Bagger im Tagebau Garzweiler bei Mönchengladbach – im Hintergrund einige Windräder.
Der Tagebau Garzweiler im Rheinischen Braunkohlerevier soll noch mehrere Dörfer schlucken und große Mengen CO2 verursachen dürfen – per Bundesgesetz. (Foto: Axel Fischer/​Shutterstock)

Wer sich durch den am heutigen Mittwoch von der Bundesregierung beschlossenen "Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung" kämpft, dem fällt eine Unwucht gleich ins Auge: Während sich die Regeln zum Steinkohle-Teil auf gut 25 Gesetzesseiten ausbreiten, wird der klimapolitisch viel bedeutendere Part, die Braunkohle, im Kern auf gut dreieinhalb Seiten abgehandelt.

Aber gut, ziemlich genau ein Jahr, nachdem die Kohlekommission ihre Einigung erzielte, will die Bundesregierung ihr Gesicht wahren und endlich das Umsetzungs-Gesetz vorlegen.

Der Gesetzentwurf enthält einiges Wichtige und Neue, das Klimareporter° im Folgenden zusammenfasst.

Stilllegungen und Entschädigungen für die Braunkohle

In der Anlage 2 des Gesetzentwurfs ist aufgelistet, wann welcher Block stillgelegt werden soll. Tatsächlich sieht der Plan vor, von heute an etwa 8.700 Megawatt bis 2034, rund 7.800 Megawatt bis 2035 und sogar 6.060 Megawatt bis 2038 durchlaufen zu lassen und erst dann – wie Wissenschaftler kritisieren – "wasserfallartig" vom Netz zu nehmen. Das ist nicht nur netztechnisch, sondern auch klimaschützerisch äußerst fragwürdig. Viel zu viel Kohle für zu wenig Klimaschutz.

Wer im Gesetz nach Angaben sucht, was die Braunkohleunternehmen so an Entschädigung für jeden Standort bekommen, wird enttäuscht. Mit dem Ausstiegsgesetz will sich die Regierung nur ermächtigen lassen, mit den Betreibern einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abzuschließen, um die Braunkohleverstromung zu reduzieren und zu beenden. In diesem Vertrag sollen dann auch die vereinbarten Entschädigungen in Höhe von 2,6 Milliarden Euro für das Rheinland und von 1,75 Milliarden Euro für die Lausitz konkret aufgeteilt werden.

Sollte der avisierte Vertrag bis zum 30. Juni dieses Jahres nicht zustande kommen, will sich die Bundesregierung vorsorglich ermächtigen lassen, die Braunkohle per Rechtsverordnung zwangsweise stillzulegen. Angemessene Entschädigungen dürfen auch dann gezahlt werden.

Warum überhaupt Entschädigungen für Braunkohle?

Warum soll es für die Braunkohle überhaupt Entschädigungen geben? Im Ausstiegsgesetz liefert die Bundesregierung dafür zwei Begründungen. Die erste lautet, damit müssten die wirtschaftlichen Folgen "unzulässiger gezielter nachträglicher Eingriffe in die Braunkohleverstromung" ausgeglichen werden.

Die zweite Begründung ist schon brisanter. Etwaige Entschädigungsbeträge sollten für die "Deckung der Kosten der Rekultivierung und Wiedernutzbarmachung der Tagebaue und aller Tagebaufolgekosten" verwendet werden, sofern "kein werthaltiger Konzernhaftungsverbund vorliegt", heißt es wörtlich im Gesetz.

Wer das verstehen soll, muss sich in die Denke der Kohleunternehmen hineinversetzen. Demnach sind ihre Kalkulationen für die Rekultivierung und Wiedernutzbarmachung davon ausgegangen, dass die Tagebaue maximal ausgekohlt und die Kohlemengen komplett verstromt werden. Wenn jetzt eher Schluss sein soll, geht die Rechnung am Ende nicht mehr auf, argumentieren die Unternehmen.

Man könnte natürlich auch sagen: Wenn eher Schluss ist, gibt es auch weniger Schäden und weniger an der Landschaft zu reparieren. Und warum muss eine Landschaft überhaupt erst weitgehend zerstört werden, um genug Geld für ihre Reparatur zusammenzubekommen?

Dieser Punkt wird noch für heftige Kontroversen sorgen. Als vorläufiger Fakt bleibt: Mit Entschädigungen, die von den Steuerzahlern zu berappen sind, soll das Reparieren von Umweltschäden finanziert werden, das dieselben Steuerzahler eigentlich schon über den Strompreis bezahlt haben.

"Lex Garzweiler"

Wie von Umweltschützern befürchtet, soll das Gesetz erstmals auf Bundesebene das Abbaggern mehrerer Ortschaften durch den Tagebau Garzweiler festschreiben.

Dazu wird im Braunkohleteil die "energiewirtschaftliche Notwendigkeit des Tagebaus Garzweiler inklusive des 3. Umsiedlungsabschnitts in den Grenzen der Leitentscheidung der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen zur Zukunft des Rheinischen Braunkohlereviers/​Garzweiler II vom 5. Juli 2016" festgestellt.

