Angela Merkel Bundestag
In ihrer Regierungserklärung im März 2018 versprach Angela Merkel auch wieder Klima- und Umweltschutz. Herausgekommen ist nicht viel, finden die Regierungsberater. (Foto: Screenshot/​Bundestag)

Ihr Urteil hat Gewicht: Sieben Sachverständige begutachten und beurteilen regelmäßig die Umweltpolitik der Bundesregierung. Eigentlich immer fällt das Urteil vernichtend aus. Deshalb geben die sogenannten "Umweltweisen" den Politikern auch stets Empfehlungen an die Hand, was sie besser machen können.

Das jüngste Sondergutachten trägt den Titel "Demokratisch regieren in ökologischen Grenzen: Zur Legitimation von Umweltpolitik". Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) übergab es am gestrigen Donnerstag an Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD). Die 270 Seiten haben es in sich. Nicht weniger als den Umbau politischer Institutionen und Entscheidungsprozesse empfiehlt das Beratergremium der Regierung.

Aus Sicht der Sachverständigen agiert die Politik angesichts der anrollenden Umwelt- und Klimakrise viel zu zögerlich. Weder beim Klimawandel noch beim Verlust biologischer Vielfalt und bei der Umweltverschmutzung gelinge es der Politik, die bedrohlichen Entwicklungen einzuhegen oder gar aufzuhalten. Auch ein Großteil der Umweltziele der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werde voraussichtlich verfehlt, so die Gutachter.

Viel zu oft verlören die politischen Entscheidungsträger zugunsten von Partikularinteressen das Gemeinwohl aus dem Blick. "Der Staat ist schon heute zum Schutz der Umwelt nicht nur legitimiert, sondern auch verfassungsrechtlich verpflichtet", mahnt Ratsmitglied Christian Calliess an. Jedoch mangele es der Umweltpolitik im Politikalltag oftmals an Durchsetzungsfähigkeit.

Deshalb schlagen Professorinnen und Professoren des Umweltrats nun ein Bündel an Politik-Reformen vor. Vor allem soll das Umweltministerium gestärkt werden, denn nur dann könnte es seine Aufgabe erfüllen. Dazu soll das Ministerium Gesetze auch außerhalb des eigenen Zuständigkeitsbereichs initiieren können, um beispielsweise in der Landwirtschaft und im Verkehr den Umwelt- und Klimaschutz zu stärken. Und es soll ein Vetorecht erhalten, wenn Gesetzesvorlagen anderer Ressorts der Umwelt schaden.

Der Umweltministerin dürfte der Vorschlag gefallen. Wurde ihr Ministerium doch in den vergangenen Jahren schrittweise entmachtet: Erst musste das Haus die erneuerbaren Energien an das Wirtschaftsressort abtreten, dann wechselten auch noch Bauen und Stadtentwicklung zum Innenministerium.

Sachverständige trägt zwei Vorschläge nicht mit

Nicht in allem sind sich die Sachverständigen einig. Vor allem zwei strukturelle Vorschläge entzweien die "Umweltweisen": Ein neu einzurichtender "Rat der Generationen" soll den Interessen der jungen und zukünftigen Generationen mehr Gewicht geben. Anders als bereits bestehende Räte wie der SRU soll der Generationenrat aber nicht nur Empfehlungen aussprechen, sondern als Kontrollorgan mit einem Veto-Recht ausgestattet werden und damit sicherstellen, dass die Belange künftiger Generationen berücksichtigt werden – auch wenn die letzte Entscheidung beim Parlament bleiben soll.

Die Bauingenieurin und Sachverständige Lamia Messari-Becker kritisiert den Vorschlag, weil das Vetorecht politische Prozesse lähmen könnte. "Ein Expertenrat mit suspensivem Vetorecht würde de facto vorbei an demokratisch gewählten und legitimierten Strukturen agieren und so die Demokratie schwächen", schreibt die Sachverständige in einer Stellungnahme. Stattdessen könne das Wahlalter herabgesetzt werden.

Auch eine vorgeschlagene Grundgesetz-Änderung stößt Messari-Becker auf. So soll das Staatsziel zum Schutz der Umwelt in der Verfassung weiter präzisiert werden. Schon jetzt sollen sich politische Entscheidungen nicht allein an den Interessen des jeweiligen Politikfelds orientieren, sondern mögliche Umweltauswirkungen berücksichtigen. Weil dem in der politischen Praxis aber bislang kaum Rechnung getragen wird, spricht sich ein Großteil der Sachverständigen für eine Präzisierung im Grundgesetz aus.

Messari-Becker sieht dagegen keinen verfassungsrechtlichen Handlungsbedarf, "sondern eine Steuerungsschwäche der nachgelagerten Strukturen". Die Ministerien schafften es nicht, Umweltbelange ausreichend in ihre Gesetzentwürfe einfließen zu lassen.

Ohnehin sind die Hürden für eine Verfassungsänderung hoch. Zwei Drittel der Bundestagsabgeordneten müssten ihr zustimmen. Diese zwei Drittel könnten auch schon jetzt wirksame Klima- und Umweltschutzgesetze beschließen.

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