Bei Wind- und Solarstrom gibt es in der Debatte um das EEG 2021 wenig Bewegung. Bei ihrer Vorzeigeenergie Wasserstoff zeigt sich die Bundesregierung aber lernfähig.
Unternehmen, die grünen Wasserstoff herstellen und nutzen, könnten mit dem novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz vollständig oder weitgehend von der Zahlung der EEG-Umlage befreit werden. Das sieht eine vom Bundeswirtschaftsministerium erarbeitete Formulierungshilfe vor, die den im Bundestag vorliegenden Gesetzentwurf ergänzen soll.
Das Ministerium begründet die Befreiung in der Vorlage mit dem Hinweis, bei den derzeit noch hohen Kosten der Wasserstofferzeugung sei ein Markthochlauf "nur durch kostensenkende Rahmenbedingungen möglich".
Offenbar will Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) aber nicht nur die Erzeugung von grünem Wasserstoff mit Wind- und Solarstrom von der EEG-Umlage befreien, er plant auch deutliche Nachlässe für fossile Wasserstoff-Verfahren.
Laut der Vorlage soll es künftig zwei Wege geben, wie Unternehmen, die Wasserstoff mithilfe von Strom herstellen, ganz oder teilweise von der Zahlung der EEG-Umlage befreit werden können. Außerdem sollen zwei weitere Netzumlagen – die nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und die Offshore-Umlage – begrenzt werden können.
Betriebe, die Wasserstoff allein auf der Basis erneuerbarer Energien herstellen, können offenbar damit rechnen, für den eingesetzten Strom komplett von der EEG-Umlage befreit zu werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob dieser Ökostrom aus eigener Erzeugung stammt oder von Stromanbietern bezogen wird.
Im Paragrafen 69b, der dazu neu ins EEG 2021 eingefügt werden soll, heißt es wörtlich: "Der Anspruch auf Zahlung der EEG-Umlage verringert sich auf null für Strom, der von einem Unternehmen zur Herstellung von grünem Wasserstoff unabhängig von dessen Verwendungszweck in einer Anlage verbraucht wird, die über einen eigenen Zählpunkt mit dem Netz verbunden ist."
Der zweite Weg, um die EEG-Kosten bei der Nutzung von Wasserstoff zu reduzieren, führt laut der Vorlage über eine Ausweitung der sogenannten Besonderen Ausgleichsregelung. Diese reduziert seit Jahren für stromintensive Unternehmen die EEG-Zahlungen – insgesamt im Milliardenumfang.
Der Vorschlag des Wirtschaftsministeriums sieht nun unter anderem vor, die EEG-Umlage für Wasserstoff herstellende stromintensive Unternehmen auf 15 Prozent der vollen Umlage zu begrenzen, aber eine Mindestumlage von 0,1 Cent je Kilowattstunde beizubehalten.
"Mit Klimaschutz hat das nichts zu tun"
Unter diesen Bedingungen will der Bund vermutlich auch Prozesse zur Wasserstoffproduktion fördern, bei denen Treibhausgase freiwerden. Das geht speziell aus einem Änderungsvorschlag für den neuen Paragrafen 64a im EEG hervor. Sogenannter grauer Wasserstoff, der vor allem aus Erdgas gewonnen wird und klimaschädlich ist, wird darin nicht ausdrücklich ausgeschlossen.
Den Paragrafen 64a in der vorgelegten Form lehnt der Ökostromanbieter Greenpeace Energy als "nicht zielführend" ab. "Hier werden auch Hersteller von Wasserstoff, der klimaschädlich produziert wird, von der EEG-Umlage befreit. Das darf nicht sein", sagt Marcel Keiffenheim von Greenpeace Energy gegenüber Klimareporter°.
Wer nach dem neuen Paragrafen von einer auf 15 Prozent reduzierten EEG-Umlage profitiere, könne sich zudem später auf einen im Vorschlag des Wirtschaftsministeriums vorgesehenen "Vertrauensschutz" berufen und bei gleicher Entlastung weiter mit hohen CO2-Emissionen belasteten Wasserstoff herstellen, so Keiffenheim. "Mit Klimaschutz hat das nichts zu tun."
