Transformatoren in einem Umspannwerk in Norddeutschland.
Thorsten Müller: "Die Frage, wie das Netz künftig gesteuert wird, läuft auch auf eine Machtfrage hinaus." (Foto: Frauke Feind/​Pixabay)

Klimareporter°: Herr Müller, angenommen, ich habe eine große Solaranlage auf dem Balkon, die mein Haushalt nicht auslastet. Und bevor ich überzähligen Strom an meinen Versorger verschenke, möchte ich ihn für eine geringe Gebühr an den Hausnachbarn abgeben. Wäre das denn derzeit erlaubt?

Thorsten Müller: Hier sind zwei Aspekte zu unterscheiden. Einmal die rechtliche Zulässigkeit, was ich darf und welche Pflichten ich einhalten muss. Prinzipiell kann man andere mit Strom beliefern, hat dann aber einen Rattenschwanz an Vorgaben zu beachten.

Auch daraus ergibt sich dann der zweite Aspekt: Ob ich es machen will. Denn aus den Pflichten ergeben sich regelmäßig Kosten. Dann wird das Ganze schnell wieder uninteressant.

Bestimmte Dinge einfach so zu machen – da kommt man schnell auf dünnes Eis. Schon wenn es nur um die Frage geht, ob für den an den Nachbarn gelieferten Strom die EEG-Umlage abgeführt werden muss.

Die EEG-Umlage wird bei Lieferung auf jeden Fall ab der ersten Kilowattstunde fällig. Bezieht mein Nachbar den Strom von mir als Versorger, muss ich die Umlage abführen, andernfalls er selbst. Da gibt es keine De-minimis-Grenze.

Unterhalb einer Mindestgröße ist es derzeit wirtschaftlich uninteressant, Stromlieferant zu sein. Bei einer Balkonanlage bleibt nach der Versorgung des eigenen Haushalts so verschwindend wenig Strom übrig, dass sich dafür kein Aufwand lohnt.

Balkonanlagen können aber als kleinster Baustein künftiger Energieversorgung gelten. Dann werden per Gebäude-Photovoltaik ganze Häuser, Wohnblöcke und Wohnquartiere mit Strom und auch Wärme beliefert – mithilfe von Haus-Stromspeichern, von E-Autos, Wärmepumpen oder strombeheizten Wärmespeichern. Da sind doch alle Elemente einer sicheren Stromversorgung beieinander.

Bislang ist es aber nur für die Eigner der Solaranlagen, meist Eigenheimbesitzer, sinnvoll, sich so selbst mit Energie zu versorgen. Schon für Mehrfamilienhäuser geht so ein Konzept nicht mehr auf.

Dem steht eine zentrale Regelung im deutschen Energierecht entgegen. Bei Eigenversorgung muss es eine Personenidentität geben von dem, der den Strom erzeugt, und demjenigen, der ihn verbraucht. Nur dann komme ich in den Genuss einer Reihe von Privilegien. Bei Mehrpersonenverhältnissen fallen diese weg.

Gewachsen ist das rechtlich aus Verhältnissen, die gar nicht auf die erneuerbaren Energien abzielten. Ursprünglich war Eigenversorgung ein Phänomen des Gewerbes und der Industrie. Große Stromverbraucher hatten sich schon früh quer durch die Republik virtuelle Scheiben von Kraftwerken gesichert und sagten: Das ist mein Strom und darauf muss ich keine EEG-Kosten zahlen.

Erst später, als Photovoltaik-Strom günstig wurde, kam die Überlegung auf, mit diesem auch jemand anders zu beliefern. Auf die Idee wäre niemand gekommen, solange der Preis für den Photovoltaik-Strom meilenweit über dem lag, der im Großhandel für Strom oder für den Bezug vom Lieferanten zu bezahlen war.

Heute ist die Preisdifferenz so, dass der Eigenverbrauch von Photovoltaik-Strom nur funktioniert, wenn man sich andere Kosten wie EEG-Umlage und Netzentgelte spart. Das Interesse, eigenerzeugten Photovoltaik-Strom an Dritte zu liefern, dürfte aber in den nächsten Jahren zunehmen. Derzeit sehen wir steigende Preise im Großhandel für Strom und sinkende Erzeugungskosten bei Photovoltaik.

