großes, gelbes Warnkreuz aus Holz in einem gepflegten Garten, ringsum dörfliche Backsteinhäuser
Gefahr im Verzug: Einwohner von Proschim in der Lausitz protestieren mit einem gelben Warnkreuz gegen die Abbaggerung durch den Braunkohletagebau Welzow-Süd II. (Foto: Lutki/​Wikimedia Commons)

Fast durch die gesamte Diskussion um den Kohleausstieg in Deutschland zieht sich die Anspruchshaltung der Kohlewirtschaft, dass sie für einen Ausstieg von der Bundespolitik entschädigt werden müsse.

"Soweit eine Kombination aus Kraftwerk und Tagebau betroffen ist, muss einer Schließung eine angemessene Entschädigung folgen", verkündet etwa ein "Forum für Zukunftsenergien" nach einer Podiumsveranstaltung mit dem Braunkohleverband Debriv. Nötig sei eine Abwägung "zwischen den individuellen Eigentumsrechten und dem öffentlichen Interesse am Umweltschutz".

Dabei sind mit individuellen Eigentumsrechten natürlich die der Braunkohleunternehmen gemeint – die Rechte der vom Tagebau betroffenen Grundeigentümer werden totgeschwiegen. Dabei ist der Braunkohleabbau in Deutschland nur durch das Druckmittel der "bergrechtlichen Grundabtretung" überhaupt möglich.

Längst nicht alle Grundstücke, die zum Abbau vorgesehen sind, gehören bereits den Tagebaubetreibern. In der Lausitz droht etwa die Enteignung eines Waldgrundstücks für den Tagebau Jänschwalde, und der vom Leag-Konzern geplante Tagebau Welzow-Süd II würde die Enteignung großer Teile des Dorfes Proschim erfordern.

Zur Person

Hannelore Wodtke ist die Vertreterin der Lausitzer Tagebaubetroffenen in der von der Bundesregierung eingesetzten Kohle-Kommission.

Die Entschädigungsrhetorik der Kohlelobby stellt den Rechtsstaat auf den Kopf: Nur für zwingende Interessen des Gemeinwohls dürfen Tagebaubetreiber eigentlich Grundabtretungen durchsetzen. Wenn das öffentliche Interesse den Kohleausstieg erfordert, muss damit logischerweise Schluss sein.

Verdrehte Wirklichkeit

Wie können Kohlekonzerne in ihrem Grundrecht auf Eigentum betroffen sein, solange sie ihre Tagebaue auf fremden Grundstücken fortführen wollen? Haben sie etwa ein Grundrecht auf Eingriffe in Grundrechte anderer?

Das Thema Entschädigung ist dabei nur die Spitze eines Eisberges aus verdrehter Wirklichkeit. Noch öfter wird allgemein gegen "politische Eingriffe" gewettert, die angeblich einen Wirtschaftszweig träfen, der sich sonst am Markt behaupten würde.

Fakt ist dagegen: Nur durch massive politische Eingriffe kann Braunkohleabbau überhaupt begonnen oder weitergeführt werden. Dazu gehören die von Landesregierungen – gegen den Willen vieler Betroffener – beschlossenen Braunkohlenpläne, die Vorranggebiete für Kohlegruben festlegen.

Foto: privat

Zur Person

René Schuster vertritt seit 1999 den Umweltverband Grüne Liga im Braunkohlen­ausschuss des Landes Brandenburg.

Mehrfach wurden auch spezielle Gesetze nötig, um Menschen aus ihren angestammten Orten zu vertreiben, die Braunkohlenpläne vor Gericht erfolgreich angegriffen hatten. So hatte Sachsen sein "Heuersdorf-Gesetz" und Brandenburg sein "Horno-Gesetz", ohne die die Bagger schon lange stillstehen würden.

Wir würden die Kohleausstiegsdiskussion vom Kopf auf die Füße stellen, wenn wir zuerst die zahlreichen politischen Eingriffe zugunsten der Tagebaue stoppen. In einem Land, dass sich dazu bekennt, aus der Kohle aussteigen zu wollen, ist es zum Beispiel höchste Zeit, Enteignungen für Braunkohletagebaue im Bundesberggesetz auszuschließen.

 

 

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