Klimareporter°: Herr Müller-Kraenner, am Dienstag haben neun Kinder und junge Erwachsene eine weitere Verfassungsbeschwerde gegen das aktuelle Bundes-Klimaschutzgesetz eingereicht. Die Deutsche Umwelthilfe hat diese Klima-Klage organisiert und finanziert. Was ist der Grund für die erneute Beschwerde?
Sascha Müller-Kraenner: Die neue Verfassungsbeschwerde baut auf dem Urteil des Verfassungsgerichts vom Frühjahr letzten Jahres auf. In dem Spruch hat das Gericht das damalige Klimaschutzgesetz für nicht vereinbar mit dem Grundgesetz erklärt, zumindest in Teilen.
Die letzte Bundesregierung hat daraufhin eine Novelle des Klimaschutzgesetzes entwickelt. Allerdings hat diese jetzt gültige Novelle aus unserer Sicht eben leider nicht die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt. Nach wie vor reicht das Gesetz nicht aus, um Deutschlands Beitrag zur Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommen zu leisten.
Was fehlt denn im Gesetz?
Die neue Verfassungsbeschwerde bezieht sich vor allem auf drei Aspekte. Am wichtigsten ist uns der Budgetansatz.
Die Berichte des Weltklimarates IPCC zeigen sehr deutlich, dass nur noch ein bestimmtes Budget an CO2 emittiert werden darf, wenn wir die in Paris vereinbarten Klimaziele einhalten wollen. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen hat daraus das für Deutschland noch verbleibende CO2-Budget abgeleitet.
Darauf hat sich auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil bezogen und daran müssen sich natürlich auch die Treibhausgasreduktionsziele der Bundesregierung orientieren. Das dürfen nicht einfach politische Ziele sein, sondern sie müssen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren. Das passiert bisher nicht.
Die anderen zwei Aspekte beziehen sich auf Stellen im Klimaschutzgesetz, die noch sehr unpräzise sind. Wofür ist der Bund zuständig und wofür sind die Länder zuständig? Da bleibt das Gesetz sehr unkonkret und muss definitiv nachgeschärft werden.
Genauso schwammig bleibt das Gesetz bei dem Thema natürliche Senken für Treibhausgase. Damit sind Ökosysteme, wie Wälder, Moore und Auen gemeint. Diese natürlichen Senken müssen stärker geschützt werden.
Moore oder Wälder können CO2 binden, wenn sie intakt sind. Doch diese sogenannten CO2-Senken wurden von der Politik lange ignoriert. Im neuen Klimagesetz ist der Beitrag der Senken zum Klimaschutz nun zum ersten Mal verankert. Das ist doch ein großer Fortschritt, oder?
Das ist zwar ein Fortschritt, aber nicht ausreichend. In dem Bundes-Klimaschutzgesetz wird auch ein Ziel für die natürlichen Senken definiert. Bis zum Jahr 2040 sollen 35 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent in diesen Senken gebunden werden.
Untersuchungen zeigen allerdings, dass als Folge des Klimawandels natürliche Ökosysteme in den nächsten Jahren CO2 ausstoßen werden, statt neues aufzunehmen. Der Projektionsbericht der Bundesregierung selbst geht davon aus, dass natürliche Senken bis 2040 etwa 22 Millionen Tonnen CO2 emittieren werden.
Woher dann diese Zahlen zur Leistung der Senken im Klimaschutzgesetz kommen, ist absolut unklar, und wie dieses Minderungsziel erreicht werden soll, genauso. Hier fehlt also noch ganz viel, sowohl bei den Zielen als auch bei den Maßnahmen.
Wir schlagen konkrete Maßnahmen vor, die kurz- und mittelfristig umgesetzt werden könnten. Ein Beispiel wäre das Verbot von der Umwandlung von Grünland in Ackerflächen. Das passiert immer noch großflächig in Deutschland. Grünland und besonders Moore speichern wesentlich mehr Treibhausgase als Ackerflächen. Da wäre ein flächendeckendes Verbot eine gute und schnell wirksame Maßnahme.
Außerdem fordert die DUH "CO2-einsparende Sofortmaßnahmen". Welche stehen da im Vordergrund und warum muss es so kurzfristig sein?
Wir fordern Sofortmaßnahmen in vier verschiedenen Bereichen: Verkehr, Gebäude, Kreislaufwirtschaft und Landnutzung. Es gibt viele Maßnahmen, die Zeit brauchen, bis sie wirken. Beim Ausbau von erneuerbaren Energien hat sich die Bundesregierung zum Beispiel einiges vorgenommen und ambitionierte Ausbauziele definiert. Aber das wirkt eben nicht über Nacht.
Sascha Müller-Kraenner
ist seit 2015 Co-Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Der studierte Biologe ist seit über 30 Jahren umweltpolitisch aktiv und war zuvor für den Deutschen Naturschutzring, die Heinrich-Böll-Stiftung und die US-Naturschutzorganisation The Nature Conservancy in führenden Positionen tätig.
Es gibt aber auch einige Maßnahmen, die haben sofort einen Effekt. Im Verkehrsbereich gäbe es das Tempolimit. Damit können wir bis zu acht Millionen Tonnen CO2 pro Jahr einsparen.
Die Kreislaufwirtschaft wird immer vergessen. Durch das Ersetzen von Einwegsystemen durch Mehrwegsysteme könnte sofort CO2 eingespart werden. Es gibt einige solcher Maßnahmen.
Vor Kurzem hat Robert Habeck gesagt, wir verpassen die Klimaziele 2021, 2022 und 2023. Um das zu verhindern, muss der Klimaminister doch die Sofortmaßnahmen, die man ergreifen kann, auch wahrnehmen.
Wenn wir über Sofortmaßnahmen reden: Haben Sie denn Hoffnung, dass das Verfassungsgericht auch zeitnah ein Urteil fällt zu Ihrer Beschwerde?
Wir gehen davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht in den nächsten zwölf Monaten, möglicherweise noch in diesem Jahr, ein Urteil in dieser Sache fällt.
Es laufen auch gerade zehn Verfassungsbeschwerden gegen einzelne Bundesländer. Auch da erwarten wir Entscheidungen in diesem Jahr. Schließlich bauen all diese Beschwerden auf dem Urteil des Gerichts von letztem Jahr auf. Am Ende entscheidet darüber aber natürlich das Bundesverfassungsgericht selbst.
Bei seiner "Eröffnungsbilanz" von Anfang Januar hat Bundeswirtschaftsminister Habeck zwei Maßnahmenpakete angekündigt, ein Paket im April und eines zum Jahresende. Warum haben Sie mit der Klage nicht wenigstens bis nach dem Osterpaket gewartet?
Wir haben schon, nachdem das novellierte Klimaschutzgesetz im August letzten Jahres verabschiedet wurde, begonnen, die Klage vorzubereiten. Dieses heute geltende Gesetz ist nach unserer Einschätzung verfassungswidrig. Deshalb wollen wir mit unserer Klage Druck aufbauen.
Zwar begrüßen wir die angekündigten Maßnahmenpakete, aber wir wollen, dass das Klimaschutzgesetz nach den drei genannten Aspekten überarbeitet wird. Die Reduktionsziele müssen auf Deutschlands CO2-Budget basieren. Es muss klar definiert werden, wofür der Bund und wofür die Länder zuständig sind. Und der Abschnitt zu den natürlichen Treibhausgassenken muss angepasst werden.
Sollte die Bundesregierung das vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes machen, wäre unsere Klage natürlich hinfällig.