Das Wichtigste aus 52 Wochen: Sonst befragen wir die Mitglieder unseres Herausgeberrats im Wechsel jeden Sonntag zu ihrer klimapolitischen Überraschung der Woche. Zum Jahresende wollten wir wissen: Was war Ihre Überraschung des Jahres? Heute: Friederike Otto, Klimaforscherin am Grantham Institute for Climate Change and the Environment des Imperial College London.
Der Staat muss auch die Freiheitsrechte junger und künftiger Generationen berücksichtigen. Das hat das Bundesverfassungsgericht am 29. April entschieden und die Bundesregierung zum Verbessern ihrer Klimapolitik verpflichtet.
Das war für mich die Überraschung des Jahres. Es tut sehr gut zu sehen, dass wir mutige, verantwortungsbewusste Richter:innen haben. Dass die Judikative nicht zwangsläufig verzögert nach der Legislative agiert, sondern auch eine progressive Kraft sein kann, wenn die Politik nicht liefert.
Deutschland hat das Pariser Klimaabkommen unterzeichnet, und das Bundesverfassungsgericht hat mit dem Beschluss noch einmal sehr deutlich gemacht: Das heißt, dass wir uns jetzt auch daran halten müssen. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit und theoretisch auch noch möglich. Die politische Praxis sieht aber eben anders aus.
Durch die Versäumnisse der Vergangenheit ist die Aufgabe mittlerweile schwerer, als sie es hätte sein müssen. Jedes Jahr verfeuern wir als Menschheit viel zu viel von unserem CO2-Budget. Das ist die Menge an Treibhausgas, die wir noch ausstoßen können, ohne den Planeten um mehr als 1,5 Grad gegenüber vorindustriellem Niveau zu erhitzen. Bildlich gesprochen geben wir unser Monatsgehalt in den ersten paar Tagen aus und nehmen in Kauf, dass wir dann bis zum Monatsende blank sind.
Ausnahme war 2020, als die globalen CO2-Emissionen mal so stark zurückgingen, wie es laut dem UN-Umweltprogramm jedes Jahr nötig wäre. Das lag aber vor allem daran, dass die Weltwirtschaft wegen der Corona-Pandemie oft in den Pausenmodus gefahren wurde. Abschließende Daten für das jetzt zu Ende gehende Jahr gibt es noch nicht, aber wissenschaftliche Hochrechnungen wie die vom Global Carbon Project legen nahe, dass wir praktisch wieder auf dem vorherigen Niveau liegen.
Nicht nur Generationengerechtigkeit
Wichtig ist mir aber eines: Wir in Deutschland sollten uns nur ein kleineres CO2-Budget leisten dürfen als ein Land im globalen Süden mit ähnlich vielen Einwohner:innen. Die reichen Länder, die historisch die größte Verantwortung für die Klimakrise tragen und auch nach wie vor viel Treibhausgas emittieren, müssen beim Klimaschutz vorangehen.
Das ist eine Frage der Gerechtigkeit, die vor allem im globalen Norden oft ausgeblendet wird. Hier heißt Klimagerechtigkeit oft nur Generationengerechtigkeit. Das fand ich auch bei der Weltklimakonferenz in Glasgow wieder prägnant. EU-Klimakommissar Frans Timmermans zum Beispiel zeigte vor dem versammelten Plenum ein Handy-Foto von seinem Enkelsohn Kees herum und machte sich in seiner Rede Sorgen um ihn. Würde Kees als Erwachsener genug zu essen haben, würde er sich mit anderen Menschen um knappe Ressourcen streiten müssen?
Diese Sorgen sind total verständlich. Im selben Raum saßen aber Vertreter:innen aus Staaten, die mit den Problemen, die Timmermans seinem Enkel nicht wünscht, schon längst zu kämpfen haben. Nicht immer, aber manchmal auch schon nachweislich durch den Klimawandel verstärkt. Und in der Regel mit eher wenig Verantwortung dafür im Vergleich zu Timmermans' Heimatland, den Niederlanden, oder auch zu Deutschland.
Das Paris-Abkommen spricht dieses Ungleichgewicht auch an. Dort ist die Rede von einer "gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortung" der einzelnen Staaten. Das ist natürlich einigermaßen vage. Was das für Deutschland konkret bedeuten kann, hat aber der Sachverständigenrat für Umweltfragen errechnet. Das Beratungsgremium der Bundesregierung stellte ein nationales CO2-Budget auf, auf das sich auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss bezogen hat.
Das sollte sich die neue Bundesregierung klarmachen: Klimagerechtigkeit ist nicht "nice to have", sondern in einem ziemlich umfassenden Sinne geltendes Recht.