Tagebau Welzow-Süd
Viel Platz nach dem Ende der Braunkohletagebaue – über den die Anliegerkommunen möglichst wenig mitbestimmen sollen. (Foto: Friederike Meier)

Um 20 Megawatt Windkraft zu installieren, braucht man laut dem Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) etwas mehr als 80 Hektar Fläche, also pro Megawatt rund vier Hektar.

Bei Photovoltaik auf Freiflächen reicht inzwischen ein Hektar für ein Megawatt aus. Ein Solarpark liefert allerdings bis zu einem Drittel weniger Strom als eine Windkraftanlage gleicher Nennleistung.

Stromgewinnung aus Wind und Sonne ist klimaschonend, aber flächenintensiv – und die Pachtpreise, die Projektierer an Flächenbesitzer zu zahlen haben, erreichen inzwischen schon mehrere tausend Euro pro Hektar und Jahr.

Da ist gar nicht zu ermessen, wie glücklich sich der ostdeutsche Energiekonzern Leag schätzen kann, dass er mit den Bergbaufolgeflächen seiner Braunkohletagebaue einen "Flächenschatz" für erneuerbare Energien verfügt, wie das Unternehmen Ende September mitteilte.

Auf insgesamt 33.000 Hektar bemisst die Leag ihren "Schatz". Mit dessen Hilfe soll bis 2030 das größte Zentrum erneuerbarer Energien in Deutschland mit einer Anschlussleistung von 7.000 Megawatt aufgebaut werden – eine "Gigawattfactory" nennt die Leag ihr Projekt.

Wie das konkret aussehen soll, also wann wie viel Wind- und Solarkapazität auf welchen Flächen errichtet werden soll, das würde man gern vom Unternehmen selbst erfahren. Bei Anfragen dieser Art wiegelt die Leag aber stets ab. Dies seien Betriebsinterna, wird dem interessierten Journalisten höchstens beschieden.

Abgeordnete sind da schwerer abzuwimmeln. So fragte kürzlich die sächsische Landtagsabgeordnete Antonia Mertsching (Linke) bei der Landesregierung des Freistaats an, wie sich 35.000 Hektar Flächenbesitz zusammensetzen, die der Leag-Eigentümer EPH sich zugeordnet hatte.

Anfrage bringt etwas Licht ins Dunkel

Denn in einer Selbstdarstellung der EPH-Tochter EP New Energies, die auch Wind- und Solarprojekte mit der Leag und dem mitteldeutschen EPH-Braunkohleverstromer Mibrag realisiert, heißt es: "Allein die Flächen der Leag und Mibrag belaufen sich auf mehr als 35.000 Hektar in dünn besiedelten Gebieten und machen die EPH-Gruppe zum zweitgrößten privaten Industrieflächenbesitzer Ostdeutschlands."

Die EPH-Gruppe ist im Besitz des Prager Milliardärs Daniel Křetínský. Dass Křetínský letztlich der zweitgrößte private Industrieflächenbesitzer im Osten ist, kommt in der öffentlichen Wahrnehmung vielleicht nicht so gut an, wenn man die Tagebauflächen für sich reserviert haben will.

Deswegen kam die Leag offenbar dann bei ihrer"Gigawattfactory" mit den 33.000 Hektar um die Ecke. Was davon in welchem Zustand ist und was der Leag wirklich auch selbst gehört und nicht vielleicht schon der EPH, ist öffentlich nicht bekannt.

Die Anworten, die die sächsische Landesregierung der Abgeordneten Mertsching übermittelte, lassen aber Rückschlüsse zu. So sind von den 35.000 Hektar nur 11.600 Hektar aktive Bergbauflächen, also etwa ein Drittel. Von diesen wiederum sind 40 Prozent oder rund 4.600 Hektar bereits wieder nutzbar gemacht worden – als Agrarflächen, Forst, Gewässer oder Sonstiges. Inwieweit diese Flächen tatsächlich geeignet sind, um Solar- oder Windparks hinzubauen, ist unklar.

Die noch fehlenden zwei Drittel sollen Kraftwerksflächen, Halden, Industrie- und Gewerbeflächen, Wohnungen oder Infrastruktur sein. Genau lasse sich das aus den Grundbüchern nicht ablesen, teilte die sächsische Staatsregierung der Parlamentarierin mit.

