Modernes Gas-und-Dampfturbinenkraftwerk.
Modernes Gaskraftwerk des Stadtwerkeverbundes Trianel in Hamm-Uentrop am Rand des Ruhrgebiets. (Foto: Poss/​Wikimedia Commons)

Würde der Energiekonzern Uniper auf Grundlage des aktuellen Taxonomie-Entwurfs der EU ein neues Gaskraftwerk bauen? Das sehe er "ehrlicherweise gesagt" noch nicht, sagte Gundolf Schweppe, Geschäftsführer der Uniper-Tochter Energy Sales, jetzt bei einer Online-Debatte des Lobbyverbands Zukunft Gas.

Aus Sicht des Uniper-Managers sind die Taxonomie-Kriterien für neue Gaskraftwerke "extrem ambitioniert". Die festgelegten Grenzwerte für die CO2-Emissionen seien zu hoch, bemängelte er (siehe Kasten, Bau-Optionen 1 und 2).

Ein heutiges Gaskraftwerk, das ausschließlich Strom erzeugt, stößt etwa 360 Gramm CO2 je Kilowattstunde aus. Das scheint nicht so sehr weit entfernt von den 270 Gramm CO2, die die EU bei der Bauoption 2 verlangt. Dieser Weg ist nach Ansicht von Uniper derzeit allerdings durch die weiteren Bedingungen verbaut, die Option 2 verlangt.

Allein schon durch das Kriterium, ab 2026 einen Anteil von 30 und ab 2030 von 55 Prozent CO2-armer Gase einzusetzen, werde der Betrieb eines Kraftwerks mit 100 Prozent Erdgas de facto untersagt, so Schweppe. Statt konkrete Prozentanteile als Zwischenschritte für 2026 und 2030 vorzuschreiben, hielte es der Uniper-Manager für angemessen, in der Taxonomie einfach nur das Zieljahr 2035 für eine vollständige Umstellung auf klimaneutrale Gase festzulegen.

Bau neuer Gaskraftwerke zur Stromerzeugung in der EU‑Taxonomie

Option 1: Gaskraftwerke gelten als nachhaltig, wenn sie über ihren Lebenszyklus maximal 100 Gramm CO2 pro Kilowattstunde emittieren.

 
Option 2: Gaskraftwerke, die bis Ende 2030 genehmigt werden, gelten als nachhaltig, sofern sie die folgenden Auflagen sämtlich erfüllen:

  • Die Treibhausgas-Emissionen liegen unter 270 Gramm CO2 je Kilowattstunde oder im Schnitt einer 20-jährigen Laufzeit in jedem Jahr nicht höher als 550 Kilogramm je installiertem Kilowatt Leistung.
  • Es gibt keine adäquate Möglichkeit, den Strom erneuerbar herzustellen.
  • Die Anlage ersetzt (am gleichen Standort) eine bestehende Anlage zur Stromerzeugung mit hohen Emissionen, die feste oder flüssige fossile Brennstoffe verwendet.
  • Die Kapazität der zu ersetzenden Anlage wird maximal um 15 Prozent überschritten.
  • Die Anlagen sind zur Nutzung erneuerbarer oder treibhausgasarmer Gase geeignet und es liegen Verpflichtungen vor, deren Anteil zu erhöhen: auf mindestens 30 Prozent ab 2026, 55 Prozent ab 2030 und 100 Prozent ab 2036.
  • Der Ersatz der Anlage muss mindestens eine Treibhausgasminderung um 55 Prozent im Vergleich zur Ursprungsanlage erbringen.
  • Die Anlage darf nur in einem Staat errichtet werden, der sich zum Kohleausstieg verpflichtet hat.

Quelle: Zukunft Gas

Den Grund nannte Schweppe auch: Heute gebe es weder ein Wasserstoff-Netz noch Lieferverträge für "blauen" oder "grünen" Wasserstoff, also für Wasserstoff aus Erdgas mit CCS oder aus erneuerbaren Quellen.

Zwar sei es möglich, ein Gaskraftwerk auch unter Taxonomiebedingungen zu bauen, räumte er ein. Bei den Risiken, die für einen Investor aus der noch fehlenden Infrastruktur und fehlendem Wasserstoff resultierten, bestehe aber noch "Handlungsbedarf".

Anders gesagt: Kraftwerk bauen ist möglich, betreiben (noch) nicht.