Das Zehn-Millionen-Tonnen-Problem

Einer der Hauptkritikpunkte, warum Wissenschaft und Umweltverbände das Ausstiegsgesetz als Aufkündigung des Kohlekompromisses ansehen, ist das sogenannte Zehn-Millionen-Tonnen-Problem.

Weil die drei Ost-Kohle-Länder große Braunkohlemeiler partout erst gegen Ende der 2020er Jahre abschalten wollen, so aber die Klimaziele nicht zu erreichen sind, gab es in der Kohlekommission die Zusage der Ost-Länder, ab 2025 durch eine "innovative" Lösung zehn Millionen Tonnen einzusparen, um eine stetige Reduktion zu erreichen.

Die "innovative" Lösung gibt es bis heute nicht – im Gesetz ist aber auch kein Ersatz vorgesehen, um die nicht geringe Einsparmenge irgendwie anders aufzubringen.

Entschädigungen für Steinkohle

Wer wissen möchte, mit welchen Entschädigungen der Staat die Steinkohlebetreiber dazu bringen will, ihre Anlagen stillzulegen, wird im Gesetz fündig. Erstmals sind die Höchstpreise für die von 2020 bis 2026 reichenden jährlichen Ausschreibungsrunden veröffentlicht.

Gibt es in diesem Jahr maximal 165.000 Euro pro Megawatt Kraftwerksleistung sowie 2021 und 20​22 noch jeweils 155.000 Euro, sinkt die Summe dann schnell auf 116.000 Euro 2023 und dann über 87.000 (2024) und 65.000 (2025) auf 49.000 Euro im Jahr 2026.

Es ist unübersehbar, dass in den ersten Jahren Lockpreise ins Fenster gestellt werden, um möglichst viele Stilllegungsbewerbungen zu bekommen.

Wann geht das letzte Steinkohle-Kraftwerk vom Netz?

Im Gesetz steht kein konkretes Jahr, an dem das letzte Steinkohlekraftwerk vom Netz gehen soll. Glaubwürdige Berechnungen zum Beispiel des Verbandes Kommunaler Unternehmen, nach denen wegen der umfangreichen Braunkohle-Zusagen die Steinkohleverstromung spätestens 2033 ausläuft, will das Bundeswirtschaftsministerium nicht kommentieren und verweist nur auf den Abbaupfad, den Braun- und Steinkohle irgendwie zusammen bewältigen sollen.

Abgesehen davon, dass nach 2010 noch etliche neue Steinkohlekraftwerke ans Netz gingen, die auch 20 Jahre später noch nicht völlig abgeschrieben sind, stellt sich die Laufzeitfrage besonders bei Datteln 4. Das umstrittene neue Kohlekraftwerk wird, das ist inzwischen auch der Wille der Bundesregierung, 2020 ans Netz gehen. Soll es dann schon 2033 – manche Quellen sprechen auch von 2031 – wieder abgeschaltet werden? Die Frage ist völlig offen.

Mehr CO2-Emissionen durch Datteln 4?

Dass der große Steinkohleblock Datteln 4 insgesamt zu einem Mehr an CO2-Emissionen führt – davon geht man auch in Regierungskreisen aus.

Der Grund: Für das Strommonster bietet der inländische Strommarkt nicht genug Platz, dort sind Erneuerbare, Braunkohle und Gas bestimmend. Der Strom aus Datteln 4 wird deswegen ins Ausland verkauft werden – die dabei entstehenden CO2-Emissionen werden aber Deutschland angerechnet.

Damit dies die Klimaziele nicht vollends obsolet macht, will sich die Regierung die Erlaubnis ins Gesetz schreiben lassen, Mitte der 2020er Jahre 1.000 Megawatt Steinkohle zusätzlich auszuschreiben.

Was wird aus der kohlebefeuerten Kraft-Wärme-Kopplung?

Die Betreiber von Steinkohle-KWK haben die Qual der Wahl. Sie können ihre Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen per Ausschreibung stilllegen, die Entschädigung kassieren und davon etwas Neues auf Erdgas- oder Erneuerbaren-Basis bauen. Dann können sie aber den Kohleersatzbonus nicht mehr beanspruchen.

Nehmen sie den Bonus, müssen sie in einem bestimmten Zeitraum umrüsten, meist wird das in Richtung Erdgas geschehen, was klimapolitisch keineswegs günstig ist. Wer in dem Fall aus fremdem Verschulden nicht rechtzeitig mit der Umrüstung fertig wird, kann eine Härtefallklausel in Anspruch nehmen und seine alte Anlage vermutlich länger laufen lassen – und entsprechend viel CO2 emittieren.

Betreiber im Süden des Landes bekommen dazu noch einen Südbonus für den Wechsel weg von der Steinkohle obendrauf, dürfen sich aber im ersten Jahr nicht an den gerade dann lukrativen Ausschreibungen beteiligen.

Außerdem kann die Bundesnetzagentur bei den ganzen Stilllegungen von Steinkohle-KWK auch noch dazwischenfunken, wenn sie bestimmte Kraftwerke aus Netzgründen für unverzichtbar hält – alles in allem sehr unübersichtlich.

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