Walzwerk mit rotglühendem Stahlblock.
Stahl- und Walzwerke gehören zu den energieintensiven Betrieben, die bisher sehr großzügige Rabatte bei der EEG-Umlage genießen. (Foto: Jean Martinelle/​Pixabay)

Stromsteuer, EEG-Umlage, Netzentgelte, Kraft-Wärme-Kopplungs-Umlage, Konzessionsabgaben, Emissionshandel – die Ausnahmeregelungen für die Industrie und das produzierende Gewerbe im Energiebereich sind umfangreich. Umso höher fällt im Gegenzug die Abgabenlast für private Verbraucher:innen aus.

Weil die Politik die Industrie vor Wettbewerbsnachteilen wegen (zu) hoher Abgaben für die Energiewende schützen will, gewährt sie vor allem energieintensiven Unternehmen großzügige Nachlässe. Doch die Ausnahmen stehen im Widerspruch zu den Klimaschutz-Vorhaben der Politik.

Diesen Gegensatz will die SPD-nahe Friedrich-Ebert-Stiftung nun mit einem vom Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) ausgearbeiteten Vorschlag auflösen und die Ausnahmeregelungen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vereinheitlichen. Laut dem Vorschlag des Thinktanks sollen die Regelungen für Ausnahmen abgestuft werden.

Am stärksten begünstigt werden sollen auch künftig Unternehmen der Grundstoffbranche, die außerdem die sogenannte Strompreiskompensation erhalten. Das sind Beihilfen, die die EU für den Erwerb von CO2-Zertifikaten des EU-Emissionshandels vergibt, um damit die Abwanderung von Industrien ins Ausland zu vermeiden. Diese Unternehmen sollen künftig – je nach bereits erreichter Energieeffizienz – 20 bis 30 Prozent der Strompreisabgaben zahlen.

Unternehmen, für die eines der beiden Kriterien zutrifft, sollen noch zwischen 30 und 50 Prozent Abgaben zahlen. Unternehmen, die weder der Grundstoffbranche angehören noch Beihilfen für CO2-Zertifikate erhalten, sollen künftig 50 bis 75 Prozent der Abgaben zahlen.

Dadurch würden weniger Branchen und Unternehmen von Umlagen und Abgaben befreit als bisher, die begünstigte Strommenge der Industrie würde sich in etwa halbieren. Je effizienter ein Unternehmen Strom während der Produktion einsetzt, desto größer soll die Begünstigung im Verhältnis zum tatsächlichen Stromverbrauch – und innerhalb der jeweiligen Stufe – ausfallen.

"In anderen Ländern längst üblich"

"Mit dem Vorschlag werden die befreiten Strommengen in der Industrie deutlich reduziert", sagt FÖS-Autor Florian Zerzawy gegenüber Klimareporter°. "Dadurch bekommen die Unternehmen Anreize, in Energieeffizienz zu investieren."

Außerdem würden die Ausnahmen an Gegenleistungen geknüpft, erläutert Zerzawy. "Die Unternehmen, die begünstigt bleiben, müssen Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz umsetzen." Das ist in anderen Ländern längst üblich, wie der Umweltökonom betont.

So gewähren die Schweiz, die Niederlande, Dänemark und Großbritannien nur Industrierabatte auf Energiepreise, wenn sich die begünstigten Unternehmen im Gegenzug beispielsweise zur Einführung von Energiemanagementsystemen verpflichten und ökonomisch sinnvolle Effizienzmaßnahmen vornehmen.

Klimaschädliche Energiesubventionen

Auf 17 Milliarden Euro jährlich beziffert das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) die Subventionen im Energiebereich, die dem Klimaschutz entgegenstehen. Eine entsprechende Analyse legte die Denkfabrik im Juli ebenfalls im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung vor.

Über 2.000 deutsche Unternehmen profitierten im vergangenen Jahr von den EEG-Ausnahmen. Nicht nur wegen der stetig wachsenden Zahl von Betrieben, die in den Genuss der Industrierabatte kommen, ist eine Reform des EEG überfällig.

Die letzte EEG-Reform datiert auf 2016 – damals boomte die Windkraft noch, der Kohleausstieg schien in weiter Ferne und die EU-Staaten – also auch Deutschland – hatten noch nicht beschlossen, bis 2050 klimaneutral zu werden. All dies untermauert den besonderen Stellenwert der Erneuerbaren.

Überfällig ist die Reform aber auch, weil ab 2021 Zehntausende Ökostromanlagen aus der Förderung fallen. Anfang des Monats hatte das Bundeswirtschaftsministerium seinen Gesetzentwurf für ein neues EEG vorgelegt. Um die Industrierabatte ging es dabei auch – jedoch anders, als es FÖS und Friedrich-Ebert-Stiftung vorschlagen.

Das Ministerium befürchtet, dass Unternehmen aufgrund der möglicherweise sinkenden EEG-Umlage oder durch die Coronakrise aus der "Besonderen Ausgleichsregelung" herausfallen, in der die Industrierabatte festgelegt sind. Deshalb will es den Stromkostenintensitäts-Schwellenwert, bei dessen Überschreiten Unternehmen in den Genuss der Ausgleichsregelung kommen, vereinheitlichen und in den kommenden Jahren jährlich um einen Prozentpunkt absenken.

"Carbon Contracts" zur Absicherung von Klima-Investitionen

Der FÖS-Vorschlag würde dagegen mehr Unternehmen an der EEG-Umlage beteiligen, wodurch die Umlage nach Schätzung der Autor:innen um zwei bis drei Milliarden Euro entlastet werden könnte. Das könnte die Stromkosten der privaten Haushalte um fünf bis sechs Prozent senken. Zudem würde der Staat zwischen zwei und 2,5 Milliarden Euro mehr Stromsteuern einnehmen.

Dieses Geld soll gezielt zur Förderung von klimawirksamen Investitionen in der Industrie eingesetzt werden, so das Konzept von Friedrich-Ebert-Stiftung und FÖS. Denkbar wären hier staatliche Förderungen oder sogenannte Carbon Contracts for Difference.

Die Carbon Contracts sollen die schwankenden CO2-Preise im Emissionshandel ausgleichen und Investitionen in klimaschonende Industrieprozesse ermöglichen. Dabei einigen sich Staat und Unternehmen zuvor auf einen Gebotspreis, der idealerweise über dem Zertifikatepreis am Markt liegen sollte. In den ersten Jahren bezuschusst der Staat noch das Unternehmen. Steigt der CO2-Preis jedoch über den Vertragspreis, zahlt das Unternehmen die Differenz zurück an den Staat.

Damit ließe sich das Risiko von Investitionen in klimafreundliche Industrietechnologien abfedern. Unternehmen sollen so zu leichter zu CO2-sparenden Investitionen bewegt werden.

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