Die etwa 20-prozentige Kürzung der Vergütung für große Photovoltaik-Dachanlagen im geplanten Energiesammelgesetz steht nach wie vor stark in der Kritik. Man habe der EU-Kommission jährlich zu berichten, ob eine Überförderung vorliege, verteidigte sich Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) auf eine entsprechende Frage der Grünen-Abgeordneten Julia Verlinden am Mittwoch im Bundestag.
Weil die Effizienz der Solaranlagen gestiegen und die Kosten gesunken seien, habe sein Ministerium eine "sehr stark" zunehmende Rendite erkannt, behauptete Altmaier. Zur Begründung setzte er die – bekanntlich über Ausschreibungen ermittelten – Erzeugungskosten für große Freiflächenanlagen von 4,5 Cent je Kilowattstunde in Relation zu den elf Cent Vergütung für die großen Dachanlagen zwischen 40 und 750 Kilowatt. Das sei eine "riesige Differenz" und bedeute, dass die Vergütung bei den großen Dachanlagen derzeit 20 Prozent über den Kosten liege.
Altmaier verteidigte auch die daraus folgende Kürzung beim Mieterstrom. Auch diese hänge mit der "Europarechtskonformität" des Gesetzes zusammen. Ohne weiteren Nachweis erklärte der Minister, dass auch die Mieterstromanlagen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes gebaut würden, eine Rendite von sechs bis acht Prozent erwarten könnten.
Zuvor hatte die Naturstrom AG vorgerechnet, dass durch die Kürzung die Mieterstromförderung bei größeren Anlagen die Vergütung um bis zu 60 Prozent sinkt. Statt Mieterstromzuschlägen von 1,97 bis 2,97 Cent werde es dann nur noch 0,75 Cent pro Kilowattstunde geben.
Solarbranche protestiert vergeblich
Laut dem Bundesverband Solarwirtschaft kommt auch aus den Reihen der Koalition bereits Widerspruch gegen die Solarkürzung. Solche "Ad-hoc-Einschnitte" entzögen laufenden Projekten den Boden und entwerteten dauerhaft die geplanten Sonderausschreibungen, erklärte Verbandsgeschäftsführer Carsten Körnig und verlangte für die Photovoltaik zugleich den Abbau des 52.000-Megawatt-Deckels und der Eigenverbrauchsabgabe.
Altmaier beharrte dagegen im Bundestag darauf, dass mit dem Erreichen von bundesweit 52.000 Megawatt installierter Solarstromkapazität der EEG-Zuschuss für neue Solarstromanlagen endet, und lobte wiederholt die in den letzten Jahren eingetretenen Kostensenkungen bei den Erneuerbaren.
Der Minister hob auch einige Netzausbauprojekte hervor, allen voran die vor gut einem Jahr in Betrieb gegangene Thüringer Strombrücke, die die Kosten für den Redispatch gesenkt habe. Hier gewähre das Energiesammelgesetz künftig Windanlagen, die südlich der Mainlinie gebaut werden, einen Zuschlag von 0,3 Cent je Kilowattstunde und verringere damit die Netzlast.
Dennoch bleibt der Netzausbau für Altmaier ein Schwerpunkt. In der kommenden Woche will er zum zweiten Teil seiner bundesweiten Projektreise aufbrechen. Künftige Netzengpässe erwartet der Minister besonders bei der Anbindung neuer großer Offshore-Windparks. Er kündigte zudem an, bald ein Netzausbaubeschleunigungsgesetz in den Bundestag einzubringen.
Nächste Stufe der Energiewende darf nicht viel kosten
Nicht viel Hoffnung verbreitete Altmaier, was die Sektorkopplung angeht. Ob es um die Nutzung überschüssigen Ökostroms für Power-to-X oder zur Wärmeerzeugung gehe – man müsse aufpassen, dass nicht "neue große Subventionstatbestände" geschaffen würden, warnte er und kündigte – nicht neu – die Einrichtung von "Reallaboren" dafür an.
Der Wirtschaftsminister brachte auch etwas Licht in die Arbeit der sogenannten "Akzeptanzgruppe". Ende Oktober hatte der Koalitionsausschuss von Union und SPD die Bildung einer AG beschlossen, die "Maßnahmen zur Steigerung der Akzeptanz bei der Windkraft an Land beraten soll, wie zum Beispiel für Länder verbindliche oder optionale Abstandsregelungen und Höhenbegrenzungen, monetäre Beteiligungen, Stärkung der Entscheidungsbefugnisse von Städten und Kommunen und Veränderung von Planungsverfahren".
Diese Arbeitsgruppe, so der Minister im Bundestag, werde die Beratungen zum Energiesammelgesetz "begleiten", sei aber eine Sache der beiden "großen Fraktionen". Das Ministerium stehe ihnen nur beratend zur Seite.
Für den morgigen Freitag steht das Gesetz bereits zur ersten Lesung auf der Tagesordnung.