Schweppe stellt auch die Bedingung der EU-Kommission infrage, das Gaskraftwerk am Standort eines bisherigen Kohlekraftwerks zu bauen. Ein optimaler Kohlestandort müsse kein optimaler Gasstandort sein.

Dass die EU-Kommission mit einer strengen Taxonomie an neue Gaskraftwerke herangeht, findet der Energiewirtschaftsverband BDEW zwar richtig, wendet aber ebenfalls ein, dass die Kriterien so ehrgeizig seien, dass sie in ihrer Gesamtheit kaum erfüllt werden könnten.

Die EU-Kommission solle ihre Anforderungen anpassen, fordert BDEW-Geschäftsführerin Kerstin Andreae. Den 30-Prozent-Anteil hält der BDEW nur bei einem massiven Anstieg der Wasserstoff-Verfügbarkeit schon bis 2026 für erreichbar. Der von der EU-Kommission vorgesehene Wasserstoffeinsatz gehe weit über das hinaus, was der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung vorsehe, merkt der Verband an.

Wie Uniper kritisiert der BDEW das Kriterium, dass nur solche Gaskraftwerke als nachhaltig gelten sollen, die bestehende Kohleanlagen ersetzen. Insbesondere solle das nicht zwangsläufig am selben Ort geschehen müssen.

Der Energiewirtschaftsverband lehnt auch die weitere Vorgabe ab, das neue Gaskraftwerk müsse 55 Prozent Treibhausgasminderung erreichen. Dieser Wert sei beim Ersatz eines modernen Steinkohlekraftwerks durch ein neues "wasserstofffähiges" Gaskraftwerk nicht erreichbar.

Bedarf an Gaskraftwerken gibt es so oder so

Bei aller verbalen Rasselei: Die Debatte um die Taxonomie können Uniper sowie die gesamte konventionelle Energiebranche relativ entspannt verfolgen. Denn den dringenden Bedarf an neuen Gaskraftwerken müssen sie nicht erst erfinden.

So verwies Uniper-Manager Schweppe in der Debatte darauf, dass eine Reihe einschlägiger Energiewende-Studien einen massiven Neubau von Gaskraftwerken für nötig hält, darunter die Prognosen der bundeseigenen Dena oder des EWI Köln oder auch des Industrieverbands BDI.

Die prognostizierte Ausbaumenge bis 2030 reicht dabei von 15.000 bis zu mehr als 30.000 Megawatt. Letzteres bedeutet, die deutschen Gaskraftwerks-Kapazitäten in etwa zu verdoppeln. Tatsächlich im Bau sollen sich derzeit nach Angaben von Zukunft Gas um die 2.500 Megawatt befinden.

Es gehe hier, rechnete Schweppe vor, um 20 bis 30 neue Kraftwerke, die in den nächsten acht Jahren gebaut werden müssten. Hier müsse es schon sehr überzeugende Argumente geben, damit Investoren kurzfristig zweistellige Milliardenbeträge für den Bau aufbringen. Die Bedingungen der EU-Taxonomie würden Investitionswillige abschrecken, gab der Uniper-Manager zu verstehen.

Allerdings könnte umgekehrt eine verwässerte, erdgasfreundlichere Taxonomie auf potenzielle Geldgeber abschreckend wirken, die sich und ihre Finanzprodukte mit einem grünen Image schmücken wollen.

Den möglichen Ausweg, Gaskraftwerke einfach wie bisher ohne Nachhaltigkeits-Siegel zu bauen, sieht Uniper-Manager Schweppe skeptisch. Es werde zwar auch künftig wirtschaftliche Anreize geben, "nicht taxonomiekonforme" Gaskraftwerke zu bauen – diese Anreize seien jedoch nicht stark genug, um mit den Marktbedingungen Schritt zu halten.

Damit meint Schweppe vor allem die steigenden Kosten im europäischen Emissionshandel, die auch das Erdgas treffen. Dazu kommen die deutschen Regierungsziele, bis 2045 klimaneutral zu werden und die erneuerbaren Energien schnell auszubauen. Um diese Belastungen auszugleichen, hält der Uniper-Manager zusätzliche Anreize für nötig, um Investitionen in Erdgaskraftwerke zu mobilisieren.

Im Klartext bedeutet das wohl: Macht die Taxonomie bei Erdgaskraftwerken weniger grün, lasst uns aber das grüne Label, damit Investoren den Bau dieser fossilen Kraftwerke gut finden.