Ein Fundament für ein Windrad
Gerade den Ausbau der Windenergie wird das EEG 2021 nicht beschleunigen – im Gegenteil. (Foto: Hans Linde/Pixabay)

Zuletzt zeichnete sich schon ab, dass die bis Jahresende zu verabschiedende Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) für viele der aufgestauten Probleme zu spät kommt.

So lief bereits Ende November für alte Windkraftanlagen, die aus der EEG-Förderung fallen, die Möglichkeit ab, sich einen Vermarkter zu suchen, der den Ökostrom abnimmt. Der Weiterbetrieb dieser wie auch vieler alter Solarstromanlagen ab dem kommenden Jahr ist damit mehr als unsicher geworden.

Ändern will die Bundesregierung am EEG 2021 im Wesentlichen nur noch etwas bei den Punkten, die schon in der vergangene Woche bekannt gewordenen Formulierungshilfe aus dem Wirtschaftsministerium eine zentrale Rolle spielten.

Das legt ein Klimareporter° vorliegender Kabinettsbeschluss zur EEG-Novelle vom gestrigen Mittwoch nahe, der seinerseits eine Formulierungshilfe für einen geplanten Änderungsantrag der Bundestagsfraktionen von SPD und Union darstellt.

Zum einen geht es in dem Beschluss darum, den Zeitraum zu verlängern, in dem EEG-Anlagen auch bei einem negativen Strompreis an der Strombörse eine Vergütung erhalten. Dazu sollen die Zeiten, in denen den betroffenen EEG-Anlagen der Ökostrom nicht vergütet wird, an die bisherige Maximal-Förderzeit von 20 Jahren praktisch "angehängt" werden.

An dieser Regelung hat der Erneuerbaren-Branchenverband BEE bereits vorige Woche kritisiert, statt der nicht vergüteten Stunden müsse die nicht vergütete Energiemenge ausgeglichen werden. Außerdem sei die Regelung problematisch für Anlagen, die noch keine 20 Jahre bestehen oder die repowert werden.

Die erneuerbaren Energien dürften "nicht für die Verwerfungen am Strommarkt haften, die durch inflexibel laufende konventionelle Kraftwerke ausgelöst und verstärkt werden", erklärte BEE-Präsidentin Simone Peter. Dieser Argumentation folgte die Koalition offenbar nicht.

Als zweite und größte Änderung am EEG-Entwurf beschloss das Kabinett, die EEG-Umlage für die Herstellung von Wasserstoff zu reduzieren. Wie schon berichtet, sollen dazu parallel zwei Optionen geschaffen werden. So steht es nun auch im aktuellen Beschluss.

Zum einen können Hersteller von Wasserstoff danach die EEG-Umlage im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung beschränken lassen, zum anderen soll eine "gesetzliche Vollbefreiung" von der EEG-Umlage für die Herstellung grünen Wasserstoffs geschaffen werden. Dafür soll eine Verordnungsermächtigung ins EEG "eingebaut" werden, die im Nachgang die Anforderungen an grünen Wasserstoff regeln soll.

Ob die beiden Fraktionen die Regierungsvorlage unverändert übernehmen, ist nicht ganz klar. Im parlamentarischen Verfahren soll die Besondere Ausgleichsregelung für Schienenbahnen noch, wie es heißt, "auf elektrisch betriebene Busse im Personennahverkehr ausgedehnt werden", um Wettbewerbsverzerrungen zwischen Wasserstoff-Bussen, Schienenbahnen und Elektrobussen im Personennahverkehr zu vermeiden.

Dass die EEG-Reform am Ende nur ein ganz kleiner Wurf wird, zeichnet sich aber immer deutlicher ab.

Bilanz des Klimapakets "vergisst" Corona

Neben der EEG-Formulierungshilfe soll das Bundeskabinett auch eine – offenbar von Bundesumwelt- und -finanzministerium aufgestellte – Bilanz des im Oktober 2019 beschlossenen Klimapakets behandelt haben. Das Bilanz-Papier liegt Klimareporter° ebenfalls vor.

Obwohl nach nahezu allen Experteneinschätzungen klar ist, dass mit dem EEG 2021 in der jetzigen Form weder Deutschlands Klimaziele noch die Ausbauziele für erneuerbare Energien erreicht werden, sei die Regierung "einen großen Schritt in Richtung Klimaneutralität gegangen", behauptet das Papier.

Ohne die Auswirkungen der Coronakrise zu erwähnen, wird dazu beispielsweise das voraussichtliche Erreichen des Klimaziels für 2020 – 40 Prozent CO2-Reduktion gegenüber 1990 – als Erfolg des Klimapakets vereinnahmt.

Zum EEG ist in der Bilanz nur zu lesen, dass sich die Gesetzesnovelle noch im parlamentarischen Verfahren befinde. Weiter heißt es wörtlich: "Ziel der SPD-Fraktion ist ein deutlich schnellerer Ausbau der erneuerbaren Energien, mehr Fläche für den Ausbau von Wind- und Solarenergie, die Stärkung von Bürgerenergiegenossenschaften und Mieterstrommodellen und die finanzielle Beteiligung der Anrainer-Kommunen an den Erträgen der Windkraft."

Warum dann die SPD-geführten Ressorts Umwelt, Finanzen, Justiz sowie Arbeit dem Kabinettsbeschluss zur EEG-Novellierung zugestimmt haben, geht aus den Vorlagen nicht hervor.

Anzeige