Ein Mensch mit einem Regenschirm geht neben einer Straße.
Um die Emissionen im Verkehr zu reduzieren, reicht es nicht, Verbrenner durch Elektroautos zu ersetzen, sind sich viele Verkehrsforscher einig. (Foto: Pexels/Pixabay)

Politik wird nicht – jedenfalls nicht nur – im Bundestag und in den Ministerien gemacht. Politik ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Den Text des Koalitionsvertrages von SPD, Grünen und FDP unter dem Titel "Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit" kann man als eine Einladung an uns alle verstehen, verstärkt außerparlamentarischen Druck auszuüben.

SPD und FDP konnten und können offenkundig nicht aus ihrem Schatten treten. Die SPD ist und bleibt die Verteidigerin der fossilen Energien, die Gewerkschaften haben die Partei weiterhin hart im Griff. Es geht um gut bezahlte Jobs – ob beim Braunkohleabbau oder dem Bau von Verbrennungsmotoren. Ein Großteil der Gewerkschaften muss für die Transformation erst noch gewonnen werden.

Die FDP ist und bleibt die Partei der Besserverdienenden. Und die sitzen in Deutschland in erster Linie im Auto. Fast 70 Prozent aller Neuwagenzulassungen sind gewerblich und damit steueroptimiert unterwegs. Die Subventionierung des Dieselpreises und die Beibehaltung der Entfernungspauschale bleiben als Steuergeschenke für die Wohlhabenden auch unter der neuen Regierung erhalten. Dass hier ein starker Wille zur Wegnahme dieser Privilegien erhofft werden konnte, war dann doch zu naiv gedacht.

Dass dies zutiefst unsozial und dem Klimaproblem nicht zuträglich ist, wissen alle. Ob die Grünen daher nur schlecht verhandelt haben, wissen wir dagegen nicht.

Dennoch können sich weder die SPD noch die FDP erlauben, das Bestehende einfach gegenüber den Forderungen der Zeit nach mehr Nachhaltigkeit und sozialer Gerechtigkeit zu verteidigen. Daher finden sich im Vertrag über Aufbruch, Mut und Zukunft oder gar Fortschritt viele rhetorische Einlassungen, die nach Mitarbeit schreien.

Das gesamte Angebot mit einer App nutzen

Sicher: Wir alle hätten uns mehr von den Grünen erhofft. Mehr als die Vernunft und die Zeichen der Zeit konnten die Verhandelnden offenbar nicht einbringen. Die Macht der Straße und die Artikulationsfähigkeit der Jugend waren diesmal noch nicht groß genug. Auch die oft zitierten Argumente der Wissenschaftsgemeinde reichten nicht aus.

Bei genauer Lektüre lassen sich im Mobilitätskapitelchen des Koalitionsvertrages aber drei kleine "Trojaner" erkennen. Gemeint sind damit auf den ersten Blick unscheinbare Bemerkungen und Festlegungen, die aber eine starke Wirkung haben könnten.

Dazu zählt der Vorrang der Schiene beim Ausbau der Infrastrukturen, der bisher nur schleppend umgesetzt wird. Streng genommen käme dies praktisch einem Moratorium für den Straßenneubau gleich.

Digitale Mobilität – das Antiblockiersystem

Wie kommen wir in Zukunft von A nach B? Fest steht: Es geht nur anders als bisher, wir müssen uns alle radikal verändern. Aber wie? Die Gruppe "Digitale Mobilität – das Antiblockiersystem" entwickelt Ideen für die Mobilität von morgen. Hier schreiben Wissenschaftler:innen und Expert:innen über Wege in ein neues Verkehrssystem, das flüssig, bequem, gerecht und klimafreundlich ist – jenseits von Allgemeinplätzen und Floskeln. Das Dossier erscheint in Zusammenarbeit mit dem Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB).

