Stillgelegtes Kohlekraftwerk Gelderland in den Niederlanden
Kohlekraftwerk Gelderland in den Niederlanden, zum 1. Januar 2016 stillgelegt. (Foto: Digicla/​Wikimedia Commons)

Die Niederlande müssen deutlich mehr für den Klimaschutz tun als bislang geplant. Das hat nun das Zivilgericht in Den Haag in zweiter Instanz bestätigt und damit der Klage der Klima-Initiative Urgenda stattgegeben.

Der Staat, heißt es in der Urteilsbegründung, handle rechtswidrig ("unlawful"), wenn er keine stärkere Reduktion von Treibhausgas-Emissionen anstrebe als bislang. Angepeilt ist derzeit lediglich ein Minus von 17 Prozent bis Ende 2020. Das Berufungsgericht schreibt nun eine Zielmarke von "mindestens 25 Prozent" vor – jeweils gegenüber dem Niveau von 1990.

Geklagt hatte die niederländische Stiftung Urgenda, die sich die Entwicklung einer nachhaltigen Gesellschaft zum Ziel gesetzt hat. Die Stiftung repräsentierte vor Gericht nicht nur sich selbst, sondern auch fast 900 individuelle Mitkläger. Sie berief sich unter anderem auf die internationalen Menschenrechte und auf die niederländische Verfassung, die den Staat verpflichtet, die Bürger zu schützen und das Land bewohnbar zu halten.

Im Juni 2015 hatte das Bezirksbericht Den Haag den Klägern Recht gegeben und den niederländischen Staat dazu verpflichtet, den Ausstoß der klimaschädlichen Gase um mindestens ein Viertel zu verringern.

Das Urteil war historisch. Es war das erste Mal, dass sich Klimaschützer erfolgreich vor Gericht durchsetzen konnten, um Regierungen zu mehr Klimaschutz zu zwingen.

Doch die niederländische Regierung wollte das Urteil nicht hinnehmen. Sie ging in Berufung und hat nun auch dieses Verfahren verloren.

Weltweit über 1.000 Klimaklagen

Allerdings konnte sich Urgenda nicht mit allen Forderungen durchsetzen. Ursprünglich wollte die Stiftung sogar eine noch höhere Reduktionszielmarke als die nun festgeschriebenen 25 Prozent erreichen. Dem gaben die Richter jedoch nicht statt.

In seiner Begründung verwies das Gericht ausdrücklich auf die Europäische Menschenrechtskonvention, insgesondere die Artikel zum Schutz des Lebens (Artikel 2) sowie zu Privatleben und Familie (Artikel 8).

Seitdem Urgenda 2015 erstmals erfolgreich war, hat sich Zahl der Klimaklagen weltweit vervielfacht. Nach einem Bericht der London School of Economics and Political Science wurden inzwischen über 1.000 Klimaklagen in mindestens 25 Ländern eingereicht. Auch dass im gleichen Jahr das Pariser Klimaabkommen zustande kam, hat zu der Entwicklung beigetragen.

Der am Montag veröffentlichte Sonderbericht des Weltklimarats zum 1,5-Grad-Ziel könnte eine weitere Klagewelle auslösen.

Anzeige