Einige Windräder in Landschaft mit Wäldern und feldern, im Hintergrund ein großes Kohlekraftwerk mit neun dampfenden Kühltürmen.
Während Kohlekraftwerke in Deutschland noch bis 2038 weiterlaufen sollen, kommt der Ausbau der erneuerbaren Energien nicht voran. (Foto: Thomas Knauer/​Visdia/​Shutterstock)

Bei der Windkraft an Land fallen Anfang 2021 bis zu 6.000 Anlagen mit insgesamt 4.500 Megawatt Nennleistung aus der EEG-Förderung. Ein Teil der Anlagen rettet sich über langfristige Stromlieferverträge, sogenannte PPA, in die Nach-EEG-Zeit. Wie vielen das bereits gelungen ist, dazu sind keine aktuellen Zahlen verfügbar. Anfang 2019 waren erst für rund 100 Megawatt alte Windkraft entsprechende Verträge geschlossen. In welchem Umfang Windanlagen in weitere Formen der Direktvermarktung wechselten, ist derzeit ebenso nicht bekannt.

Klar ist nur: Der Großteil der über 20 Jahren alten Anlagen muss auf die Zusage der Koalition bauen, dass vom kommenden Jahr an die versprochene Anschlussförderung greift. Mit der endgültigen Einigung von Union und SPD über die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu Wochenbeginn sei der "Unsinn abgewendet" worden, dass funktionstüchtige Windräder vom Netz genommen werden, hatte Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) frohlockt.

Ein Blick in die geplanten Detailregelungen im Klimareporter° vorliegenden Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum EEG 2021 zeigt aber, dass die Gesetzesnovelle die alte Windkraft kräftig an die Kandare nimmt. Zwar ist tatsächlich eine auf zwei Jahre befristete Anschlussförderung für ausgeförderte Windkraft an Land im Gesetzestext verankert.

Auch sollen die Windanlagen – weil der Strompreis am Markt nicht reicht, um ihren wirtschaftlichen Betrieb zu sichern – einen "erhöhten Marktwert vom Netzbetreiber" erhalten. Doch den in der Öffentlichkeit kursierenden Zusatzcent pro erzeugter Kilowattstunde gibt es nicht fürs ganze Jahr 2021, sondern nur bis Ende Juni. Bis Ende September, legt der Gesetzentwurf weiter fest, beträgt der Aufschlag dann 0,5 Cent und bis Ende des Jahres 2021 nur noch 0,25 Cent.

So einfach fließt die Post-EEG-Förderung auch nicht an die Windkraftbetreiber. Sondern die Koalition fordert die Bundesregierung auf, möglichst rasch bis spätestens Juni 2021 eine Verordnung vorzulegen, um die alte Windkraft noch im kommenden Jahr in voraussichtlich zwei Ausschreibungsrunden zu schicken.  Wie viele Wind-Megawatt da ausgeschrieben werden, bleibt offenbar ganz dem Wirtschaftsminister oder der ausführenden Bundesnetzagentur überlassen.

Pikant an den geplanten Ausschreibungen ist zunächst, dass alle Windanlagen, die sich im Bieterkampf nicht durchsetzen, nur bis Ende 2021 die Einspeisevergütung mit Aufschlag erhalten. Dann ist endgültig Schluss. Anlagen, die in den Ausschreibungen einen Zuschlag erhalten, dürfen sich bis Ende 2022 über die dann gewonnene Einspeisevergütung freuen, bis Ende 2021 mit dem erwähnten Aufschlag.

Weitere Restriktionen

Perfide an der neuen Konstruktion ist allerdings: Auch Anlagen, die erst ein Jahr später, also Anfang 2022, aus der EEG-Förderung fallen, müssen sich schon 2021 an den Ausschreibungen beteiligen – sonst haben sie keine Chance, in den Genuss einer bis Ende 2022 reichenden Förderung zu kommen.

Durch den gesetzgeberischen Kniff kommen zusätzlich mehr als 2.000 Megawatt in den Ausschreibungstopf hinein. Wenn sich diese Anlagen in den Ausschreibungen nicht durchsetzen, ist für Ende 2021 ihr Förderende programmiert.

Was mit den Ausschreibungen bezweckt wird, erschließt sich bisher nicht ganz. Soll der ohnehin geringe Marktwert des Windstroms noch weiter unterboten werden? Das würde die gefährdeten Post-EEG-Anlagen wirtschaftlich weiter schwächen, zumal mit den umfangreichen Ausschreibungen neue Kosten auf die Betreiber zukommen.

Darüber hinaus sollen sich nicht einmal alle Post-EEG-Windanlagen der Jahre 2020 und 2021 an den Ausschreibungen beteiligen können. In der avisierten Verordnung, sagt der Gesetzentwurf, muss die Regierung auch die "teilnahmeberechtigten Bieter" festlegen. Insbesondere sei auch vorzusehen, dass nur "Betreiber von Windenergieanlagen an Land teilnehmen dürfen, die sich nicht auf bestimmten zur vorrangigen Nutzung von Windenergie ausgewiesenen Flächen befinden".

Übersetzt bedeutet das etwa: Die Koalition will vor allem denjenigen alten Windanlagen helfen, die auf Flächen laufen, die nach heutigen Recht nicht mehr genehmigungsfähig wären. Bei einer Abschaltung wären diese Flächen für Windstrom und vor allem auch fürs Repowering verloren. So gesehen ist die hochgelobte Anschlussförderung nur ein zeitweiliger, aus der rechtlichen Kalamität heraus geborener Notgroschen.

Lesen Sie dazu unseren Kommentar:

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