Fünf Stecker fliegen durch die Luft, Stromkabel hinter sich herziehend.
Wohin entwickelt sich der Strommarkt? (Foto: Bruno Glätsch/​Pixabay)

Mehrere Verbraucherzentralen haben in den letzten Tagen Energieversorger abgemahnt. Diese hatten ihre Stromtarife in solche für Bestands- und solche für Neukunden gespalten. Letzteren wird nun das Doppelte für den Strom in Rechnung gestellt.

Eine kürzliche Stichprobe der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bei 23 Stromanbietern untermauert die gewaltigen Preisunterschiede. Neue Kunden mussten danach Mitte Januar im Schnitt 73 Cent für die Kilowattstunde zahlen, Haushalte mit sogenannten Altverträgen "nur" 34 Cent.

Drei der untersuchten Unternehmen sollen von neuen Kunden sogar mehr als 90 Cent für die Kilowattstunde verlangen. In der Stadt mit dem teuersten Tarif kosteten 3.000 Kilowattstunden, die ein Durchschnittshaushalt jedes Jahr etwa benötigt, für neue Abnehmer fast 3.100 Euro. Haushalte mit Bestandsverträgen kämen dagegen auf knapp 1.140 Euro, rechnen die Verbraucherschützer vor.

Laut Angaben des Preisportals Check 24 haben inzwischen mehr als 330 Grundversorger spezielle neue Tarife nur für die Kunden eingeführt, die wegen der Kündigung durch den bisherigen Stromlieferanten in die sogenannte Ersatzversorgung gefallen sind. Der Strompreis sei dort im Schnitt um rund 100 Prozent gestiegen, erklärte das Vergleichsportal laut Medienberichten.

"Bei allem Verständnis für die nicht ganz einfache Situation der Grundversorger – so geht es nicht", betonte Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. Haushalte zu benachteiligen, die ohne eigenes Verschulden in die Grundversorgung zurückfallen, sei rechtswidrig und widerspreche dem Schutzzweck der Grundversorgung. Gegen die Benachteiligung werde die Verbraucherzentrale mit allen juristischen Mitteln vorgehen.

Viele Betroffene seien geradezu verzweifelt über die immensen Gas- und Strompreise, die einige Energieanbieter für die Ersatzversorgung aufriefen, schilderte der Vorstand weiter. "Das bringt gerade Haushalte mit weniger Einkommen in Bedrängnis."

Energiebranche wehrt sich

Energie-Branchenverbände fühlen ihre Mitgliedsunternehmen allerdings sehr zu Unrecht an den Pranger gestellt. Das Problem seien die unseriösen Billigstrom-Anbieter, die ihre Lieferpflichten nicht erfüllten und ihre hausgemachten Probleme auf die Grundversorger abwälzten, konterte dieser Tage Kerstin Andreae, Chefin des Energiewirtschaftsverbandes BDEW.

Wegen des unseriösen Verhaltens hätten die Grundversorger für die betroffenen Kunden von heute auf morgen zusätzliche Strom- oder Gasmengen im Energiehandel einkaufen müssen – und das in der Phase, in der die Energiepreise an den Börsen "in nie dagewesene Höhen" geschossen seien, sagte Andreae.

Die BDEW-Chefin kann deswegen die Haltung einiger Verbraucherzentralen nicht nachvollziehen, dass ein Neukundentarif nicht angemessen sei. Würden die Grundversorger die neuen Kunden zum gleichen Tarif wie Bestandskunden aufnehmen, dann stiegen die Kosten für alle. Es würden also auch Bestandskunden in Mitleidenschaft gezogen. Andreae: "Das ist kein umfassender Verbraucherschutz."

Noch schärfer geht der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) die Verbraucherschützer an. Diese seien mit ihren Abmahnungen auf dem Holzweg, kritisiert VKU-Geschäftführer Ingbert Liebing. "Fakt ist: Wer immer kurzfristig auf die höchste Einsparung setzt – so wie es auch leider lange von Verbraucherorganisationen empfohlen wurde –, bezahlt das auch mit einem höheren Risiko."

