Verkehrsampel zeigt Grün für Autos.
Die Ampel steht auf Grün, sagt Hermann Ott. (Foto: Holger Schué/​Pixabay)

Klimareporter°: Herr Ott, die Ampel verspricht, mit ihrer Klimapolitik das 1,5-Grad-Limit einhalten zu wollen. Ist das mit den Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag realistisch?

Hermann Ott: Es gibt noch keine Berechnungen über die Klimawirkung aller Maßnahmen. Aber aller Voraussicht nach werden diese nicht ausreichen. Vor allem der Verkehrsbereich war in den letzten Jahren ein Sorgenkind und könnte es bleiben.

Aber das Prinzip, die Verantwortung für den Klimaschutz auf alle Ressorts zu verteilen, wird mehr noch als bisher dafür sorgen, dass auch Verkehr und Landwirtschaft ihre Beiträge leisten werden.

Aber ein Fortschritt gegenüber den Merkel-Regierungen ist das Ampel-Programm schon, oder?

Auf jeden Fall! Dieser Koalitionsvertrag ist allen bisherigen meilenweit voraus. Hier ist die Handschrift der Grünen deutlich sichtbar. Und natürlich der Druck, der von den Fridays und der Klimagerechtigkeitsbewegung gesellschaftlich aufgebaut wurde. Dafür müssen wir ihnen ewig dankbar sein. Selbst Christian Lindner fühlte sich bei der Vorstellung bemüßigt darauf hinzuweisen, dass die neue Bundesregierung das ambitionierteste Klimaprogramm aller Industrienationen hinlege.

Sehr viel wird jetzt von der Ausbaugeschwindigkeit für die Erneuerbaren abhängen. Hier haben die letzten Bundesregierungen allesamt blockiert, unnötig verteuert, Hürden für private Investitionen aufgebaut. Da ist viel kaputtgemacht worden, auch im Image.

Die Pläne für 80 Prozent erneuerbare Energien bis 2030 für Strom und 50 Prozent für Heizenergie, verbunden mit dem Abbau von Hemmnissen beim Ausbau, werden dazu führen, dass Deutschland wieder führend wird. Das ist auch für den Industriestandort wichtig – andere Staaten, allen voran China, haben uns hier längst den Rang abgelaufen.

Die letzte Bundesregierung wurde vom Bundesverfassungsgericht gezwungen, ihr viel zu schwaches Klimaschutzgesetz zu verbessern. Könnte bei der Ampel dasselbe geschehen?

Der Karlsruher Klimabeschluss ist großartig, hat aber gewisse Schwächen. So hat das Gericht nicht darüber geurteilt, ob die gesetzlichen Maßnahmen angemessen sind zur Lösung der Klimakrise. Sondern nur, ob das Klimaschutzgesetz eine gerechte Verteilung der Lasten vorsah – was es verneinte. Ob eine Neufassung deshalb erfolgreich vor dem Verfassungsgericht angegriffen werden könnte, ist nicht sicher.

Allerdings hat das Gericht der Klimapolitik Verfassungsrang eingeräumt und den Bürger:innen einen Rechtsanspruch auf Klimaschutz zugesprochen. Hier ist eine Rechtsentwicklung in Gang, die noch zu einigen Überraschungen führen kann. Und vor allem werden Einzelmaßnahmen und Gesetze auf allen Ebenen vor die Gerichte gebracht werden.

Wir von Client Earth sind auf den Umwelt- und Klimaschutz mit juristischen Mitteln spezialisiert und prüfen einige Optionen. Eines ist sicher: Auch unter der neuen Regierung mit einer grünen Beteiligung wird der Rechtsweg als scharfes Schwert wichtig bleiben, um die Umwelt sowie Leben, Gesundheit und Freiheit der Menschen zu schützen.

Künftig sollen laut Ampel-Vertrag alle politischen Maßnahmen auf ihre Klimawirkung geprüft werden. Ein Game-Changer für die Politik?

Ein Fortschritt, keine Frage. Jedoch obliegt die Prüfung, der "Klimacheck", den betreffenden Ministerien selber. Deshalb wird es wichtig sein, koalitionsinterne Regeln für diesen Check und den Umgang damit zu entwickeln.

