Zweistöckiges Fachwerkhaus mit Solarpaneelen fast auf dem ganzen Dach.
Ausgerechnet die Solarpioniere der ersten Stunde sollen praktisch abgeknipst werden. (Foto: Bernd Müller/​BMU)

Ü20 – das sind eigentlich die jungen dynamischen, die noch viel vorhaben. Mit dem leicht euphemistischen Kürzel bedenkt der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW Solar) die Photovoltaik-Anlagen, die nach 20 Jahren Förderung ihre Vorteile aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verlieren: den Vorrang und die Vergütung beim Stromeinspeisen ins Netz.

Für den Weiterbetrieb von alter, pardon, Ü20-Windkraft hat sich inzwischen ein neuer Geschäftszweig etabliert. Dort werden langfristige Lieferverträge für den Windstrom ausgehandelt. Die Photovoltaik dagegen schaut in die Röhre: Unternehmerische Angebote für einen Weiterbetrieb sind so selten wie Eisberge in der Sahara.

Seit Mitte Juli bietet die bayerisch-schwäbische Sonnen GmbH für Ü20-Photovoltaik die "Sonnenflat direkt" an. Für eine monatliche Gebühr von 9,90 Euro können sich Post-EEG-Anlagen von drei bis knapp unter 30 Kilowatt Nennleistung in die Sonnen-Community aufnehmen lassen.

Die Ü20-Photovoltaiker werden damit gemäß der Firmenphilosophie Teil eines "virtuellen Kraftwerks", bekommen abgegebenen Strom zum – schwankenden – Marktpreis vergütet, beziehen Ökostrom von der Community – und können vor allem den eigenerzeugten Strom auch selbst verbrauchen.

Hier aber tut sich das Problem von "Sonnenflat direkt" auf: Ü20-Photovoltaiker sind in der Regel sogenannte Volleinspeiser. In den ersten Jahren des EEG war die Vergütung einfach so hoch, dass sich der Eigenverbrauch nicht lohnte.

Um den Strom jetzt aber selbst zu nutzen und Teil des virtuellen Kraftwerks sein zu können, müssen sich die Ü20-Anlagen nach Ansicht des Anbieters einen Stromspeicher zulegen – natürlich die "Sonnenbatterie" von der Sonnen GmbH.

Ob sich die Anschaffung des Stromspeichers für 20 Jahre alte Photovoltaik lohnt, ist unklar. Sonnen selbst geht bei der Batterie "in vielen Fällen von einer Amortisation aus, die unter zehn Jahren liegt", teilt ein Sprecher auf Nachfrage mit. Und eine Lebensdauer von 30 Jahren oder mehr sehe man bei Photovoltaik-Anlagen als üblich an.

Lässt man sich von Sonnen eine ganz neue Solarstromanlage aufs Dach setzen, können Anlage und Batterie auch gepachtet werden – für die Ü20-Kunden gibt es diese Möglichkeit nicht.

Kein Überblick über "Rettungsangebote"

Eine andere Variante, um alte Solaranlagen zu retten, bietet das Münchner Ökostromunternehmen Green City Power mit seinem speziellen "Power2People"-Tarif an. Mit dem Geld, das über den Tarif eingespielt wird, will Green City Power Strom aus Photovoltaik-Anlagen ab 30 Kilowatt direkt einkaufen und in den Energiemix des Tarifs einfließen lassen. Ende dieses Jahres soll ein Fünftel des "Power2People"-Stroms aus weiterlaufenden Ü20-Anlagen kommen.

Wie viele Leute den Rettungstarif bisher buchten, will Green City auf Nachfrage nicht mitteilen. Man könne es nur begrüßen, wenn noch andere Anbieter die Initiative ergreifen, um alte Solaranlagen vor dem Aus zu retten", lässt Michael Renninger, Chef von Green City Power, wissen.

Für Renninger wird das Ü20-Grundproblem nach wie vor ignoriert: Obwohl das Ende der EEG-Förderung seit Jahren bekannt ist, gebe es noch immer keine politische Lösung, wie ab Januar mit der Überschusseinspeisung umzugehen sei. "Die aktuellen Vorschriften machen den Weiterbetrieb alter Solaranlagen unverhältnismäßig teuer und kompliziert", kritisiert er.

