Luftaufnahme einer Windkraftanlage, die auf einem Tulpenfeld steht.
Windrad auf Tulpenfeld. (Foto: Michiel Manten/​GLF Media/​Shutterstock)

Klimareporter°: Frau Christiansen, Herr Ohlenburg, der neue Wirtschaftsstaatssekretär Sven Giegold griff kürzlich die Idee auf, den bisher im Naturschutzrecht verankerten Individuenschutz für gefährdete Arten auf Populationsschutz umzustellen, um den Ausbau der Windkraft zu fördern. Sobald ein Rotmilan in einem Planungsgebiet auftauche, könne dort im Prinzip nicht mehr gebaut werden, behauptete Giegold.

Schon jetzt ist doch aber mit Auflagen wie dem Einbau von Antikollisionssystemen oder zeitweisen Abschaltungen auch dort Windkraft möglich, wo sich überraschenderweise mal ein Rotmilan sehen lässt. Muss da gleich das europäische Naturschutzrecht geändert werden?

Silke Christiansen: Der individuenbezogene Ansatz im Bundesnaturschutzgesetz hat seine Grundlage in entsprechenden europäischen Richtlinien. Eine grundsätzlich andere Herangehensweise müsste daher auf europäischer Ebene abgesichert werden.

Das beträfe hier also das Ansinnen, zukünftig Erneuerbare-Energien-Anlagen vermehrt oder vorrangig über die Prüfung einer Ausnahme genehmigen zu lassen, sich also vom Prüfregime abzukehren, wie es derzeit in den Paragrafen 44 und 45 des Bundesnaturschutzgesetzes verankert ist.

Und wie läuft das idealerweise derzeit?

Christiansen: Das bestehende Prüfregime sieht in einem ersten Schritt vor, die sogenannte Signifikanz zu prüfen, also zu bewerten, ob ein erhöhtes Tötungsrisiko für geschützte windenergiesensible Arten vorliegt.

Sollte dies der Fall sein, können Schutzmaßnahmen ergriffen werden, um das Tötungsrisiko unter die Signifikanzschwelle zu senken. Häufig sind dies umfangreiche Abschaltungen. Liegen nicht vermeidbare und signifikant erhöhte Tötungsrisiken vor, kann geprüft werden, ob Voraussetzungen vorliegen, die eine rechtliche Ausnahme ermöglichen.

Bleibt die Regierung bei dieser Abfolge, entspräche dies jedenfalls den gegenwärtigen europäischen Vorgaben. Soll die Einhaltung artenschutzrechtlicher Vorgaben jedoch von vornherein auf die Population bezogen geprüft werden, wäre dies sowohl europarechtlich abzusichern als auch auf mitgliedsstaatlicher Ebene gut zu begründen.

Und was ist mit dem Vogelschutz durch die oft gelobten Antikollisionssysteme?

Holger Ohlenburg: Die Entwicklung von Antikollisionssystemen schreitet voran. Perspektivisch wären diese Systeme einsetzbar, um Kollisionsrisiken für Vögel wirksam zu mindern. Allerdings dürften sie nicht für jedes Vorhaben und jeden Fall eine Lösung sein.

So muss die Umgebung der Windenergieanlage ausreichend einsehbar sein. Die Systeme müssen in der Lage sein, die Arten mit hinreichender Entfernung und Sicherheit zu erfassen, damit etwaige gefährliche Flüge so rechtzeitig erkannt werden, dass der Rotor im ungefährlichen, sogenannten Trudelmodus ist, bevor der Vogel den Rotorbereich erreicht.

Prinzipiell können die Antikollisionssysteme sowohl bei einer Genehmigung mit Signifikanzprüfung als auch bei einer Genehmigung im Wege der Ausnahme zum Einsatz kommen. Das ist unabhängig von der Frage einer Rechtsänderung auf europäischer Ebene.

Ans EU-Naturschutzrecht muss die Bundesregierung also nur heran, wenn sie den Ausbau der Windkraft künftig vor allem über Ausnahmen beim Artenschutz vorantreiben will?

Porträtaufnahme von Silke Christiansen.
Foto: Stephan Dittmann/​KNE

Silke Christiansen

leitet die Rechts­abteilung beim Kompetenz­zentrum Natur­schutz und Energie­wende (KNE). Zuvor forschte und lehrte die promovierte Juristin an der Hoch­schule für Wirtschaft und Recht Berlin und der Uni Lüneburg. Seit 2018 ist sie im KNE tätig.

Christiansen: Genau. Es wäre – neben einer aufwändigen tatsächlichen Änderung der artenschutzrechtlichen EU-Richtlinien – aber auch möglich und mit deutlich geringerem Aufwand verbunden, eine Klarstellung der Interpretation der Richtlinien durch den Europäischen Gerichtshof zu erbitten.

