Drei Gruppen von besonders vom Klimawandel betroffenen jungen Menschen ziehen für den Klimaschutz vor das Bundesverfassungsgericht.
"Es geht nicht nur um uns, die wir hier heute sprechen, sondern um eine ganze Generation, die gefährdet ist", sagte Luisa Neubauer, Klimaaktivistin bei Fridays for Future und Mitklägerin, heute bei der Vorstellung der Verfassungsbeschwerden in Berlin. "Die Klage ist der logische Zusatz zu dem, was im vergangenen Jahr auf den Straßen Deutschlands passiert ist. Ab heute steht die Frage im Raum, ob das Nichthandeln der Bundesregierung mit dem Grundgesetz vereinbar ist."
Eine der drei Verfassungsbeschwerden wird von der Umweltorganisation Greenpeace und der Entwicklungsorganisation Germanwatch unterstützt. Zu den insgesamt neun Klägerinnen und Klägern gehören auch Lueke Recktenwald von der Nordseeinsel Langeoog sowie alle sieben Kinder der drei Bauernfamilien, die 2019 gemeinsam mit Greenpeace gegen die Bundesregierung geklagt hatten.
Eine davon ist Sophie Backsen von der Nordseeinsel Pellworm, ihre Eltern betreiben dort ökologische Landwirtschaft. "Meine Brüder und ich würden gerne den Hof übernehmen", erzählte sie bei der Vorstellung der Klage am gestrigen Mittwoch in Berlin. Wegen des Anstiegs des Meeresspiegels habe sie aber Bedenken – schon jetzt habe ihre Familie Ernteeinbußen durch den Klimawandel.
"Für uns ist diese Klage die logische Folge aus der Klage aus dem vergangenen Jahr", ergänzte Anwältin Roda Verheyen, die die Klägerinnen und Kläger vertritt. "Die Klage haben wir verloren, weil das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 der Bundesregierung durch das Klimaschutzgesetz schon überholt war."
Die Familien von drei Bio-Landwirten und Greenpeace hatten im vergangenen Jahr die Bundesregierung verklagt, weil diese ihre selbst gesteckten Klimaziele für das Jahr 2020 verfehlen wird. Das Gericht urteilte Ende Oktober, dass das Anfang desselben Monats vom Bundeskabinett beschlossene Klimaschutzgesetz das Klimaziel für 2020 "in zulässiger Weise auf das Jahr 2023 hinausgeschoben" habe.
Deshalb beziehen sich die Klägerinnen und Kläger nun auf das Klimaschutzgesetz. Das dort enthaltene Ziel, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um 55 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren, sei nicht mit dem 1,5-Grad-Ziel des Paris-Abkommens vereinbar. Damit dieses Ziel global erreichbar bleibe, müssten die Emissionen viel schneller sinken – Deutschlands Beitrag dazu müsse mindestens im globalen Durchschnitt liegen.
Außerdem reichten die bisher beschlossenen Maßnahmen nicht einmal, um das zu schwache Ziel von 55 Prozent Minderung zu erreichen. Die Verfassungsbeschwerde stützt sich auf die Schutzpflichten der Bundesrepublik für Leben und körperliche Unversehrtheit, der sich aus dem Grundgesetz ergeben, außerdem auf das Eigentumsrecht.
"Klimaschutz ist Grundrechtsschutz"
Zwei weitere Verfassungsbeschwerden haben eine Gruppe von 15 vom Klimawandel Betroffenen aus Bangladesch und Nepal und eine Gruppe von Kindern und Jugendlichen zwischen elf und 22 Jahren aus Deutschland eingereicht. Diese beiden Beschwerden unterstützt die Deutsche Umwelthilfe (DUH). "Klimaschutz ist Grundrechtschutz und muss bestimmten Anforderungen genügen. Die sind hier in Deutschland bisher nicht erfüllt", sagt Rechtsanwalt Remo Klinger, der die beiden Beschwerden vertritt.
Auch wenn die von Greenpeace unterstützte Klimaklage im Herbst vergangenen Jahres scheiterte – einige Punkte, die das Gericht damals feststellte, machen für die aktuellen Verfassungsbeschwerden Hoffnung, so der Tenor bei der Vorstellung der Beschwerden.
"Obwohl die Klage abgewiesen wurde, war das Urteil wegweisend", sagte Greenpeace-Klimaexpertin Anike Peters am Mittwoch in Berlin. Wesentliche Punkte seien gewesen, dass sich der Klimaschutz am Stand der Wissenschaft orientieren muss und dass beim Klimawandel eine Schutzpflicht der Politik besteht.
Hoffnung macht den Klägerinnen und Klägern auch eine Gerichtsentscheidung vom Dezember aus den Niederlanden. Dort hat das oberste Gericht kurz vor Weihnachten entschieden, dass die Regierung des Landes zügig mehr Emissionen einsparen muss, um die Grundrechte der Bevölkerung zu wahren. Das Gericht verpflichtete die Regierung dazu, die Treibhausgasemissionen bis Ende 2020 um mindestens 25 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken.