Photovoltaik und Solarthermie auf einem Hausdach.
Die Bundesregierung hat offenbar kein Interesse an einer Zukunft für die Bürgerenergie. (Foto: Dijana Dimitrowa/​Shutterstock)

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist fast 20 Jahre alt. Es hat den Ökostrom-Anteil in Deutschland auf rund 50 Prozent gepusht. Doch ein neues "EEG 2021" ist nötig, um die Klimaziele für 2030 zu erreichen und die Förderung der grünen Energien an den völlig veränderten Strommarkt anzupassen.

Bei den Verhandlungen von Union und SPD über die Novelle hakt es allerdings gewaltig. Es droht ein Flop: Statt des überfälligen "großen Wurfs", den die Sozialdemokraten sich zuletzt noch erhofften, könnte nur eine Novelle extra-light herauskommen.

Eigentlich sollte das neue EEG schon Ende November im Bundestag verabschiedet werden, basierend auf einem Entwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium von Peter Altmaier (CDU). Doch die Novelle wird immer noch hinter verschlossenen Türen intensiv in Arbeitsgruppen der Ausschüsse diskutiert. Es gebe "harte Verhandlungen", ist zu hören.

Nach der Vorstellung des Altmaier-Entwurfs im Oktober hatte es jede Menge Kritik und Änderungswünsche von Verbänden, Wirtschaft, Wissenschaft und auch aus dem Bundesrat gehagelt. Der Koalitionspartner zeigte sich durch das "kleine Reförmchen" düpiert, wie Fraktionsvize Matthias Miersch formulierte.

Nur wird die Zeit extrem knapp. Wenn das Gesetz wie geplant am 1. Januar in Kraft treten soll, muss es in der Woche vor Weihnachten von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.

Super-Gau für Ökostrom-Altanlagen droht

Klappt das nicht, wird es besonders für die Betreiber von Solar- und Windkraftanlagen brenzlig, die vor 20 Jahren ans Netz gingen und am 31. Dezember an ihre Förderende kommen. Gibt es keine Anschlussregelung, müssen die Netzunternehmen den Ökostrom für diese Anlagen ab 1. Januar nicht mehr abnehmen.

Das wäre ein gewaltiger Rückschritt für die Energiewende. Bei der Windkraft wären bis zu 6.000 Anlagen mit insgesamt 4.500 Megawatt Leistung betroffen, bei der Solarenergie 18.000 mit 114 Megawatt.

Weiterer Knackpunkt: Tritt das neue EEG nicht am 1. Januar in Kraft, gilt das EEG in der Form von 2017 weiter, dessen beihilferechtliche Genehmigung durch die EU nur bis Ende 2020 gilt.

Der Druck, sich zu einigen, ist hoch. Doch die Positionen waren nach Informationen aus Verhandlungskreisen zuletzt in vielen Punkten noch weit auseinander.

Umstritten ist unter anderem, ob die im Altmaier-Entwurf genannten Erneuerbaren-Ausbauziele angehoben werden, weil künftig weitaus mehr Ökostrom auch für E-Mobilität und Wärmepumpen-Heizungen als dort veranschlagt gebraucht wird.

Andere Punkte sind die stärkere Beteiligung der Anwohner:innen von Windkraftanlagen an den damit erzielten Gewinnen, die Einführung einer Solarstrom-Pflicht für Neubauten und öffentliche Gebäude und Verbesserungen beim Photovoltaik-Mieterstrom.

Grüne: Union blockiert Zukunftslösungen

Ein großes, umstrittenes Thema ist auch der Umbau des bisherigen Fördersystems, an dem im Altmaier-Entwurf grundsätzlich festgehalten wird.

Die SPD will die EEG-Umlage, die derzeit 6,8 Cent pro Kilowattstunde beträgt, komplett abschaffen. Die Energiewende soll dann aus einer Erhöhung der Stromsteuer, Einnahmen aus dem Verkauf von CO2-Zertifikaten und dem Abbau klimaschädlicher Subventionen finanziert werden.

Die oppositionellen Grünen ätzen angesichts der Hängepartie: "Es ist kaum noch zu erwarten, dass die Regierungskoalition für die vielen offenen Baustellen bei der EEG-Novelle noch angemessene Lösungen vorlegt." Es sei ein Skandal, dass vor allem die Union weiterhin zukunftsfähige Lösungen blockiere und verhindere, dass möglichst viele der Ökostrom-Altanlagen am Netz bleiben und sauberen Strom liefern können.

Für die verunsicherten Solarpioniere, die ihre Anlagen ohne fristgerechte Koalitionseinigung eigentlich am 1. Januar vom Netz nehmen müssten, haben übrigens Verbände aus der Solarszene und die Verbraucherzentrale NRW eine Handreichung veröffentlicht.

Ihr Rat: die Anlagen weiterbetreiben und sich vom Netzbetreiber nicht zu einer Abschaltung drängen lassen. Bei Konflikten sollten sie auf den Altmaier-Entwurf verweisen, der für 2021 eine Übergangsfrist vorsieht, innerhalb derer die Anlagen weiterbetrieben werden können, freilich mit Mini-Vergütungen.

Eine Alternative sind die Angebote von einigen Energieversorgern und Stadtwerken für eine Stromabnahme und damit den Weiterbetrieb der Anlagen. Aber auch hier solle man "erst einmal die Gesetzesänderung abwarten". Wenn sie denn kommt.

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