Porträtaufnahme von Thorsten Müller.
Foto: Manuel Reger

Thorsten Müller

ist seit 2011 wissen­schaft­licher Leiter der Stiftung Umwelt­energie­recht. Seine Forschungs­schwer­punkte sind europäisches und nationales Recht der erneuerbaren Energien, Energie­effizienz­recht und Anforderungen an Instrumenten­verbünde. Er berät die Bundes­regierung sowie Landes­regierungen und war Sach­verständiger im Bundestag und in verschiedenen Landtagen.

Auf diese Entwicklung hat das aktuelle Energierecht noch immer keine Antwort. Schon als das Phänomen erneuerbare Eigenversorgung aufkam, gab es heftige Diskussionen um die "Sonnensteuer" und die Kritik, Eigenversorgung wäre eine Art "Schwarzbrennerei".

Die politische Diskussion fuhr sich dann fest. Der Gesetzgeber hat entschieden, dass Eigenversorgung nur ein sehr eingeschränktes Phänomen sein soll, um die Solidargemeinschaft der Zahler der EEG-Umlage und der Netzentgelte nicht zu verkleinern.

Auf das Phänomen der erneuerbaren Eigenversorgung brauchen wir dringend eine energiewirtschaftliche und keine allein kostengetriebene Antwort. Dann werden wir die sinnvollen Konzepte, die es dort gibt, auch gewinnbringend für das gesamte System umsetzen können.

Wie könnte eine energiewirtschaftliche Lösung aussehen, die die Interessen der Eigenversorger ebenso berücksichtigt wie die der "normalen" Stromverbraucher, die sich nicht vom Stromsystem abkoppeln können?

Zum einen sollten aus den Vor-Ort-Lösungen nicht nur individuelle, sondern auch Vorteile für das Gesamtsystem erwachsen. Da muss man weiter denken als bis zu einer reinen Eigenversorgung oder der Belieferung der Nachbarn. Vielmehr müssen wir uns fragen, welche Verantwortung solche kleinteiligen Lösungen dann für das Gesamtsystem übernehmen sollen. Das muss in beide Richtungen austariert sein.

Zum anderen haben wir – sowohl bei der EEG-Umlage als auch bei den Netzentgelten – ein Refinanzierungssystem etabliert, das am Strombezug aus dem Netz als Regelfall anknüpft. In zunehmenden Maße wird das in einer künftig dezentralen Energieversorgung nicht mehr der Fall sein, in bestimmten Regionen vielleicht sogar nicht einmal mehr als Regelfall.

Es müssen offenbar andere Modelle der Finanzierung der Infrastruktur her. Am Ende des Tages müssen die kleinteiligen Lösungen das gesamte System positiv stützen und die Finanzierungs- und Verteilungsfragen gelöst werden. Wir brauchen dazu eine offene Diskussion.

Auch Häuser und Quartiere, die sich weitgehend selbst versorgen, brauchen am Ende einen Netzanschluss. Durch den fließt dann allerdings nicht mehr viel Strom. Eine teure Infrastruktur wie das Stromnetz bleibt aber nur dann bezahlbar, wenn sie rege genutzt wird, die Netzkosten also auf viele Milliarden Kilowattstunden umgelegt werden können. Wie sollen wir bei mehr und mehr Eigenversorgung das Stromnetz bezahlbar halten?

Bei den Netzen wird man sich überlegen müssen, ob sie anders zu finanzieren sind. Ob beispielsweise stärker auf die angeschlossene Leistung abgestellt wird und weniger oder gar nicht auf die bezogene Strommenge.

Ich plädiere hier für ein nüchternes, wissenschaftliches Herangehen. Das derzeitige System mit den verschiedenen Netzebenen ist ja nicht gottgegeben, sondern hat sich in früherer Zeit als sinnvolle Lösung herausgebildet.

