Ein traditionelles ländliches Hausdach mit Solarmodulen.
Für ihre kleine Dachanlage sollen sich Solarpioniere nach dem Willen der Unionsfraktion neue Messtechnik zulegen. Dafür soll es dann einen Zuschuss geben. (Foto: Ankie Wolff/​Pixabay)

Lese er derzeit die Antworten der Bundesregierung, wenn Bundestagsabgeordnete nach Problemen der erneuerbaren Energien fragten, dann heiße es aus dem Wirtschaftsministerium immer: Das werde mit der kommenden EEG-Reform gelöst. Dies erzählte kürzlich einer, der sich in den Kulissen der Erneuerbaren-Politik auskennt.

Der Entwurf für die neuerliche Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist im Kabinettsplan auf den 23. September terminiert – nicht mehr viel Zeit für eine Reform des inzwischen mehrere hundert Seiten dicken Gesetzeswerkes.

Geht es nach der Unionsfraktion, sollen offenbar auch nach der EEG-Reform viele Fragen ungelöst bleiben. Diesen Eindruck vermittelt jedenfalls eine Klimareporter° vorliegende Ideensammlung des Klimakreises der CDU/CSU-Fraktion. Zwar schreiben die Ideengeber der Union, die EEG-Reform müsse "mutig" angepackt werden – die Sammlung spricht jedoch eine andere Sprache, auch wenn sie, wie zu vermuten ist, sich noch im Entwurfsstadium befindet.

So soll zwar kleineren Solarstromerzeugern, die bis zu zehn Kilowatt Nennleistung ihr Eigen nennen und die ab Ende 2020 den EEG-Zuschuss verlieren, die Direktvermarktung ihres Ökostroms erleichtert werden. Die Idee der Union ist es aber, die Netzbetreiber für den eingespeisten Strom nur ein bis drei Cent je Kilowattstunde zahlen zu lassen.

Das ist weit entfernt von einem "fairen Marktpreis", wie ihn die Branche für den dann ungefördert eingespeisten Solarstrom verlangt. Nach allem, was bisher prognostiziert wird, lohnt sich ein Weiterbetrieb der kleineren Anlagen nur bei einem Preis von mehr als drei Cent für die Kilowattstunde.

Die kleineren Anlagenbetreiber sollen sich nach den bisherigen Vorstellungen des Bundes auch ein teures Equipment zulegen, damit die Netzbetreiber alle 15 Minuten die tatsächlich eingespeiste Strommenge messen können.

Die Branche selbst wie auch viele Experten schlagen hier vor, dass die Netzbetreiber solchen Anlagen ein speziell angepasstes Standardlastprofil zuordnen – dann müsste nicht einmal etwas am Netzanschluss geändert werden.

Union setzt auf Förderung, Beratung und Zuschüsse

Das will die Union offenbar nicht, sondern den Einbau der Messtechnik nur bezuschussen. Im Kern läuft das auf ein staatliches Förderprogramm für die Messindustrie hinaus.

Positiv aus Sicht der Energiewende ist in dem Unionspapier eigentlich nur, dass bei solaren Eigenversorgern die "Befreiung von der EEG-Umlage ausgeweitet" werden soll, wie es wörtlich heißt.

Auch Mieterstrom soll als eine Art Eigenversorgung definiert werden – und könnte damit von der Ausweitung der abgesenkten EEG-Umlage profitieren, die den kleineren Anlagen zugestanden wird. Dazu gesellt sich noch eine Solarpflicht für Neubauten. Generell aber will die Union an der Rechtslage nicht viel ändern.

Dafür ziehen sich Förderungen und Zuschüsse wie ein roter Faden durch das Papier: Das Recht auf Eigenversorgung soll durch Förderung von Stromspeichern gesichert werden. Bürgerwindparks sollen durch "bessere Beratung" und "geringere Sicherheitsleistungen" ermöglicht werden. Bei der Windenergie wird sogar der alte, schon bei den Ländern durchgefallene Vorschlag eines höheren Grundsteuersatzes für Windparks hervorgeholt.

Richtig erfreut kann eigentlich nur die mit der konventionellen Landwirtschaft – einer wichtigen Unionsklientel – verbundene Biomasse-Branche sein. So soll die Ausschreibungsmenge für Biogasanlagen deutlich erhöht und dabei die Inbetriebnahme-Frist für die Anlagen auf drei Jahre verlängert werden. Auch der sogenannte "Flexdeckel" soll fallen.

Der Beitrag wurde um 19 Uhr aktualisiert.

Anzeige