Wie viele Angebote zur Rettung alter Solaranlagen es bundesweit gibt, kann auch der BSW Solar nicht sagen. Geschäftsführer Carsten Körnig betont aber gegenüber Klimareporter°: Viele Verbandsmitglieder hätten ein Interesse daran, Betreibern unter die Arme zu greifen – mit Angeboten zur Erhöhung des Eigenverbrauchs, zur Direktvermarktung überschüssigen Solarstroms oder auch zur Erweiterung oder zum teilweisen Repowering bestehender Photovoltaik.

Leider fehlen dem BSW Solar, wie Körnig erklärt, "hinreichende Ressourcen, Ü20-Betreiber firmenübergreifend in dieser Frage zu beraten oder die Angebote einzelner Unternehmen zu bewerten". Nach Verbandsangaben fallen in den kommenden fünf Jahren mehr als 100.000 Anlagen über 1.000 Megawatt aus der Förderung.

Obwohl sich der überwiegende Teil der Anlagen in einem technisch guten Zustand befinde, so Körnig, würden sich die meisten Ü20-Betreiber nur dann für einen Weiterbetrieb begeistern lassen, wenn dies "zumindest weitgehend kostendeckend" möglich ist. Doch die aktuelle Gesetzeslage mache es diesen Geschäftsmodellen außerordentlich schwer, meint er unisono mit Renninger.

Werden Solarpioniere abgestraft?

Um das zu ändern, verlangt der BSW Solar den "Abbau von Marktbarrieren", darunter den Verzicht auf die spezielle "Sonnensteuer" für Ü20-Solarbetreiber. Die sollen für jede selbst genutzte Kilowattstunde künftig eine EEG-Umlage von rund drei Cent zahlen. Es sei doch absurd, sagt Körnig, wenn ausgerechnet Solarpioniere der ersten Stunde mit einer derartigen "Sonnensteuer" abgestraft würden.

Weil die meisten Ü20-Anlagen wie erwähnt "Volleinspeiser" sind, trifft es sie besonders hart, wenn sie nach der aktuellen Gesetzeslage ohne einen Direktvermarkter nicht mehr einspeisen dürfen, so die Kritik des BSW Solar. Die vorgeschriebene Direktvermarktung sei für die meisten sehr kleinen Altanlagen nicht wirtschaftlich. Körnig sieht deshalb die Gefahr heraufziehen, dass ein Großteil der Anlagen aus Kostengründen abgebaut wird oder illegal ins Netz einspeist.

Für den BSW könnte die Politik das Problem mit zwei Maßnahmen lösen. Zum einen sollte eine Form der Direktvermarktung, die als "sonstige Direktvermarktung" firmiert, für die Einspeisung von Überschussstrom vereinfacht werden – durch Digitalisierung, vereinfachte Messtechnik und anderes.

Zum anderen müsse den Ü20-Anlagen, die einspeisen, aber nicht in die Direktvermarktung wechseln können oder wollen, für den abgegebenen Strom wenigstens 50 Prozent des Marktwerts bezahlt werden. Die restlichen Erlöse sollen verwendet werden, um die Vermarktungskosten der Netzbetreiber zu decken und das EEG-Konto aufzufüllen, schlägt der Solarverband vor.

Da derzeit der Ausbau der CO2-freien Stromproduktion hinter dem Notwendigen zurückbleibe, muss der Weiterbetrieb ermöglicht werden, verlangt seinerseits Wolfram Axthelm, Geschäftsführer beim Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE). Der Verband weist darauf hin, dass die Corona-bedingten Verwerfungen an den Strommärkten den wirtschaftlichen Weiterbetrieb zusätzlich erschweren.

Für Axthelm braucht es eine kurzfristige Absicherung, damit Anlagen, deren grüner Strom dringend benötigt werde, "nicht ungeordnet aus der Stromproduktion herausfallen".

Redaktioneller Hinweis: Green-City-Vorstand Jens Mühlhaus ist Herausgeberratsmitglied von Klimareporter°. 

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