Überregionale Hochspannungs-Netze werden wir auch künftig brauchen – wegen der großen Windparks auf See oder an Land, wegen der Solarparks der Multimegawattklasse, aber auch wegen großer industrieller Verbraucher.

Eher stellt sich die Frage, wie das Netz künftig gesteuert wird – wie bisher primär von oben nach unten oder sehen wir künftig einen weit größeren Beitrag der unteren Ebenen für das Gesamtsystem? Am Ende läuft das auch auf eine Machtfrage der Akteure hinaus und darauf, wer wie viel Einfluss hat. Das muss der Gesetzgeber entscheiden.

Die Bundespolitik bevorzugt die stringente Steuerung von oben nach unten. Um Netzstabilität zu garantieren, wird praktisch der Verbleib jeder Kilowattstunde kontrolliert.

Versorgungssicherheit ist ein hohes Gut. Daran haben wir alle ein großes Interesse. Aber schon immer und auch heute noch kennen wir den genauen Netzzustand meistens nicht, sondern behelfen uns mit Berechnungen, wie er denn sein dürfte.

Wir haben so viele Leitungsverluste, dass der Verbleib jeder Kilowattstunde nicht nachvollzogen werden kann und muss. Das System verträgt ein gewisses Maß an Ungenauigkeit.

Die Frage ist hier eher: Müssen wir in einem dezentralen System künftig nicht auch präziser werden, weil wir dann keine Großkraftwerke mehr haben mit ihrer glättenden Funktion?

Ich sorge mich derzeit eher um Kosten, die bei der Abrechnung des erneuerbaren Stroms anfallen. Da haben wir einen übertriebenen Genauigkeitsanspruch, der eher zu einer Gängelung und volkswirtschaftlich unsinnigen Kosten führt.

Anfang 2004 kostete eine Kilowattstunde Strom aus einer kleinen Photovoltaik-Anlage um die 56 Cent – jetzt sind es weniger als acht Cent aus vergleichbarer Anlagengröße.

Der Wert des Produkts Solarstrom ist deutlich gesunken, die Transaktionskosten aber sind immer größer geworden, um die Strommenge festzustellen und den Strom vom Netzbetreiber, der Steuerbehörde und anderen verwalten zu lassen.

In diesen und weiteren Punkten könnten wir eher mehr Ungenauigkeit zulassen und sagen: Wir pauschalisieren bestimmte Kosten oder streichen diese sogar ganz. So wären beim leidigen Thema Messen und Schätzen von Windparks alle froh, wenn es da pauschalisierende Lösungen geben würde – ausgenommen vielleicht die Hersteller von Messgeräten.

Angenommen, Sie könnten ein Reallabor für ein sich möglichst selbst versorgendes Quartier einrichten. Was würden Sie da tun?

Ich würde ganz verschiedene Konstellationen wählen, unterschiedliche Gebäude und Gebäudegruppen mit jeweils eigenen Verbrauchsprofilen, sowohl im ländlichen als auch im verdichteten urbanen Raum.

Entscheidend ist dabei, dass die Reallabore einen eigenen regulatorischen Rahmen bekommen müssen. Hier ist der Gesetzgeber bisher bei bestehenden Reallaboren nicht sehr freigiebig gewesen.

Muss sich das Reallabor aber weiter nach den Regeln verhalten, die für alle im Energiesystem gelten, wird das technische Potenzial nicht ausgeschöpft werden, das in einer Quartierslösung steckt.

Wir wollen doch die Dinge anders machen und daraus lernen! Also gilt es, für das Reallabor eine rechtliche Lage zu schaffen, damit sich die Beteiligten nicht nach den heutigen Logiken richten. Sie müssen wirklich erproben können, wie sie die vor Ort erzeugte Energie mit dem Verbrauch vor Ort zusammenführen.

Die eigentliche Herausforderung für so ein Reallabor sehe ich in der Schnittstelle zwischen der "Bubble" und dem Netz. Hier werden wir erproben müssen, welchen Beitrag das Quartier zum Gesamtsystem leisten kann und muss.

Und das könnte eine Keimzelle für ein neues Energiesystem werden? Sie sind da optimistisch?

