Matthias Miersch, promovierter Jurist und langjähriger SPD-Umweltpolitiker. (Bild: Steffen Prößdorf/​Wikimedia Commons)

Er, Robert Habeck, müsse jetzt tapfer sein. Matthias Miersch, SPD-Vizefraktionschef im Bundestag, dreht sich zu dem auf der Regierungsbank sitzenden grünen Wirtschaftsminister hin. Es ist September 2023, die erste Lesung des Klimaschutzgesetzes läuft.

Anderthalb Minuten lang hatte sich Miersch zuvor an den Abgeordneten der Union abgearbeitet und die Story erzählt, wie die SPD und auch er persönlich im Kanzleramt in der "Nacht der Nächte" gegen den Willen der Union das Klimaschutzgesetz aus der Taufe gehoben hatten.

Diese historische Nachtsitzung begann vier Jahre zuvor, am 19. September 2019, einem Donnerstag. Am folgenden Freitagnachmittag verkündete die damalige Kanzlerin Angela Merkel (CDU), es werde ein Klimaschutzgesetz geben. Das Gesetz wurde 2021 nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts verschärft.

Das Kernstück des Gesetzes: Erstmals wurde für sechs Sektoren – Energie, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft und Abfall – ein jährliches CO2-Emissionsbudget vorgegeben. Überschreitet ein Sektor sein Budget, muss das zuständige Ministerium ein Sofortprogramm zur Abhilfe vorlegen.

Diese Sofort-Pflicht im Klimagesetz will die Ampel jetzt abschaffen. Zuständig für die Einhaltung des deutschen CO2-Budgets soll de facto nur noch die Bundesregierung als Ganzes sein. CO2-Mengen sollen künftig zwischen den Ressorts munter hin- und hergeschoben werden können. Bis bei Überziehungen des Budgets CO2-Einsparprogramme vorliegen, können künftig bis zu drei Jahre vergehen.

Automatismus zur Einhaltung der Sektorziele soll bleiben

Der geplante Wegfall der Sofortprogramme gefällt Miersch ganz und gar nicht. Es sei unhaltbar, sagt er nun in Habecks Richtung, dass in einigen Sektoren die Ziele gerissen würden, aber trotz der noch geltenden Rechtsverpflichtung, ein Sofortprogramm vorzulegen, nichts passiere. Dabei seien vor allem zwei Sektoren, Gebäude und Verkehr, nicht dort, wo man hinwolle.

 

Diesen Mangel zu beseitigen sei jetzt die Aufgabe "selbstbewusster Parlamentarier". Miersch wörtlich: "Wenn einzelne Ziele verfehlt werden, muss es einen Automatismus geben, der uns garantiert, dass die Ziele dennoch insgesamt eingehalten werden."

Vom "selbstbewussten Parlamentarier" Miersch hätte man gern gewusst, wie er den Automatismus ins Klimagesetz zu heben gedenkt. Auf eine entsprechende Anfrage gab es bisher keine Antwort.

Eine Woche nach seiner "Tapfer"-Rede war Miersch auch selbstbewusst genug, sich nicht bei einem Treffen sehen zu lassen, zu dem die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die Klimabewegung Fridays for Future sowie Klima- und Rechtsexperten eingeladen hatten. An alle Bundestagsabgeordneten der demokratischen Parteien war die Einladung gegangen, exakt 653 von 735 Parlamentsmitgliedern.

Kein Dialog mit der Zivilgesellschaft mehr gefragt

Die Umweltleute wollten über die befürchtete "Entkernung" des Klimagesetzes reden, bei der die Sektorziele geschwächt und die Sofortprogramme aufgehoben werden. Die einzige Abgeordnete, die zu dem Termin kam, war Lisa Badum von den Grünen.

Badum hatte übrigens schon vor Miersch in ihrer Bundestagsrede Sorgen von Verbänden zitiert, dass wegen dem künftig möglichen Hin- und Herschieben von CO2-Budgets einige Sektoren wie Industrie und Energie die Last der anderen mittragen müssten. Diese Sorgen müsse man ernst nehmen, erklärte die Grüne.

