Liegendes Rotorblatt auf einer Windrad-Baustelle, das dicke Ende offen wie eine Röhre.
Rotorblatt auf einer Windrad-Baustelle: Schaut die Ökostrom-Branche mit Altmaiers Kohleausstiegsgesetz in die Röhre? (Foto: Markus Distelrath/​Pixabay)

Wer am Mittwoch gut zuhörte, konnte schon am Vormittag den Rückzieher des Wirtschaftsministeriums bei seinem umstrittenen Kohleausstiegsgesetz erahnen. Da empfahl der Chef des Umwelt-Dachverbandes DNR, Kai Niebert, die Bundesregierung möge doch die umstrittene 1.000-Meter-Regel für Windkraft an Land aus dem Gesetz streichen und den Ökostrom-Ausbau besser mit der für 2020 ohnehin vorgesehenen Überarbeitung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes regeln.

Bis dahin hatte sich der Windkraft-Konflikt zwischen den Bundesländern und der Regierung so zugespitzt, dass die Zustimmung des Bundesrates zum Kohleausstiegsgesetz am morgigen Freitag auf der Kippe stand. Würden die Länder den Vermittlungsausschuss anrufen, könnte man das Ausstiegsgesetz nicht wie geplant am 3. Dezember im Kabinett verabschieden und drei Tage später den Freunden der großen Koalition in der Sozialdemokratie auf den Gabentisch des SPD-Parteitags legen.

Die Vermutungen bestätigten sich am späten Mittwochnachmittag, als ein neuer, Klimareporter° vorliegender Entwurf des Kohleausstiegsgesetzes bekannt wurde. In dem rund 170 Seiten starken Dokument ist der zuvor enthaltene Artikel zur Änderung des Baugesetzbuches mit dem 1.000-Meter-Abstand zwischen Windrädern und Wohnbebauung getilgt.

Doch nicht nur das. Aus dem Gesetzentwurf ist jegliche Erwähnung der Windkraft und auch der Solarenergie völlig verschwunden. Die Anhebung des Ausbaudeckels für Offshore-Wind von 15.000 auf 20.000 Megawatt bis 2030 ist damit ebenso gestrichen wie der Wegfall des "Solardeckels" von 52.000 Megawatt.

Der Verzicht auf diese eigentlich nicht mehr strittigen Ausbauverbesserungen wirkt wie eine Retourkutsche des Wirtschaftsministeriums und der Kohle-Hardliner in der Unionsfraktion. Die Erneuerbaren-Branche hat damit offenbar nichts Entscheidendes gewonnen.

Weg frei für neues Kohlekraftwerk

Änderungen gibt es im neuen Gesetzentwurf auch in dem Teil, der den Steinkohleausstieg betrifft. So wurde der bisher eigenständige Artikel zur gesetzlichen Beendigung der Steinkohleverstromung gestrichen. Nach jetzigem Stand soll nunmehr die Bundesnetzagentur das mögliche ordnungsrechtliche Aus für ein Steinkohlekraftwerk dem Betreiber mitteilen – und spätestens zweieinhalb Jahre danach soll dann wirklich abgeschaltet werden. Nun ja – da spart sich die Regierung die Arbeit an einem Extra-Gesetz.

Konkreter freuen kann sich auch die energieintensive Industrie. Bislang war ihr im Gesetz nur allgemein eine Ausgleichszahlung zugesichert worden, sofern durch den Kohleausstieg die Strompreise steigen sollten. Der neue Entwurf beziffert nun die dadurch bis 2030 zu erwartende Erhöhung des Börsenstrompreises auf 0,14 bis 0,4 Cent pro Kilowattstunde.

Nach wie vor enthalten ist im Gesetzentwurf auch die als "Lex Datteln 4" bekannt gewordene Regelung, dass auch nach dem Inkrafttreten des Ausstiegsgesetzes noch neue Kohlekraftwerke ans Netz gehen dürfen, wenn für die Anlage zu diesem Zeitpunkt bereits eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung vorlag.

Nichts Konkretes steht im neuesten Entwurf auch zur Braunkohle. Nach stundenlangen Gesprächen am Dienstag lässt ein Durchbruch bei den Verhandlungen der Regierung mit den Braunkohle-Konzernen über Entschädigungen für den Kohleausstieg weiter auf sich warten, wie die Rheinische Post berichtet. Der Bund soll den Betreibern eine Milliarde Euro als Entschädigung für das vorzeitige Abschalten ihrer Anlagen angeboten haben. Allein RWE habe jedoch über drei Milliarden verlangt.

Klimaschützer: Altmaier bricht Kohlekompromiss

Für den Bundesverband der Windparkbetreiber Offshore ist die Streichung des 20.000-Megawatt-Ziels "nicht nachvollziehbar", wie am Donnerstag dessen Geschäftsführer Uwe Knickrehm mitteilte. Dies gelte auch für den Fall, dass die Abstandsregelung für Windkraft an Land entschärft werden sollte.

Die Branche erwarte, dass der Grundsatzbeschluss zur Anhebung des Aufbaudeckels für Offshore-Wind "schnellstmöglich gesetzlich bestätigt" werde, sagte Knickrehm. "Es ist unbedingt zu vermeiden, dass dieser Beschluss womöglich Verhandlungsmasse und zum Gegenstand eines unwürdigen und schädlichen Geschachers in der Koalition und zwischen Wirtschafts- und Umweltministerium wird."

Das zivilgesellschaftliche Bündnis Klima-Allianz bescheinigt dem Wirtschaftsminister mit dem neuesten Gesetzentwurf ein grundsätzliches Abrücken vom Kohle-Kompromiss. Von den Vereinbarungen in der Kohlekommission distanziere sich Altmaier in entscheidenden Punkten, sagte Stefanie Langkamp von der Klima-Allianz. "Dabei reicht schon der Kohlekompromiss bezüglich Enddatum und Stilllegungs-Pfad nicht für eine Einhaltung des Paris-Abkommens aus."

Der Beitrag wurde um 14 Uhr aktualisiert (Stellungnahmen Offshore-Branche und Klima-Allianz).

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