Energiesanierter Altbau mit Dachsolaranlage in Berlin-Prenzlauer Berg.
Photovoltaik- oder auch Solarthermieanlagen sollen bei Dachsanierungen im Gebäudebestand ab 2023 teilweise Pflicht werden. (Foto: Finecki/​Shutterstock)

Seit vor fast zwei Jahren erste Entwürfe für das EEG 2021 bekannt wurden, riss die Kritik an den darin festgelegten Ausbaumengen für Solar- und Windenergie nicht ab. Der Ausbau auf 100.000 Megawatt Photovoltaik und 71.000 Megawatt Windkraft an Land bis 2030, wie er dann Ende vergangenen Jahres gesetzlich beschlossen wurde, sei angesichts des absehbaren Bedarfs an Ökostrom viel zu gering, hieß es.

Kurz vor Ende der Legislaturperiode hat die große Koalition jetzt eingelenkt. In dem Klimareporter° vorliegenden Entwurf für ein "Klimaschutz-Sofortprogramm 2022" räumt die Bundesregierung ein, dass sich mit dem neuen Klimaschutzgesetz und der darin für 2045 angestrebten Klimaneutralität ein höherer Strombedarf ergibt und deshalb die Ausbaumengen bei Wind- und Solarenergie erhöht werden müssen.

Als Ziel für die Photovoltaik gehe die Bundesregierung nunmehr von 150.000 Megawatt installierter Leistung für 2030 aus, bei der Windenergie an Land von 95.000 Megawatt, heißt es in dem Programm, das aus dem Haus von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) stammt.

Falls die Regierung die Vorlage annimmt, würde sie sich den Vorstellungen der Erneuerbaren-Branche wie auch einschlägiger Studien annähern. Mehr als eine Geste guten Willens würden die neuen Ausbauziele aber auch dann nicht darstellen.

Denn wie diese Aufstockung bei Solar- und Windkraft bis 2030 erreicht werden kann, dazu bleibt es im Sofortprogramm bei bekannten Vorschlägen, die mehr oder weniger schon in dem berühmten Windenergie-Arbeitsplan von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) aus dem vergangenen Herbst verankert sind.

Unionsfraktion blockiert bei Heizkosten

Klar ist ohnehin: In der jetzigen Form wird das Klima-Sofortprogramm nicht verabschiedet. Denn es beinhaltet noch die Einigung der Koalition, dass sich Vermieter und Mieter die Mehrkosten der CO2-Bepreisung beim Heizen je zur Hälfte teilen. Dies wird derzeit von der Unionsfraktion blockiert.

Das SPD-geführte Finanzministerium soll die Vorlage jetzt in die Ressortabstimmung gegeben haben. Geplant ist laut Agenturberichten, das Programm am 23. Juni im Kabinett zu beschließen. Damit ist aber klar, dass es vor der Wahl nicht mehr im Bundestag beraten werden kann.

Die vorgesehenen Ausgaben von 7,8 Milliarden Euro für das Sofortprogramm, die im Klimareporter° ebenfalls vorliegenden Finanztableau aufgelistet sind,  müssen dann später in den Haushaltsberatungen des neuen Bundestages für 2022 bestätigt werden.

Die größten Brocken sollen nach den Vorstellungen der amtierenden Regierung mit weiteren 2,5 Milliarden Euro für die Gebäudesanierung und mit zusätzlichen 1,8 Milliarden für die E-Autokaufprämien bereitgestellt werden.

Das Verkehrsministerium soll im kommenden Jahr 600 Millionen Euro mehr zur Förderung des Radverkehrs ausgeben können, aber auch 30 Millionen zusätzlich, um zwei neue Vermessungs- und Wracksuch-Schiffe für das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie zu bauen und mit klimaneutralen Antrieben auszustatten.

Vorgeschlagen wird im Sofortprogramm-Entwurf auch eine ab 2023 geltende Solar-Installationspflicht für alle Neubauten sowie bei größeren Dachsanierungen. Auch will der Bund ab 2023 keine fossilen Heizungen mehr fördern.

In der Bundesverwaltung soll 2025 jedes zweite Fahrzeug einen Elektro- oder Hybridantrieb haben. Ausgenommen sind neben Lkw auch Militär- und Einsatzfahrzeuge. Panzer mit Batterie- oder Wasserstoffantrieb wird es offenbar vorerst nicht geben.

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