Dass sich mit Badum nur eine einzige Parlamentarierin der Diskussion stellte, sei ein Offenbarungseid, besonders für die Regierungsfraktionen, erklärte DUH-Geschäftsführer Sascha Müller-Kraenner nach dem Treffen. Ihm dränge sich der Eindruck auf, der Austausch mit der Zivilgesellschaft sei nicht mehr gefragt.

Dialogverweigerung könne aber kein Weg sein, auch wenn die Politik derzeit offenbar annehme, mit dem Thema Klimaschutz sei nichts mehr zu gewinnen. Schließlich habe die Zivilgesellschaft entscheidend mit dafür gesorgt, dass es überhaupt ein wirksames Klimagesetz gibt.

Heute Vormittag hat Müller-Kraenner Gelegenheit, den Abgeordneten im Klima- und Energie-Ausschuss seine Position quasi ins Gesicht zu sagen. Als ein Sachverständiger ist er bei der heutigen Anhörung zum Klimaschutzgesetz geladen. Auf der Tagesordnung steht auch das vom Kabinett beschlossene Klimaschutzprogramm.

Sachverständige wollen Sektorziele behalten

Die Stellungnahmen der Sachverständigen veröffentlicht der Bundestag vielfach schon vor der Anhörung. Die von Müller-Kraenner ist in gewohnter Deutlichkeit formuliert: Mehrere Änderungen am Klimagesetz seien nicht akzeptabel, etwa die Aufweichung und Streichung zwingender und verbindlicher Beiträge der einzelnen Sektoren oder die direkte Pflicht zur jährlichen Nachbesserung.

Hier werde versucht, legt Müller-Kraenner in der Stellungnahme nach, säumige Ministerien von schlechter Presse zu verschonen und die "Klimablockadepolitik" in Schlüsselsektoren wie dem Verkehr in einer mehrjährigen Gesamtrechnung zu verstecken.

So hart formulieren es andere Sachverständige nicht, die allermeisten aber sprechen sich gegen die Abschwächung der Sektorziele aus. Auch der mächtige Energie- und Wasserwirtschaftsverband BDEW plädiert dafür, die derzeit geltende Methodik beizubehalten. Alternativ sei noch denkbar, die gegenseitige Verrechnung von Über- und Untererfüllungen der CO2-Budgets nur bis zu einer bestimmten Grenze zu erlauben, etwa bis maximal fünf Prozent des Jahresziels des jeweiligen Sektors.

Auch Thorsten Müller von der Stiftung Umweltenergierecht sieht durch den Wegfall von Ressort-Zuständigkeiten für die Sofortprogramme und die stattdessen vorgesehene Handlungspflicht
der gesamten Bundesregierung den Mechanismus des Klimagesetzes "deutlich geschwächt". In seiner Stellungnahme setzt sich Müller ebenfalls für Automatismen ein, auch um weitere Schwächen des geltenden Gesetzes zu reduzieren oder zu beseitigen.

Zu den gravierenden Schwächen des bestehenden Klimagesetzes gehört für Michael Pahle vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung, dass bisher mit den Sofortprogrammen CO2-Lücken geschlossen werden sollen, die in der Regel überhaupt erst entstünden, weil die langfristigen und strukturellen Maßnahmen zum Klimaschutz nicht ausreichten. So beschreibt es der Klimapolitikexperte in seiner Stellungnahme.

Anders gesagt: Für Pahle sind Sofortprogramme nur begrenzt sinnvoll, weil sie vor allem Lückenbüßer für eine insgesamt zu wenig ehrgeizige Klimapolitik sind. Dass nun auch die Sofortprogramme wegfallen sollen, sei vielleicht verkraftbar – wenn sich zugleich grundsätzlich an der Klimapolitik etwas änderte.

Dass Matthias Miersch diesen Mangel in seiner Rede gemeint hat, darf man bezweifeln – und auch, ob ihm und anderen Abgeordneten überhaupt noch eine Reparatur des Gesetzes gelingt. Wenn sie es denn wirklich wollen.