Das Kohlekraftwerk Jänschwalde mit dampfenden Kühltürmen, über einen See aufgenommen.
Gehört zu den fünf klimaschädlichsten Kohlekraftwerken Europas und soll nach und nach vom Netz gehen: Jänschwalde in der Lausitz. (Foto: GuenterHH/Flickr)

Stolze 336 Seiten stark ist der Abschlussbericht, den die Kohlekommission am heutigen Samstag vorgelegt hat. Das Thema "Klimaschutz" wird auf knapp fünf Seiten abgehandelt. Dort ist ein detaillierter dreistufiger Fahrplan für eine "gesicherte schrittweise Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung" enthalten.

Empfohlen wird dies:

Der Bau neuer Kohlekraftwerke soll nicht mehr genehmigt werden.

Für bereits gebaute, aber noch nicht in Betrieb befindliche Kraftwerke soll eine Verhandlungslösung gesucht werden, um diese Kraftwerke nicht in Betrieb zu nehmen.

Im Zeitraum 2018 bis 2022 sollen Kohlekraftwerke mit einer Gesamtleistung von rund 12.500 Megawatt stillgelegt werden – knapp 5.000 Megawatt Braunkohle und 7.700 Megawatt Steinkohle. Dies kann laut Empfehlung der Kommission auch dadurch geschehen, dass Kohlekraftwerke über das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz umgerüstet oder auf Gas innerhalb der Netzreserve umgestellt werden. Damit wäre die Kohleleistung bis 2022 auf jeweils 15.000 Megawatt Braunkohle und Steinkohle reduziert und im Energiesektor eine CO2-Minderung von mindestens 45 Prozent im Vergleich zu 1990 erreicht, heißt es in dem Bericht.

Für die Stilllegungen soll eine einvernehmliche Vereinbarung auf vertraglicher Grundlage mit den Betreibern erzielt werden. Falls dies nicht gelingt, empfiehlt die Kommission eine ordnungsrechtliche Lösung mit Entschädigungszahlungen im Rahmen der rechtlichen Erfordernisse.

Im Fall einer ordnungsrechtlichen Maßnahme schlägt die Kommission eine De-minimis-Regelung für kleine Kraftwerke (bis 150 Megawatt) vor.

Die Erhaltung des Hambacher Forstes hält die Kommission für "wünschenswert" und "bittet die Landesregierungen, mit den Betroffenen vor Ort in einen Dialog um die Umsiedlungen zu treten, um soziale und wirtschaftliche Härten zu vermeiden".

Bis 2030 soll die aktive Kohleleistung – ohne Reserven – auf maximal 9.000 Megawatt Braunkohle und 8.000 Megawatt Steinkohle schrumpfen. Das wäre ein Minus von 10.900 Megawatt bei Braunkohlekraftwerken und 14.700 Megawatt bei Steinkohlekraftwerken gegenüber 2017. So wäre laut Kommission das im Klimaschutzplan 2050 festgeschriebene Ziel für die Energiewirtschaft zu schaffen, bis 2030 gut 60 Prozent der Treibhausgas-Emissionen gegenüber 1990 zu reduzieren.

2025 soll ein "substanzieller Zwischenschritt" bei der Emissionsminderung von zehn Millionen Tonnen erfolgen, "möglichst durch ein Innovationsprojekt".

Für die Jahre 2023, 2026 und 2029 ist jeweils eine Bewertung der bis dahin umgesetzten Maßnahmen in Bezug auf Versorgungssicherheit, Strompreisniveau, Klimaschutz, Weiterentwicklung des EU-Beihilferechts und Strukturentwicklung vorgesehen. "Dies ist auch erforderlich, um die Folgen des Kernenergieausstiegs 2022 und der bis dahin umgesetzten Stilllegungen angemessen abschätzen zu können", so die Kommission.

Bei den Steinkohlekraftwerken empfiehlt die Kommission, dass im Rahmen einer Ausschreibung eine freiwillige Stilllegungsprämie angeboten wird. Bei Überzeichnung der Ausschreibung soll der Zuschlag anhand eines Kriteriums erfolgen, das die Emissionseinsparung abbildet. Notwendige Voraussetzung in einer Ausschreibung soll der Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen sowie unbilliger sozialer und wirtschaftlicher Nachteile für die betroffenen Beschäftigten sein.

Ende 2038 soll das Abschlussdatum für die Kohleverstromung sein. Diese Deadline soll – in Verhandlungen mit den Betreibern – auf "frühestens 2035" vorgezogen werden können, "sofern die energiewirtschaftlichen, beschäftigungspolitischen und die betriebswirtschaftlichen Voraussetzungen vorliegen". Die Überprüfung, ob dies möglich ist, soll im Jahr 2032 erfolgen ("Öffnungsklausel").

In den Jahren 2026 und 2029 soll das Abschlussdatum zudem von einem unabhängigen Expertengremium "umfassend überprüft" werden – und zwar im Hinblick darauf, ob die Klimaziele erreicht werden, wie sich die Strompreise entwickeln, ob die Versorgungssicherheit gewährleistet ist und wie es um Beschäftigung und strukturpolitische Ziele steht.

Für die Kraftwerksstilllegungen sollen entsprechend viele CO2-Zertifikate im europäischen Emissionshandel stillgelegt – also aus dem nationalen Versteigerungsbudget gelöscht – werden.

Die erneuerbaren Energien sollen weiter ausgebaut und ihr jährlicher Zubau "im Einklang mit dem 65-Prozent-Ziel bis 2030 angepasst" werden. Dafür sollen im Besonderen auch die Reviere und Steinkohlekraftwerksstandorte genutzt werden.

Lesen Sie dazu unseren Kommentar: Es muss schneller gehen

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