Eigenheim mit Solardach, Swimmingpool und Elektroauto.
Hunderttausende Eigenheim-Prosumer sind ein wichtiger Baustein der Solarisierung, sagt Carsten Körnig. (Foto: Slavun/​Shutterstock)

Klimareporter°: Herr Körnig, Anfang 2021 verlieren voraussichtlich 18.000 Photovoltaik-Anlagen mit bis zu 75 Megawatt Leistung den EEG-Zuschuss. Aus der Regierungskoalition ist zu hören, das seien so wenige Megawatt, dass die Energieversorgung zu keiner Sekunde beeinflusst sein wird. Wo ist dann das Problem?

Carsten Körnig: Dies brüskiert die Leistung von tausenden Solarpionieren der ersten Stunde, die oft mit viel Idealismus und Risikobereitschaft zur Jahrtausendwende die Energiewende angeschoben haben.

Zudem wird jedes Megawatt gebraucht, um die Lücke zu den Klimazielen zu schließen und das Aufreißen einer Stromerzeugungslücke bereits in wenigen Jahren infolge des notwendigen Atom- und Kohleausstiegs zu vermeiden.

Ein erster Entwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium für das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz, das EEG 2021, ist jetzt geleakt worden. Bei der Photovoltaik soll das Ausbauziel für 2030 von 98.000 auf 100.000 Megawatt erhöht werden. Ist das zufriedenstellend?

Das ist leider viel zu kurz gesprungen. Dieses Ziel müssen wir nach Auffassung von Marktforschern und Wissenschaftlern bereits Mitte der 2020er Jahre erreicht haben.

Für kleinere Solarstrom-Anlagen, die vom kommenden Jahr an aus der EEG-Förderung fallen, soll im EEG 2021 ein vereinfachtes Einspeisemodell geschaffen werden: Der an den Netzbetreiber abgegebene Solarstrom wird zum Marktwert vergütet, abzüglich der Vermarktungskosten. Was halten Sie davon?

Da bliebe in der Regel zu wenig übrig, um einen kostendeckenden Weiterbetrieb der Anlagen zu ermöglichen. Wichtig ist vor allen Dingen, dass diesen Ü20-Betreibern keine Steine beim Umstieg auf den Eigenverbrauch oder die Zwischenspeicherung ihres Solarstroms in den Weg gelegt werden.

Es ist geradezu schikanös, dass die Nutzung selbst erzeugten Solarstroms mit der EEG-Umlage belastet wird, wie derzeit im EEG geregelt. Diese "Sonnensteuer" verstößt bei Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt zudem gegen EU-Recht. Auf den Verzehr selbst gezüchteter Tomaten entfällt doch auch keine Steuer!

Aus Sicht der Energiewende ist es begrüßenswert, dass die Photovoltaik derzeit einen kleinen Boom erlebt – allerdings liefern all diese Anlagen ihren Strom um die Mittagsstunden, und das trägt zu einem Überangebot an der Strombörse und damit zu einem sinkenden Preis bei. Das wiederum senkt den Marktwert, von dem nicht EEG-geförderte Anlagen leben, und verteuert auch die EEG-Förderung. Was schlägt Ihr Verband hier vor?

Porträtaufnahme von Carsten Körnig.
Foto: BSW

Carsten Körnig

ist seit 2006 Geschäfts­führer des Bundes­verbandes Solar­wirtschaft (BSW), nachdem er neun Jahre die Geschäfte der 1997 von ihm gegründeten Vorläufer­organisation UVS führte. Er war am Zustande­kommen des ersten Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2000) und der Förder­programme für Solar­strom­speicher und Solar­heizungen beteiligt. Zuvor arbeitete er bei Greenpeace sowie als Journalist und Unternehmens­gründer.

Auch der Ausbau von Kurzfrist- wie Langfrist-Speichern muss auf allen Ebenen natürlich deutlich beschleunigt werden.

Ferner müssen durch den Abbau von Marktbarrieren und mittels geeigneter Anreizmechanismen die erheblichen Flexibilisierungspotenziale im Bereich der dezentralen Sektorenkopplung gehoben werden, wie intelligentes Laden von Elektrofahrzeugen, eine intelligente Steuerung von Wärmepumpen und anderes mehr.

Wer seine Photovoltaikanlage nach Ende der EEG-Förderung weiterbetreibt und dann einen Teil seines Stroms selbst verbrauchen will, muss sich laut dem Entwurf für das EEG 2021 smarte Messtechnik zulegen, um die abgegebenen und die selbst verbrauchten Strommengen zu trennen. Lohnt sich dann der Weiterbetrieb der Anlagen noch?