Allerdings wäre der Ausgang offen. Man kann nicht sicher sein, dass der EuGH eine regelmäßige Nutzung der Ausnahme als "im Sinne der Richtlinien" betrachten würde.

Für beide Vorgehensweisen gilt: Wer diese Wege beschreitet, braucht Zeit. Es bleibt die Frage, ob die neue Bundesregierung diese Zeit hat.

Sie machen wie viele andere darauf aufmerksam, dass vor allem andere Landnutzungen wie Landwirtschaft oder Infrastrukturausbau sich negativ auf den Artenschutz auswirken. Könnten diese Folgen nicht mit denen des Windkraftausbaus "verrechnet" werden? So könnte in einer Region, wo Flächen auf artenfreundlichen Bio-Landbau umgestellt werden, das Errichten von Windenergie erleichtert werden ...

Ohlenburg: So einfach ist das nicht. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens von Windenergie nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz ist es nicht vorgesehen, die Wirkungen dieser und auch anderer Landnutzungen mit positiven oder weniger negativen Auswirkungen anderer Nutzungen zu "verrechnen", insbesondere nicht mit der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft.

Für diese Arten der Boden- oder Gewässernutzung gelten – soweit sie den Anforderungen an die gute fachliche Praxis nach dem Bundesnaturschutzgesetz entsprechen – die artenschutzrechtlichen Verbote, also auch das hier im Fokus stehende Tötungsverbot, nur eingeschränkt. Lediglich der Erhaltungszustand der lokalen Population bestimmter Arten darf sich durch die Bewirtschaftung nicht verschlechtern.

Dass bei der industriellen Agrarwirtschaft andere Maßstäbe beim Artenschutz angelegt werden als bei der Windkraft, klingt einigermaßen absurd.

Ohlenburg: Ja, für die Landwirtschaft gelten hier andere Voraussetzungen, sowohl für die konventionelle als auch für die Bio-Landwirtschaft. Es hat aus unserer Sicht aber keinen Sinn, Windenergie und Landwirtschaft gegeneinander auszuspielen.

Ein weiteres grundlegendes Problem besteht darin, dass bislang nicht empirisch-wissenschaftlich geklärt ist, in welchem zahlenmäßigen Umfang die als kollisionsgefährdet geltenden Arten an Windenergieanlagen tatsächlich zu Tode kommen. Gleiches gilt auch für die anderen Mortalitätsursachen.

Porträtaufnahme von Holger Ohlenburg.
Foto: Stephan Dittmann/​KNE

Holger Ohlenburg

ist Referent für natur­verträgliche Wind­energie beim Kompetenz­zentrum Natur­schutz und Energie­wende (KNE), das er 2016 mit­aufgebaut hat. Er studierte Landschafts­planung an der TU Berlin und forschte dort zu Natur­schutz und Wind­kraft.

 

Indizien dafür liefert die Fundopfer- und Kollisionsdatenbank der Vogelschutzwarte Brandenburg, an die hauptsächlich Zufallsfunde toter Vögel gemeldet werden.

Das sind Funde an Windenergieanlagen, an Straßen und Schienentrassen, an Energiefreileitungen, aber auch von Tieren, die zum Beispiel durch bleihaltige Jagdmunition oder durch landwirtschaftliches Bindegarn zu Tode gekommen sind.

Die artbezogene Zusammenfassung liefert wertvolle Erkenntnisse, welche Vogelarten besonders häufig gefunden und gemeldet werden. Daraus ist aber weder belegbar noch hochzurechnen, wie viele Individuen einer bestimmten Art tatsächlich aufgrund welcher Ursache zu Tode kommen.

So dürften kleinere oder unauffälligere Arten deutlich unterrepräsentiert sein, weil Meldungen hier schlicht unterbleiben oder die Tiere gar nicht gefunden werden, etwa auch, weil sie längst von Raubtieren gefressen oder verschleppt wurden. Hier muss also von Dunkelziffern ausgegangen werden.

Eine systematische Forschung zur Mortalität von Vögeln an Windenergieanlagen steht noch aus, wäre aber wünschenswert – im Übrigen auch für die weiteren anthropogenen Mortalitätsfaktoren.

Wir brauchen ja nicht nur eine Antwort auf die Frage, wie hoch die Vogelmortalität durch Windenergie ist, sondern zum Beispiel auch darauf, welche negativen Auswirkungen eine intensivierte Landwirtschaft und eine damit verbundene Veränderung oder Verknappung von Nahrungs- und Habitatgrundlagen für die windenergiesensiblen Arten mit sich bringt – und welche positiven eine biologische Bewirtschaftung.