Porträtaufnahme von Hermann Ott.
Foto: David Außerhofer

Hermann Ott

leitet das Deutschland-Büro der Umwelt­rechts­organisation Client Earth in Berlin und lehrt an der Hochschule für Nachhaltige Entwicklung Eberswalde. Der promovierte Jurist forschte zuvor am Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie, war Bundes­tags­abgeordneter der Grünen und Mitglied der Enquete-Kommission zum Thema Wachstum.

Ich habe im Vorfeld, wie übrigens auch der Sachverständigenrat für Umweltfragen, für ein "suspendierendes Veto" des Klimaministeriums geworben. Ähnlich wie das Finanzministerium bei den Ausgaben hätte ein Einspruch dann verzögernde Wirkung – ein gutes Mittel, um Verbesserungen zu erreichen. Das haben die Grünen nicht reinverhandeln können.

Jetzt wird der Klimaminister, also voraussichtlich Robert Habeck, viel interne Prüfungs- und Überzeugungsarbeit leisten müssen, um Gesetze trotzdem klimafest zu machen. Das geht, ist aber viel Arbeit und der Minister wird sich bei den Kolleg:innen nicht beliebt machen ...

Der Kohleausstieg soll nun 2030 statt 2038 kommen. Das ist doch ein großer Fortschritt.

"Idealerweise", steht im Vertrag. Aber ja, das Datum ist drin, ist also in der Welt und wird seine Wirkung entfalten. Die erste Prüfung der Maßnahmen ist auch von 2026 auf 2022 vorgezogen worden. Das könnte, im Zusammenwirken mit dem Druck von der Zivilgesellschaft und unserer juristischen Unterstützung, die gewünschte Dynamik entfalten.

Die Erfahrung in anderen Ländern zeigt: Sobald der Ausstieg in Sicht ist, kommt er schneller als gedacht. Da wird es helfen, dass der Preis für die Tonne CO2 nicht unter 60 Euro fallen soll – und damit ist die Kohle auch unrentabel.

Gut auch, dass RWE einige Dörfer nicht mehr abbaggern darf. Wir sagen es schon lange: Da die Braunkohle nicht nur extrem klimaschädlich, sondern für die Energieversorgung nicht systemrelevant ist, sind Enteignungen ein unzulässiger Eingriff in die Eigentumsrechte. So werden es hoffentlich auch die Gerichte sehen.

Wie könnte der Ausstiegsplan wasserdicht gemacht werden? Werden nicht zusätzliche Entschädigungen für die Kohlekonzerne fällig? Und mehr Hilfen für den Strukturwandel?

Das ist ein sehr komplexes Thema. Aus dem Koalitionsvertrag wird nicht klar, ob der Kohleausstieg eher über den Preis oder mit ordnungsrechtlichen Mitteln erreicht werden soll. Meine Kollegin Christiane Gerstetter, die unser juristisches Kohle- und Gas-Team leitet, ist der Ansicht, dass bei einem ordnungsrechtlichen Weg die Verträge auf jeden Fall wieder aufgeschnürt werden müssen, dafür gibt es auch eine Öffnungsklausel.

Aber da ist ja auch noch die europäische Ebene: Wir haben die EU-Kommission mit Informationen und juristischen Argumenten gegen die Entschädigungszahlungen an die Braunkohle-Betreiber versorgt und diese hat daraufhin ein formales Prüfverfahren eingeleitet, das noch nicht beendet ist.

Unserer Ansicht nach sind diese Entschädigungen, mehr als vier Milliarden Euro, viel zu hoch. Der Vertrag hätte demnach eh angepasst werden müssen. Die Betreiber können sich jetzt auch nicht darauf berufen, sie hätten auf den Ausstieg 2038 vertraut – oder sie leiden unter Realitätsverlust.

 

Letzte Frage: Wird Deutschland unter der neuen Regierung die Wende schaffen?

Es wird nicht sofort ein grünes Paradies, aber die Wende kommt. Der Umbau unserer Wirtschaft und Gesellschaft in Richtung Klimaneutralität ist so einschneidend wie nichts zuvor in der Bundesrepublik.

Da ist es vielleicht ganz gut, dass dies von einer Koalition in Angriff genommen wird, die eine große Breite unserer politischen Landschaft abbildet. Wenn sich die Parteien nicht gegenseitig blockieren, kann daraus der gesamtgesellschaftliche Aufbruch werden, der Deutschland klima- und zukunftsfest macht.

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