Die fragmentarischen Angaben stellen zumindest klar: Auch wenn die Leag nominell über 33.000 Hektar verfügen soll, sind offensichtlich noch nicht genug geeignete Flächen verfügbar, um die 7.000 Megawatt zu installieren.

Da sind noch viele weitere tausend Hektar zu sanieren – und dann auch noch gegen die Nutzungswünsche von Landwirten, Naturschutz und Kommunen zu verteidigen. Denn endet der Bergbau, gehen eigentlich auch Bergbaufolgeflächen an Kommunen zurück, die diese einst zum Abbaggern an das Kohleunternehmen abtreten mussten.

Neuer Paragraf im Baugesetzbuch

In all diesen Punkten springt die Bundesregierung nun der Leag zu Hilfe. Der Bundestag beschließt heute ein "Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht". Mit dem Gesetz will die Ampelkoalition es auch erleichtern, regionalen Grünstrom zur Wasserstoffherstellung zu nutzen. Das interessiert hier aber nur am Rande.

Entscheidend für die Kohle ist die Einfügung eines Paragrafen 249b ins Baugesetzbuch. Damit werden Landesregierungen ermächtigt, per Rechtsverordnung Tagebauflächen an regulären Planverfahren vorbei für die Wind- und Solarparks freizugeben. Dazu muss zugleich die Planungshoheit der Kommunen und der bisher für Windkraft zuständigen Regionalplanung eingeschränkt werden.

Die Tagebauflächen seien für Erneuerbare besonders geeignet, begründet die Koalition, weil sie durch "ihre Vorbelastung sowohl hinsichtlich des Umweltschutzes als auch der Nachbarbetroffenheit als konfliktfrei gelten können". Zudem verfügten diese Standorte regelmäßig über einen guten Anschluss an die Energienetze, ist im Gesetzestext zu lesen.

Aufmerksame Leser entdeckten sogleich, dass die Leag bei ihrer Ende September verkündeten Gigafactory-News in ganz ähnlichen Worten für die Nutzung der Bergbaufolgeflächen plädiert. Diese seien "vergleichsweise konfliktarm für Naturschutz, Mensch und Umwelt" und könnten "direkt an das deutsche und europäische Hochspannungsnetz angeschlossen werden".

Um die 7.000 Megawatt bis 2030 aufbauen zu können, brauche es noch eine "Priorisierung" von Erneuerbaren auf Tagebaufolgeflächen durch den Bund, schrieb die Leag weiter – und genau diese Priorisierung erfolgt jetzt per Bundesgesetz.

Zwar müssen die Länder noch die nötigen Rechtsverordnungen erlassen. Aber die Ost-Kohleländer werden sicherlich zugunsten der Leag entscheiden. Denn auch für sie hält das Gesetz einen politischen Bonbon bereit.

Die Bundesländer dürfen sich die auf Ex-Tagebauflächen für Windkraft ausgewiesenen Gebiete zu 50 Prozent auf ihre Verpflichtung anrechnen, bis 2032 einen bestimmten Anteil des Landes für Windkraft bereitzustellen. Bundesweit sollen bekanntlich zwei Prozent der Gesamtfläche für Windkraft reserviert werden.

Leag-Chef Thorsten Kramer zeigte sich denn auch schon Ende September zuversichtlich, dass Berlin grünes Licht für die grüne Zukunft der Lausitz geben wird. "Aus den Kommunen, den Ländern Brandenburg und Sachsen und vom Bund kommen sehr positive Signale", sagte Kramer.

Kommunalpolitiker warnen

Ganz so positiv sind die Signale aus den Kommunen freilich nicht. In einer Stellungnahme für den zuständigen Bundestags-Bauausschuss weist Andreas Stahlberg, Mitglied des Kreistags von Spree-Neiße – dort liegt etwa der Leag-Tagebau Welzow-Süd –, darauf hin, dass die Flächen keineswegs konfliktarm sind.