Das ist eher unaufhaltsam. Wir sehen doch heute schon: Wir haben eine günstige Erzeugung durch Photovoltaik und sinkende Batteriekosten. Und durch die Elektromobilität kommt ohnehin eine Batterie ins Haus, die viele Stunden am Tag nutzbar ist.

Mit der E-Mobilität haben wir zukünftig ein Element, das von der Speicherdimension her gigantisch ist. Die Batteriekapazität, die in den nächsten Jahren verfügbar wird, ist ein Mehrfaches der heutigen Kraftwerksleistung. Das schafft Flexibilitäten, von denen wir heute noch träumen. Schon deshalb sind wir angehalten, anders zu denken, als wir das bisher gemacht haben.

Auch E-Autofahrer werden sich fragen: Warum soll ich mit meiner teuren Batterie, wenn das Auto sowieso herumsteht, nicht Geld verdienen, indem ich sie als Speicher – im Sinne des Wortes – ins Netz stelle?

Die Chance sehen ja auch die Autohersteller und gründen ihre eigenen Stromvertriebe. Sie machen das nicht, weil sie den Stromhandel für lukrativ halten, sondern weil sie einen Zusatznutzen aus dem Autoverkauf holen wollen.

Erneuerbare – neu denken!

Mit erneuerbaren Energien können Häuser, Quartiere, Städte und ländliche Regionen zu Selbstversorgern werden, wenn Erzeugung und Verbrauch, Speicher und Netze optimal zusammenwirken. Dieser Vor-Ort-Welt der Energie stehen althergebrachte Strukturen und Regeln entgegen. Deshalb widmet sich Klimareporter° in einer Serie der Frage, wie Erneuerbare neu gedacht werden müssen.

Bei deutschen Autokäufern haben wir leider den Trend, sich eher überdimensionierte Fahrzeuge anzuschaffen. Das wird auch bei den Batterien so sein.

Im Normalverkehr wird jeder bald feststellen, dass die 400 oder 500 Kilometer Reichweite gar nicht gebraucht werden – und er kommt zum Schluss: Warum vermiete ich die 300 bis 400 Kilometer, die ich sonst meist nicht benötige, nicht nutzbringend ans Stromnetz?

Hier gilt es, den Rechtsrahmen tatsächlich weiterzuentwickeln. Bei E-Autos darf es beispielsweise keinen Unterschied machen, ob sie zu Hause mit dem Netz verbunden sind oder beim Arbeitgeber oder beim Parken im öffentlichen Raum. Das muss gleichbehandelt werden, um für das Gesamtsystem die Vorteile zu heben. Dahin müssen wir kommen.

Das ist offenbar nur ein Punkt von vielen, wo rechtlicher Handlungsbedarf besteht.

Schaut man sich das Energierecht der letzten zehn Jahre an, so war da das Anliegen vorherrschend, der technischen Entwicklung hinterherzuregulieren. Okay, man kann dabei bleiben und sagen: Das bekommen wir auch künftig hin.

Wir können aber auch dieses technische Potenzial nehmen sowie das Interesse von Einzelgruppen und versuchen, beides für das Gesamtsystem nutzbar zu machen. Dieses Anliegen sollte überwiegen und ich glaube auch daran, dass dies passieren wird.

Eine Alternative wäre sonst, dass sich auch Häuser irgendwann völlig vom Netz abkoppeln. Es gibt ja bereits die ersten Wasserstoff-Lösungen als saisonaler Speicher für Einfamilienhäuser.

Ein Effizienz-Grab ohnegleichen.

Ja, das ist volkswirtschaftlich, aber vermutlich auch für den Einzelnen irrational. Aber Geld ist für viele Menschen in unserer Gesellschaft eben nicht der limitierende Faktor.

Wenn die Politik klug ist, setzt sie sich an die Spitze der Erneuerbaren-Bewegung auch beim Thema Eigenversorgung und sieht zu, diese in die richtige Richtung zu lenken – statt sie zu bekämpfen. Das hat noch nie funktioniert.

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