Es gibt auch einen Vorschlag für einen klimaneutralen Biodiversitätsfonds. Mit einer Milliarde Euro ausgestattet, könnte dieser Fonds bisher intensiv genutzte Agrargebiete artenfreundlicher umgestalten. Dort könnten sich in Ruhe Vogelpopulationen entwickeln, die auch Verluste durch Windkraft verkraften könnten. Was halten Sie von der Idee?

Ohlenburg: Laut Koalitionsvertrag soll die neue Bundesregierung ein nationales Artenhilfsprogramm auflegen, von dem besonders die Arten profitieren, bei denen Konflikte beim Ausbau der Erneuerbaren bestehen. Daran sollen Betreiber dieser Anlagen finanziell beteiligt werden. In diesem Zusammenhang ist schon von zusammengenommen rund einer Milliarde Euro zu hören gewesen.

Des Weiteren ist im Koalitionsvertrag die Einrichtung eines Naturschutzfonds vorgesehen, in dem bestehende Bundesprogramme zum Naturschutz gebündelt werden sollen. Zudem könnten, so ist aus Koalitionskreisen zu hören, künftig 2,5 Milliarden Euro aus dem Energie- und Klimafonds des Bundes für Maßnahmen des "natürlichen Klimaschutzes" bereitgestellt werden, zum Beispiel für Waldumbau, Moorrenaturierung oder Ähnliches.

Diese Maßnahmen würden sich auch positiv auf den Natur- und Artenschutz beziehungsweise die Biodiversität auswirken, haben jedoch einen anderen Fokus als das geplante Artenhilfsprogramm. Die Zahlen stehen zudem noch unter dem Vorbehalt der kommenden Haushaltsverhandlungen.

Weil wir im Arten- und Biodiversitätsschutz schneller vorankommen müssen, ist das Auflegen eines nationalen Artenhilfsprogramms prinzipiell sehr zu begrüßen. Aber auch das Programm zum "natürlichen Klimaschutz" ist sinnvoll. Die neue Umweltministerin hat zu Recht darauf hingewiesen, dass beide Krisen – die Klima- und die Biodiversitätskrise – zeitgleich bewältigt werden müssen.

Die Maßnahmen zur Stützung von Arten – übrigens nicht nur Vogel-, sondern auch Fledermausarten – sollten auf Flächen gelenkt werden, wo sie den größtmöglichen Nutzen entfalten oder es gute Potenziale gibt, Habitate zu entwickeln. Diese Gebiete räumlich von zukünftigen Ausbaugebieten der Windenergie zu trennen, ist naheliegend.

Dringend zu klären ist allerdings die Frage, wie ein "günstiger Erhaltungszustand" beziehungsweise die "Nichtverschlechterung von Populationen" infolge des dann bestehenden Artenhilfsprogramms Berücksichtigung bei der artenschutzrechtlichen Ausnahmeprüfung finden kann, zum Beispiel für ein bestimmtes Windenergievorhaben.

Ihr Haus weist in einer Ausarbeitung darauf hin, dass ein zu erfolgreicher Populationsschutz den Ausbau der Windkraft wieder einschränken könnte. Anders gesagt: Gibt es zu viele Vögel, kämen diese dann auch häufiger den Windrädern in die Quere. Darf der Artenschutz am Ende nicht zu erfolgreich sein?

Ohlenburg: Dieses Paradox könnte im günstigen Fall tatsächlich eintreten. Allerdings kann es angesichts des weltweiten fortschreitenden Artensterbens, der globalen Biodiversitätskrise und des auch in Deutschland hohen Drucks auf Flora und Fauna keinen "zu erfolgreichen Artenschutz" geben.

Sollte es durch das beabsichtigte Artenhilfsprogramm tatsächlich zu Bestandszuwächsen und unter Umständen auch zu einer räumlichen Ausbreitung gerade von windenergiesensiblen Vogelarten kommen, könnte es bei einem beschleunigten Ausbau von Windenergie künftig häufiger zu Konflikten mit dem Artenschutz kommen. Hier könnten die räumliche Konzentration des Windenergieausbaus und auch die räumlich getrennte Umsetzung von Artenhilfsmaßnahmen hilfreich sein.

Uns geht es darum, auch solche Wirkungen zu erkennen und frühzeitig in die Betrachtung einzubeziehen. Wir sind überzeugt: Beides ist möglich, erfolgreicher Artenschutz und ein Ausbau der Windenergie.

Lesen Sie hier Teil 1 des Interviews: "Das Haupthindernis für Windkraft ist nicht der Artenschutz"