Die Verbraucherzentrale NRW solle eher bei den Billiganbietern und ihren kurzfristigen Geschäftsmodellen ansetzen, rät Liebing. Ansonsten schütze sie indirekt fragwürdige Geschäftsmodelle einiger Discounter und lasse Bestandskunden die von den Discountern eingebrockte Suppe auslöffeln.

Einig sind sich Verbraucherschützer und Verbände allerdings im Rat an die Haushalte, gegen die Discounter auf Schadenersatz zu klagen. Auch müsse das Geschäftsgebaren solch unseriöser Anbieter "schnellstmöglich geregelt werden", fordert BDEW-Chefin Andreae. Ihr Verband habe deshalb die Bundesregierung gebeten, hier schnell zu handeln.

Regierung plant keine Sofortmaßnahmen

Von schnellem Handeln der Regierung ist bis dato aber nichts zu sehen. Zwar hält auch Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke (Grüne) laut Medienberichten die Kündigung der Stromverträge durch die Versorger für "teilweise rechtswidrig" – bei der Bundestagsdebatte letzte Woche über ihr Ressort verlor sie dazu aber kein einziges Wort.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) wie auch der für den Energiemarkt zuständige Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) verwiesen zuletzt wiederholt auf die entlastende Abschaffung der EEG-Umlage sowie die geplante faire Umlage der CO2-Kosten zwischen Mietern und Vermietern. "Die Arbeiten daran haben begonnen", erklärte Habeck im Bundestagsplenum.

Allerdings greift die volle Abschaffung der EEG-Umlage frühestens ab Anfang 2023. Zudem ist fraglich, ob diese Absenkung dann von den Versorgern an die Kunden weitergegeben wird.

Schon zu diesem Jahreswechsel war die EEG-Umlage von 6,5 auf 3,72 Cent je Kilowattstunde gesunken. Das sei von den Versorgern aber nicht an die Kunden weitergegeben worden, weil sich die Einkaufspreise an der Strombörse vervielfacht haben, hieß es beim Preisportal Verivox. Zusätzlich seien auch die Gebühren für die Stromnetze bundesweit im Schnitt um vier Prozent gestiegen.

Zu beachten ist zudem: Die Abschaffung der EEG-Umlage wird zwar aus dem Bundeshaushalt bezahlt, die Gelder dafür stammen vor allem aber auch aus dem nationalen CO2-Preis, der auf Kraft- und Heizstoffe erhoben wird.

Das Energiegeld fehlt

Viele Haushalte dürften deswegen die 2023 kommende Entlastung beim Strompreis mit ihren Einkäufen von Benzin, Diesel und Heizöl zumindest teilweise selbst finanzieren. Und die von Habeck angekündigte "faire" Aufteilung der Heizkosten zwischen Mieter und Vermieter hilft am Ende auch nur denen, die zur Miete wohnen.

Ob die Ampel-Regierung dem Aufruhr am Energiemarkt weiter so tatenlos zuschauen kann, ist fraglich. Bislang hofft sie offenbar, dass der Strompreis im Laufe des Jahres quasi von selbst wieder zurückgeht – zum Beispiel, wenn nach dem Ende des Winters weniger teures Erdgas zur Stromerzeugung und zum Heizen benötigt wird.

Allerdings sagen die Strompreis-Prognosen an der Börse, dass die Kilowattstunde bei Lieferung in diesem Jahr aktuell 13 Cent kostet, merkt das Portal Verivox an. Im langjährigen Mittel habe der Erzeugerpreis bei 3,5 bis 5,5 Cent gelegen.

Um diese Mehrkosten in der Erzeugung auszugleichen, könnte die Regierung theoretisch – neben der schon vollzogenen Senkung der EEG-Umlage (etwa minus drei Cent) – noch die Stromsteuer verringern (minus zwei Cent) und die Mehrwertsteuer auf Strom zumindest zeitweise aussetzen (minus fünf Cent).

Ein probates Mittel, das gerade auch einkommensschwache Haushalte bei den Energiekosten entlastet hätte, wäre das Energiegeld gewesen, das die Grünen vorgeschlagen hatten. Mit diesem sollten die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung wenigstens zum Teil zurückgegeben werden.

Das Scheitern des Energiegeldes schon in den Koalitionsverhandlungen fällt der Regierung jetzt ziemlich schmerzhaft auf die Füße.

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