Windkraft
Wenn für die Windbranche 2021 noch mal die Sonne aufgeht, wird das wohl nicht am neuen EEG liegen. (Foto: Jens Meier/BWE)

Für das EEG 2021, das erst im Dezember novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz, arbeitet das Bundeswirtschaftsministerium an einer sogenannten Formulierungshilfe, einer Vorlage für die Regierungsfraktionen von Union und SPD, um das Gesetz noch einmal zu ändern – als die Nachricht dieser Tage die Runde machte, waren Branchenjournalisten elektrisiert. Wird es doch noch was mit neuen Zielen für den Ausbau der erneuerbaren Energien, passend zum höheren Klimaziel der EU?

Als Details der Formulierungshilfe bekannt wurden – der Entwurf des Wirtschaftsministeriums liegt Klimareporter° vor –, machte sich Enttäuschung breit. In der Vorlage geht es vor allem um dringliche Reparaturen. Das EEG 2021 steht völlig zu Recht im Ruf, schlechtes Gesetzeshandwerk zu sein.

Die größte Reparatur betrifft offenbar die Regelung, laut der Windkraftanlagen, die 20 Jahre Förderung hinter sich haben und ihr Geld nun auf dem Strommarkt verdienen sollen, über eine wettbewerbliche Ausschreibung für zwei Jahre – 2021 und 2022 – eine Zusatzförderung aus dem EEG-Konto erhalten sollten. Für einen Zuschuss auch im zweiten Jahr war dafür von der EU-Kommission, die das Konstrukt beihilferechtlich prüfen musste, kein grünes Licht zu bekommen, war aus Kreisen des Bundeswirtschaftsministeriums zu erfahren.

Dank der Förderung über zwei Jahrzehnte hätten die Betreiber ihre Investitionen lange amortisieren können, soll es dazu aus der Brüsseler Wettbewerbsbehörde geheißen haben. In der Formulierungshilfe wartet das Ministerium nunmehr mit einer, wie es heißt, "beihilfefesten" Regelung auf.

Danach sollen alle Anlagen, die Anfang des Jahres aus der EEG-Förderung fielen und weiter Strom einspeisen, zusätzlich zum Marktwert des Stroms einen "Aufschlag" erhalten: bis Ende Juni einen Cent je Kilowattstunde, dann bis September 0,5 Cent und schließlich bis zum Jahresende 0,25 Cent. Die Höchstgrenze, die ein Windkraftbetreiber dabei insgesamt an "Aufschlägen" erhalten kann, liegt laut der Vorlage bei 1,8 Millionen Euro.

Formalrechtlich soll dieser 2021er "Aufschlag" in den Augen der EU als eine Art Coronahilfe durchgehen. Mit der Pandemie und dem wirtschaftlichen Einbruch waren die Strompreise in den Keller gegangen.

Für das mit dem Nein der EU "verlorene" Förderjahr 2022 erwartet das Bundeswirtschaftsministerium, wie weiter zu hören war, keine gravierenden Auswirkungen. Nach vorliegenden Angaben sollen von den 3.600 Megawatt, die Anfang 2021 aus dem EEG ausschieden, bisher weniger als 90 Megawatt stillgelegt worden sein.

Anlagen mit einer Gesamtkapazität von 2.300 Megawatt würden sich erst gar nicht für eine weitere Förderung interessieren, weil sie ihren Strom jetzt selbst direkt als "echten" Grünstrom am Markt verkaufen oder das durch Dritte erledigen lassen.

Kein sichtbares Engagement für das eigene Gesetz

Für den Bundesverband Windenergie (BWE) ist der nunmehrige Verzicht auf die ursprünglich für 2021 und 2022 geplanten Ausschreibungen "reine Kosmetik". Man habe die Praxistauglichkeit und Wirksamkeit dieser Ausschreibung "immer stark bezweifelt", teilte der BWE mit.

Viel stärker stört aber den Branchenverband, dass noch immer die beihilferechtliche Genehmigung fürs ganze EEG 2021 aussteht. Die seit Monaten fehlende Zustimmung der EU-Kommission sorge für massive Probleme bei den Projektierern und blockiere den Ausbau im laufenden Jahr.

"Wir hatten uns gewünscht, dass die Bundesregierung mit größerer Sichtbarkeit für die Genehmigung ihres eigenen Gesetzes kämpft", sagte BWE-Präsident Hermann Albers. Dass sich das Wirtschaftsministerium nun offenbar für einen "stillen kosmetischen Schritt" entschieden habe, passe in das bisherige Agieren des Ministeriums.

In der vorliegenden 29-seitigen Fassung der Formulierungshilfe findet sich eine Reihe weiterer Bestimmungen, mit denen das kaum vier Monate alte EEG 2021 im Sinne des Wortes "bereinigt" wird. So geht es um die Stromeinspeisung von Photovoltaik-Anlagen bis 25 Kilowatt, um Änderungen bei der Kraft-Wärme-Kopplung und anderes mehr.

Technisch sollen die Änderungen am EEG offenbar zusammen mit dem vor der zweiten und dritten Lesung stehenden Energiewirtschaftsrechtsgesetz in der beliebten Huckepack-Methode durch den Bundestag gebracht werden. Bis diese Gesetzes-"Kosmetik" aber ins Parlament gelangt, soll es noch bis Ende April dauern.

Gar kein Lebenszeichen gibt es derzeit bei der erhofften Einigung in der Koalition auf neue Ausbauzahlen für die Erneuerbaren.

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