Das Ministerium rechnet laut der Gesetzesbegründung damit, dass sich bis 2030 zwischen 230 und 290 Projekte von der Zahlung der EEG-Umlage ganz oder teilweise befreien lassen. Davon würde, so die Prognose, die Mehrzahl die volle Befreiung beanspruchen, während zehn bis 20 Prozent der Projekte die Möglichkeiten über eine ausgeweitete Besondere Ausgleichsregelung wahrnehmen würden.
An mehreren Stellen verweist die Formulierungshilfe auf eine noch zu erarbeitende Verordnung der Bundesregierung, in der, wie so oft, entscheidende Details geregelt werden sollen. Von der Verordnung wird nach Ansicht von Experten wesentlich abhängen, ob die Reduzierung der EEG-Umlage nur dann möglich ist, wenn mit Ökostrom hergestellter grüner Wasserstoff genutzt wird, oder ob dies beispielsweise auch für sogenannten blauen Wasserstoff gelten soll.
"Blauer Wasserstoff" wird aus Erdgas gewonnen, wobei die entstehenden CO2-Emissionen abgeschieden und unterirdisch gespeichert werden sollen.
Ökostromer sieht "Licht und Schatten"
Aus der Sicht von Greenpeace Energy enthält die Formulierungshilfe "Licht und Schatten". Habe es im Wirtschaftsministerium früher geheißen, eine grüne Wasserstoffwirtschaft sei ein Blütentraum, räume man jetzt ein, dass der Einsatz von grünem Wasserstoff zur Dekarbonisierung der Energieversorgung ein "richtiges und auch umsetzbares Ziel ist", betont Marcel Keiffenheim.
Allerdings lasse die Formulierungshilfe offen, ob und wie dieses Ziel wirklich erreicht werden soll. Konkrete Aspekte würden in die noch zu beschließende Verordnung ausgelagert, kritisiert Keiffenheim. Die Verordnung müsse aber vor dem kommenden Sommer vorliegen, damit sie ab 2022 wirken könne.
Für den Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) entfaltet der Formulierungsvorschlag für grünen Wasserstoff die richtige Lenkungswirkung und schafft einen Anreiz für den Hochlauf, wie der Verband mitteilte. Eine anteilige Befreiung für die fossile Wasserstoffproduktion lehnt aber auch der BEE strikt ab.
"Verfahren, deren Grundlage fossile Energieträger sind, müssen gänzlich ausgeschlossen werden", betonte BEE-Chefin Simone Peter. "Der Fokus muss auf dem Ausbau einer ausschließlich grünen Wasserstoffwirtschaft liegen, indem erneuerbare Energien fortan als einziger Primärenergieträger der Zukunft anerkannt werden."
Der BEE habe dazu bereits ein zweistufiges Modell zur konkreten Ausgestaltung der EEG-Umlagebefreiung für grünen Wasserstoff vorgeschlagen, sagte Peter.
Bundesrat für "Übergangszeit" mit fossilem Wasserstoff
Zur Schaffung einer Wasserstoffwirtschaft verabschiedete heute auch der Bundesrat eine Entschließung. Darin fordert die Länderkammer die Bundesregierung auf, die im Rahmen der nationalen Wasserstoffstrategie bereits beschlossene EEG-Umlagebefreiung der grünen Wasserstoffproduktion "unverzüglich gesetzlich umzusetzen".
Für die Länder ist dabei die Wasserstoffnutzung im Hinblick auf das Klimaziel für 2050 gleichbedeutend mit der Verwendung grünen Wasserstoffs. "Nur grüner Wasserstoff ist guter Wasserstoff", sagte der schleswig-holsteinische Energieminister Jan Philipp Albrecht (Grüne).
Die Länder-Entschließung öffnet allerdings auch fossilem Wasserstoff dem Zugang zum Markt. Wörtlich heißt es: "Da kurzfristig keine für den wirtschaftlichen Betrieb einer Wasserstoffinfrastruktur ausreichenden Produktions- und Importkapazitäten von grünem Wasserstoff zur Verfügung stehen, hat der neue Rechtsrahmen für eine Übergangszeit grundsätzlich den Transport von Wasserstoff unabhängig von der Art seiner Erzeugung zu gestatten."