Dies dürfte zumindest dann häufig nicht möglich sein, wenn die Regelung Bestand haben sollte, dass die selbst verbrauchten Kilowattstunden vom eigenen Solardach auch noch mit der anteiligen EEG-Umlage von 40 Prozent belastet werden. Bei den Anforderungen des Regel-, Mess- und Meldewesens müssen vernünftige Bagatellgrenzen gezogen werden. Es kann nicht sein, dass ein kleiner solarer Selbstversorger genauso behandelt werden soll wie ein Kraftwerksbetreiber.

In den sozialen Medien wird in dem Zusammenhang besonders die Bundesnetzagentur seit Monaten als "Totengräber der Energiewende" angeprangert, weil diese mit ihren Modellvorschlägen Photovoltaik-Betreibern eine preiswerte Eigenversorgung mit Strom angeblich unmöglich macht. Teilt Ihr Verband diese Kritik und unterstützt der BSW Solar dementsprechende öffentlichkeitswirksame Aktionen wie Petitionen?

In der Tat gibt es leider von verschiedenen Seiten immer wieder Bestrebungen, Solar-Prosumer zu entmündigen und ihnen das Wasser abzugraben. Derartigen Angriffen auf einen der wichtigsten Motoren der Energiewende treten wir entschieden entgegen.

Petitionen sind bei der politischen Willensbildung allerdings nach unserer Erfahrung meist weitgehend wirkungslos. Hier bedarf es anderer legitimer Instrumente der Überzeugungsarbeit.

In einer Petition wird gefordert, dass der durch eine Solaranlage erzeugte Strom, der selbst verbraucht wird, nicht mit zusätzlichen Abgaben oder Gebühren "künstlich verteuert" werden soll. Gerade aber die Solaranlagen, die jetzt ab Anfang 2021 aus der Förderung fallen, haben 20 Jahre lang für ihren Ökostrom um die 40 Cent für die Kilowattstunde erhalten.

Ist es nicht gegenüber den Stromkunden, die die EEG-Förderung bisher größtenteils bezahlen, nur gerecht, wenn diese Solarstromerzeuger zum Beispiel künftig einen angemessenen Teil der Netzkosten tragen?

Zu berücksichtigen ist, dass die Anschaffungskosten einer Photovoltaikanlage um die Jahrtausendwende auch beinahe zehnmal so hoch waren wie heute und es damals entsprechender Fördersätze bedurfte, um die Anlagen kostendeckend betreiben zu können.

Wir fordern keine Anschlussförderung, entscheidend dürfte für einen Großteil dieser Ü20-Betreiber aber sein, dass sie für den Weiterbetrieb der Anlage nicht draufzahlen müssen. Genau das wäre aber der Fall, wenn selbst verbrauchter Solarstrom finanziell belastet wird.

Das vorherrschende Bild des solaren Prosumers, das von der Branche derzeit gezeichnet wird, ist der autarke Selbstversorger mit großer Dachanlage, Stromspeicher, Wärmepumpe und noch einer Wallbox fürs eigene Elektroauto. Was hat das noch mit der einstigen Idee einer gemeinschaftlichen Bürgerenergiewende zu tun?

Hunderttausende Eigenheim-Prosumer sind ein wichtiger Baustein der Solarisierung unserer Energieversorgung. Durch die Digitalisierung, modernes Energiemanagement und intelligente Flexibilitätsanreize werden sich diese übrigens absehbar immer weniger nur selbst optimieren, sondern zunehmend Energiegemeinschaften bilden, die einander quasi im "Schwarm" und Quartier, aber auch überregional intelligent miteinander vernetzen.

Prosumer sind zudem ein wichtiges, aber keinesfalls das einzige "bürgernahe" Element der solaren Energiewende. Darüber hinaus gibt es weiter unzählige Energiegenossenschaften und gemeinschaftlich realisierte Solarprojekte.

Zudem setzten wir uns mit Nachdruck dafür ein, die Marktbarrieren für Mieterstromprojekte endlich abzubauen, damit auch Millionen Mieter endlich direkt vom klimafreundlichen und preiswerten Solarstrom profitieren können. Solarenergie ist die mit Abstand beliebteste, weil "bürgernaheste" Energieform der Erde und wird dies auch bleiben.

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