Auf der unterhalb des Meeresspiegels gelegenen Nordseeinsel Pellworm betreibt Silke Backsen mit ihrer Familie ökologische Landwirtschaft. Die zunehmenden Wetterextreme bekommt sie "deutlich zu spüren", wie sie am heutigen Dienstag in Hamburg gegenüber den Medien sagt. "Erst läuft Pellworm voll wie eine Suppenschüssel und wir saufen ab, danach kommt dann ein Dürresommer."
Rindermast, Schafhaltung und Ackerbau litten darunter, dass die Bundesregierung das selbstgesteckte Ziel einer 40-prozentigen CO2-Reduzierung gegenüber 1990 mindestens seit 2007 nicht konsequent verfolgt und sich im Klimaschutzbericht 2018 de facto sogar davon verabschiedet hat.
Dies sei, so heißt es in der vor fast genau einem Jahr eingereichten Klage, ein unzulässiger Eingriff in die Eigentumsfreiheit der Familie.
Auch mit ihrem derzeit im Bundestag verhandelten Klimaschutzpaket drückt sich die Bundesregierung weitere Jahre davor, den deutschen CO2-Ausstoß endlich deutlich zu senken, kritisiert Greenpeace. Die Umweltorganisation untermauert das mit einer gerade veröffentlichen Kurzstudie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) in ihrem Auftrag, nach der das Klimaziel 2020 frühestens 2025 erreicht wird.
"Weil die Bundesregierung seit Jahren ihre eigenen Klimaziele verfehlt, muss sie sich zum ersten Mal vor einem Gericht verantworten", unterstreicht Greenpeace-Klimaexpertin Anike Peters die Bedeutung des Gerichtstermins am Donnerstag. "Technisch wäre es kein Problem, das Klimaziel zu erreichen, es zählt nur der politische Wille", sagt Peters, die für die Organisation die Klage koordiniert.
Rechtsverbindlichkeit auch ohne Klimaschutzgesetz?
Neben den Backsens klagen auch eine Obstbaufamilie aus dem Hamburger Alten Land und eine Milchbauernfamilie aus dem Spreewald. "Alle drei Familien sind auf unterschiedliche Weise vom Klimawandel betroffen", sagt Backsen. "Weil die Politiker die großen Stellschrauben in der Hand haben, ist die Klage ein wichtiger Baustein auf dem Weg, die Klimaziele zu erreichen."
Die Klagenden zeigen sich zuversichtlich, belegen zu können, inwieweit wirtschaftliche Einbußen der betroffenen Familien tatsächlich auf den menschengemachten Klimawandel zurückzuführen sind. "Neue Methoden in der Wissenschaft ermöglichen es, auch die regionalen Auswirkungen des Klimawandels festzustellen", erläutert der Meeresforscher Alexander Nauels vom Berliner Thinktank Climate Analytics in Hamburg.
Juristisch betrachtet, steht und fällt die Klage mit der Frage, welche Rechtsverbindlichkeit die verschiedenen Kabinettsbeschlüsse zur Klimapolitik unter Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) seit 2007 besitzen. Sind sie nicht mehr als politische Absichtserklärungen, haben die drei Familien vor dem Verwaltungsgericht kaum eine Chance.
Fünf Jahre Verspätung
Das von der Bundesregierung beschlossene Klimaziel für 2020 wird voraussichtlich erst 2025 erreicht, errechnete das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in einer heute vorgelegten Studie im Auftrag von Greenpeace. Die Autoren gehen davon aus, dass im Jahr 2020 zu dem Ziel, die jährlichen deutschen CO2-Emissionen gegenüber 1990 um 40 Prozent oder auf 750 Millionen Tonnen zu senken, eine CO2-Lücke von rund 85 Millionen Tonnen bestehen wird. Frühestens 2025 werden danach die 750 Millionen Tonnen eingehalten.
Die DIW-Studie untersuchte dazu in einer groben Abschätzung die Maßnahmen des "Klimaschutzprogramms 2030" der Bundesregierung. Durch das massiv verpasste 2020er Ziel gelangen über das kommende Jahrzehnt insgesamt 800 Millionen Tonnen CO2 zusätzlich in die Atmosphäre.
Klägeranwalt Séverin Pabsch argumentiert jedoch, dass die Exekutive mit den fortgesetzten Klimaziel-Beschlüssen eine "Selbstbindung" eingegangen sei, zumal der Bundestag keine eigenen Gesetze dazu beschlossen hat: "Es gibt in Deutschland kein Klimaschutzgesetz, sondern nur Beschlüsse der Bundesregierung, die wiederum in andere Gesetze bereits eingeflossen sind. Die Bundesregierung hat damit nicht das Recht, ihre Klimaziele von heute auf morgen willkürlich aufzugeben."
Greenpeace setzt darauf, dass die deutschen Richter sich den Entscheidungen des Zivilgerichts von Den Haag anschließen, das die niederländische Regierung 2015 und 2018 zur nachhaltigen Emissionsminderung verurteilte. Ein letztinstanzliches Urteil zur Klage der Umweltstiftung Urgenda steht aber noch aus.
Allgemein wird jedoch damit gerechnet, dass der niederländische Staat auch dort daran erinnert wird, seine Fürsorgepflicht für die Bürger nicht zu verletzen. "Die rechtlichen Argumente für das Verwaltungsgericht sind vorhanden", sagt Anwalt Pabsch.
Die Bundesregierung habe sich in ihrer Entgegnung auf die Klage der drei Bauernfamilien bisher nicht inhaltlich geäußert, sondern nur auf deren Unzulässigkeit verwiesen. Neben der Einhaltung der Klimaziele für 2020 fordert die Klageschrift auch, das in den vergangenen Jahren wegen der Klimaziel-Verfehlung zu viel emittierte CO2 künftig zusätzlich einzusparen.
Sollten die Richter der Argumentation der Kläger bis zur letzten Instanz folgen, könnte dies den mittelfristig beabsichtigten Kohleausstieg in Deutschland beschleunigen. "Kurzfristig Emissionen einzusparen geht am einfachsten über das Abschalten von Kohlekraftwerken", sagt Greenpeace-Expertin Peters.
Ergänzung am 31. Oktober: Das Gericht hat die Klimaklage abgewiesen