Die geplanten Änderungen könnten erhebliche Konflikte auslösen, warnt Stahlberg: "Insbesondere im Osten Deutschlands, wo Tagebaue bereits zu DDR-Zeiten als 'Staatsdoktrin' schwere Wunden durch Umsiedlung, Enteignung oder Zwangsverkäufe von Grundstücken in die Seelen der angestammten Bevölkerung gerissen haben, kann eine Rechtsverordnung der Landesregierungen zur Privilegierung der Bergbaugebiete für erneuerbare Energien gefühltes DDR-Unrecht unter anderen Vorzeichen fortführen."

Für den bündnisgrünen Kommunalpolitiker erweckt das Gesetz auch den Eindruck, es solle "passgenau" den Leag-Plan für die Gigawattfactory ermöglichen. Das könne der mittelständisch geprägten Erneuerbaren-Branche Schaden zufügen – durch Marktverzerrungen und Akzeptanzverlust.

Die kommunalen Spitzenverbände Deutschlands haben mit dem Braunkohle-Unrecht der DDR offenbar wenig am Hut und begrüßen in ihrer Stellungnahme für den Bauausschuss die Verordnungsermächtigung für die Länder.

Durch den Braunkohletagebau seien diese Flächen bereits "vorbelastet", sodass ihre Nachnutzung für erneuerbare Energien einer Inanspruchnahme neuer Freiflächen vorzuziehen sei. Die Spitzenverbände haben auch nichts dagegen, die kommunale Planungshoheit für eine erweiterte Zulässigkeit von Photovoltaik und Windkraft einzuschränken.

Viel schlimmer als die Entmachtung kommunaler Planungshoheit in den Ex-Braunkohleregionen finden die Spitzenverbände, dass das Gesetz nicht mehr von einer "optisch bedrängenden Wirkung" ausgeht, wenn die Windrotoren mehr als 300 Meter von Wohngebäuden entfernt stehen.

Dies vermittle das falsche Bild, die Errichtung von Windanlagen außerhalb dieses Umkreises sei stets unproblematisch, kritisieren die Spitzenverbände. Wie sich aber die Kommunen in Ex-Bergbaulandschaften gegen den neuen Windrad-Abstand wehren sollen, wenn ihnen die Planungshoheit genommen wird, bleibt vorerst das Geheimnis der Spitzenverbände.

"Die Region nicht wie eine Kolonie betrachten"

Das ostdeutsche Umweltnetzwerk Grüne Liga befürchtet hingegen eine marktverzerrende Bevorzugung der Bergbaukonzerne durch das Gesetz. Die Tagebauflächen müssten auch für andere Erneuerbaren-Investoren geöffnet werden, fordern die Umweltschützer. Dazu sollten die Flächen in eine öffentliche Stiftung überführt werden.

Für den Grüne-Liga-Vorsitzenden René Schuster ist es "ein Märchen, dass auf Tagebauflächen keine Konflikte beim Ausbau erneuerbarer Energien abzuwägen wären". So etwas könne man nur annehmen, wenn man "die Region wie eine Kolonie aus der Ferne betrachtet".

Als langjähriges Mitglied im Braunkohlenausschuss des Landes Brandenburg weiß Schuster, wie sich die Regionen in jahrelang erstellten Braunkohlenplänen auf eine vielfältig nutzbare Bergbaufolgelandschaft geeinigt haben. "Dies soll jetzt quasi über Nacht abgeschafft werden können – ohne Beteiligung der Anwohner und ohne planerische Umweltprüfung", kritisiert er.

 

Zudem sei allgemein bekannt, dass Leag-Eigner Křetinský "aus möglichst jedem Quadratmeter Geld machen will". Dies dürfe nicht mit dem Allgemeinwohl verwechselt werden, warnt Schuster.

Leider habe die Grüne Liga die Erfahrung gemacht, dass die Landesregierungen in Brandenburg und Sachsen die Gewinnmaximierung des Kohlekonzerns stets über die Belange von Bevölkerung und Umwelt gestellt hätten. Bei der vorgesehenen Verordnungsermächtigung fehle deshalb nun das Vertrauen in ergebnisoffene und ausgewogene Prüfungen.

Ergänzung am 14. Februar: Transformationspläne der Leag: Grünes Mäntelchen, fossile Seele

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