Ein Wasserball-Globus wird zwischen zwei schwarzen Autos zusammengepresst.
Vor allem die CO2-Emissionen aus dem Verkehr drohen alle Klimaziele zu sprengen. (Foto: Jeyaratnam Caniceus/​Pixabay)

Vor gut einem Monat tat Jürgen Resch, Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), bei einem Mediengespräch kund, er habe die Hoffnung auf die Politik eigentlich schon aufgegeben. "Im Parlament haben wir keine ökologische Opposition mehr." Die DUH setzt deswegen immer stärker auf die Gerichte.

Allein im Monat September hat die Organisation eine stattliche Zahl von Klagen auf den Weg gebracht, darunter eine Verfassungsbeschwerde für strengere Schadstoffgrenzwerte in der Luft oder eine Klage gegen den Bau eines LNG-Terminals, bei dem der Klimaschutz unberücksichtigt bleibt und der Betrieb der nötigen Anschlussleitung zeitlich unbefristet genehmigt wird.

In die nächste Instanz schickte die DUH vergangenen Monat ihre Klimaklage gegen Mercedes-Benz. Die Umweltschützer verlangen, die CO2-Emissionen der Fahrzeuge drastisch zu reduzieren und den Verbrennungsmotor konzernweit bis 2030 Geschichte werden zu lassen.

Scheitern in Karlsruhe eröffnet Weg nach Europa

Um Klimaschutz in ungleich größerer Dimension geht es in der am Dienstag veröffentlichten Klage von neun Jugendlichen und jungen Erwachsenen gegen die Bundesregierung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Die Klage wird von der DUH unterstützt, wie die Organisation gestern bekannt gab.

Die jungen Kläger hatten mit derselben Unterstützung bereits den als historisch geltenden Klima-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom März 2021 erstritten. Die damals regierende große Koalition musste in der Folge ihr Klimaschutzgesetz nachbessern.

Diese Verschärfung reicht aber immer noch nicht aus, um das für Deutschland verfügbare CO2-Restbudget gemäß dem Pariser Klimaziel einzuhalten. Abgesehen davon, dass die Emissionslücken gerade im Verkehr inzwischen so groß geworden sind, dass selbst die Einhaltung des Gesetzes in der jetzigen Form auf der Kippe steht.

Eine entsprechende erneute Klage der jungen Leute gegen das Klimaschutzgesetz hatte das Bundesverfassungsgericht in diesem Sommer aber nicht angenommen. Die Niederlage machte jedoch den juristischen Weg frei, vor den Menschenrechts-Gerichtshof zu ziehen.

Verschärfte Anforderungen ans CO2-Budget

Wegen des rasch fortschreitenden Klimawandels haben die Kläger jetzt die Anforderungen an das für Deutschland verbleibende CO2-Budget heraufgesetzt. "Wenn wir jetzt nicht handeln, wird sich die Situation weiter verschlimmern: Noch extremere Temperaturen, Fluten, Waldbrände und Gefahren für unsere Gesundheit und unser Leben", meinte Marlene, eine 14-jährige Beschwerdeführerin aus München. "Unsere Zukunft muss endlich ausreichend geschützt werden."

Maßstab bei der erfolgreichen Verfassungsklage von 2021 war ein CO2-Budget für Deutschland, mit dem die Erderwärmung mit 67-prozentiger Wahrscheinlichkeit auf 1,75 Grad begrenzt werden kann. Das reiche nun nicht mehr aus, heißt es in der jetzigen Klage vor dem Menschenrechtsgericht: Die Emissionen müssten zumindest in einem Umfang reduziert werden, damit die 1,7-Grad-Grenze mit 83-prozentiger Wahrscheinlichkeit eingehalten wird. Das Paris-Abkommen selbst fordert bekanntlich eine Begrenzung auf "deutlich unter zwei Grad und möglichst unter 1,5 Grad".

Aus der Verschärfung ergibt sich laut Klageschrift, dass Deutschland – ab Anfang 2021 gerechnet – noch über ein CO2-Budget von 4,2 Milliarden Tonnen verfügt. Dem stehe ein Budget von knapp über sieben Milliarden Tonnen CO2 gegenüber, das aus dem geltenden Bundesklimagesetz resultiert.

In dieser Menge seien allerdings neben den CO2-Emissionen auch andere Treibhausgase enthalten, heißt es weiter. Rechne man den Anteil von Methan, Lachgas und anderen Klimagasen heraus, verblieben nur noch knapp sechs Milliarden Tonnen als deutsches CO2-Restbudget.

Der Unterschied zwischen dem Schutz durch das Klimagesetz – sofern es eingehalten und nicht weiter verwässert wird – und dem Klimaschutz, den die Kläger anstreben, liegt also bei etwa 1,8 Milliarden Tonnen CO2. Das entspricht der Menge an "reinem" CO2, die Deutschland derzeit ungefähr innerhalb dreier Jahre ausstößt.

Entscheidung innerhalb eines Jahres erhofft

Remo Klinger, Anwalt der Beschwerdeführenden, hofft auf einen zügigen Prozessverlauf. Beim Menschenrechtsgerichtshof seien bereits die Verfahren der Schweizer Klima-Seniorinnen und der portugiesischen Jugendlichen mit Vorrang anhängig, sagte Klinger gegenüber Klimareporter°. "Wir hegen die Hoffnung, dass unser Verfahren ebenso prioritär behandelt wird, sodass im besten Fall eine Entscheidung innerhalb eines Jahres zu erwarten ist."

Für DUH-Chef Jürgen Resch reiht sich die neueste Klimaklage in die vielfachen Versuche ein, die "selbsternannte Klima-Regierung", wie er sie nennt, zur Einhaltung der beschlossenen, wenn auch unzureichenden Klimaschutzgesetze zu zwingen.

Besonders dramatisch ist für Resch das Politikversagen im Verkehr. SPD, FDP und Grüne versagten mit ihrer Verweigerung eines gesetzeskonformen Einspar-Sofortprogramms dabei, die schon festgestellte Einspar-Lücke von mehr als 270 Millionen Tonnen CO2 bis 2030 zu schließen.

Auch der grüne Wirtschaftsminister, so Resch, erfreue lieber die Autokonzerne und verweigere eine korrekte Kennzeichnung von Spritschlucker-Pkw, indem er – wie seine Vorgänger im Ressort – bei der Novellierung der Pkw-Energiekennzeichnung untätig bleibe.

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