufschlag dürfe nicht über die Heizkostenabrechnung auf die Mieter abgewälzt werden, sondern müsse von denjenigen getragen werden, die auch die Entscheidung über das Heizsystem treffen.

Der Mieterbund fordert außerdem, die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung einzuführen. Die Kosten für die energetische Sanierung sollen im Ergebnis zwischen Mietern, Vermietern und Staat aufgeteilt werden.

Die steuerliche Absetzbarkeit sollte eigentlich schon im Jahr 2015 eingeführt werden. Bund und Länder hatten sich schon auf einen Steuerbonus für Gebäudesanierer geeinigt, als der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) die Entscheidung kippte.

Jetzt, als Bauminister, hat Seehofer die Maßnahme als Klimaschutzinstrument für den Gebäudesektor im Klimakabinett vorgeschlagen.

DUH: Energieeffizienz ist nicht der Kostentreiber

"Nicht die Energieeffizienz ist der Kostentreiber, sondern das Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage", betont auch Barbara Metz, Vizechefin der Deutschen Umwelthilfe (DUH), gegenüber Klimareporter°. "Bezahlbares Wohnen kann langfristig nur sichergestellt werden, wenn die Energiekosten überschaubar bleiben, weil durch Effizienz wenig Energie benötigt wird."

Auch die DUH fordert, die steuerliche Absetzbarkeit endlich einzuführen. "Ziel muss es sein, die Kosten gerecht auf Mieter, Eigentümer und den Staat zu verteilen", fordert Metz. In einem ersten Schritt müsse die Modernisierungsumlage auf vier Prozent gesenkt werden. "Gleichzeitig sollen öffentliche Fördermittel nicht länger auf die Modernisierungskosten angerechnet werden, sondern müssen dem Eigentümer direkt zugutekommen, damit dieser die KfW-Förderung in Anspruch nimmt", so Metz.

Derzeit widersprechen sich Mieterschutz und Klimaschutz eher, wie Metz erklärt: "Wegen des Milieuschutzes ist keine höhere Sanierungsstufe als die im Gebäudeenergiegesetz festgeschriebene erlaubt. Die volle KfW-Förderung gibt es allerdings erst, wenn auf einen höheren Standard saniert wird." Das zeige, wie wenig diese beiden Gebiete aufeinander abgestimmt seien.

Bis 2030 müssen die jährlichen CO2-Emissionen im Gebäudesektor laut dem Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung auf 70 bis 72 Millionen Tonnen sinken. Damit müssen gegenüber 2014 noch 50 Millionen Tonnen CO2 in Gebäuden eingespart werden.

Deneff: Gesetz bringt keine zusätzliche CO2-Einsparung

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll die verschiedenen Regelwerke, die es derzeit für Neubauten und den Gebäudebestand gibt, zusammenführen. Nachdem es eigentlich schon in der vergangenen Legislaturperiode hätte verabschiedet werden sollen, hat das Wirtschaftsministerium in der vergangenen Woche einen Referentenentwurf an die Verbände verschickt. Diese können bis zum 28. Juni Stellungnahmen einreichen.

Der Entwurf kommt allerdings auch unter dem Gesichtspunkt des Klimaschutzes nicht gut weg. "Neubauten von heute müssen mit dem Klimaziel 2050 kompatibel sein, daher muss für Neubauten der KfW-Effizienzhaus-40-Standard festgeschrieben werden", sagt Barbara Metz.

Auch die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (Deneff) kritisiert den Entwurf. So bringe das Gesetz keine zusätzliche CO2-Einsparung. Statt innovative Lösungen für energiesparende Gebäude zu befördern, schreibe es selbst für öffentliche Gebäude nur die bestehenden Standards fort. 

Allerdings ist der Entwurf auch innerhalb der Regierung noch nicht endgültig abgestimmt. Unter anderem wird noch über die Forderung des Umweltministeriums nach einer Verschärfung der energetischen Anforderungen an Neubau und Bestand diskutiert. 

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