Auch die Digitalisierung, mit der die Verknüpfung der Verkehrsmittel sowie der Ausbau von Sharingangeboten vorangetrieben wird, ist ein zartes Pflänzchen mit viel Potenzial. Die Idee, dass alle, die auf öffentlichen Flächen mit dem Transport von Menschen Geschäfte machen wollen – und dazu sollte man auch die Bus- und Bahnbetreiber zählen –, sich künftig vernetzen, könnte also, legitimiert durch den Vertrag, endlich umgesetzt werden. Damit wäre ein Neuanfang für eine Komplettrenovierung des öffentlichen Verkehrs möglich.

Dagegen wehrten sich noch bei der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes durch die alte Regierung vor allem die öffentlichen Verkehrsunternehmen sehr erfolgreich. Alle Anbieter müssen sich in absehbarer Zeit gegenseitig buchbar machen. Das heißt: Vom Unternehmen A kann der Kunde auch die Angebote des Unternehmens B nutzen, ohne eine neue App oder gar einen neuen Nutzungsvertrag unterschreiben zu müssen.

Roaming ist das neue Zauberwort. Die Nutzung von Bahnen, Bussen, Autos, Rädern oder Scootern mit einer einzigen App. Die Vielfalt wird zu einer komfortablen Dienstleistung und bekommt die Chance, gegenüber dem Auto eine Alternative zu sein. Bisher haben sich alle Anbieter dagegen erfolgreich gesperrt.

Mobilitätspolitik bleibt eine außerparlamentarische Veranstaltung

Diesen Pflänzchen wird noch mehr Wasser gegeben, wenn der dritte "Trojaner" im Koalitionsvertrag ins Spiel kommt: die angedeutete Veränderung des Straßenverkehrsgesetzes sowie der Straßenverkehrsordnung.

Diese Bundesregularien aus alter Zeit sehen immer noch die Optimierung des Verkehrsflusses als Primat der Regulierung vor und bevorzugen auf vielerlei Art und Weise das Automobil. Jetzt sollen andere Gesichtspunkte wie Klimaschutz, Verkehrssicherheit und Vernetzung der unterschiedlichen Verkehrsmittel eine Rolle spielen.

Porträtaufnahme von  Andreas Knie.
Foto: David Außerhofer

Andreas Knie

Der Sozial­wissen­schaftler mit den Schwer­punkten Wissen­schafts­forschung, Technik­forschung und Mobilitäts­forschung lehrt an der TU Berlin und leitet die Forschungs­gruppe Digitale Mobilität am Wissen­schafts­zentrum Berlin. Andreas Knie ist Mitglied im Herausgeberrat von Klimareporter°.

Auch der öffentliche Raum könnte dann neugestaltet werden. Bereits jetzt dürfen die Kommunen – allerdings nur in Absprache mit den jeweiligen Ländern – ihre Parkraumgebühren selbst festlegen und die Parkflächen einschränken.

Damit könnte man auch dem Fahrrad den dringend benötigten Raum beschaffen, obwohl gerade dieses zukunftsweisende Verkehrsmittel im Vertrag so wenig Aufmerksamkeit erfährt.

Ob das Abstellen von privaten Autos auf öffentlichen Flächen weiterhin als Gemeingebrauch gelten kann, das werden sicher sowieso Gerichte feststellen müssen, weil Politik sich nicht traut, dieses einmal gewährte Privileg wieder zu entziehen.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte in seinem ursprünglichen Urteil zur Einführung dieses Sonderrechtes im Jahre 1966 darauf hingewiesen, dass dies nur aus den damaligen Umständen zu begründen sei und sich diese auch ändern könnten. Dass dies tatsächlich so ist, hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom April 2021 deutlich angemahnt.

Nach der Wahl ist es also wie vor der Wahl: Wir müssen die Verkehrswende auf der Straße organisieren, um Druck auf die politischen Entscheider zu generieren. Auch nach dieser Bundestagswahl bleibt Mobilitätspolitik eine im Wesentlichen außerparlamentarische Veranstaltung, die eine wissenschaftliche Unterstützung braucht.

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