Gruppenfoto von zwei Bündnissen für Klimaklagen am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.
Die Schweizer Klima-Seniorinnen und die portugiesischen Jugendlichen bei einer Anhörung im vergangenen September in Straßburg. (Bild: Laura König)

Erstmals in seiner Geschichte hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) heute zum Thema Klimawandel geurteilt. Verstößt es gegen die Menschenrechte, wenn Regierungen nicht genug gegen die Erderwärmung tun? So lautete im Kern die Frage. Die Entscheidung des Gerichts könnte historisch sein und weitreichende Folgen haben, hieß es im Vorfeld.

Die Erwartungen waren hoch, da das Gericht in Straßburg zwei der drei Klagen, die zur Verhandlung standen, als vorrangig eingestuft hatte – ein Zeichen für den hohen Stellenwert der Entscheidung.

Nun hat das Menschenrechtsgericht die Erwartungen zumindest teilweise erfüllt. Zwar wies die Große Kammer, die oberste Instanz des Gerichts, zwei der Klagen als unzulässig zurück. Die Schweizer Klimaseniorinnen hingegen waren mit ihrem Anliegen erfolgreich. Juristische Fachleute hatten ihrer Klage zuvor auch die größten Chancen eingeräumt.

Eingereicht hatte die Klage der Verein Klimaseniorinnen, dem mittlerweile rund 2.000 Frauen mit einem Durchschnittsalter von 73 Jahren angehören.

"Wegen der häufigeren und intensiveren Hitzewellen steigen die Risiken, frühzeitig krank zu werden oder zu sterben, für uns übermäßig an", argumentieren die Frauen. "Unsere Grundrechte sind bedroht, die zuständigen Stellen tun aber zu wenig, um die Klimaerwärmung auf ein ungefährliches Ausmaß zu begrenzen." 2020 verklagten sie die Schweiz, scheiterten vor den nationalen Gerichten und landeten schließlich in letzter Instanz in Straßburg beim EGMR.

Die 17 Richter:innen gaben den Seniorinnen nun Recht. Die Schweiz verstößt demnach gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der die Achtung des Privat- und Familienlebens und der Wohnung festhält.

Zudem liegt ein Verstoß gegen Artikel 6 – das Recht auf ein faires Verfahren – vor, da die Schweizer Gerichte den Sachverhalt nicht ausreichend geprüft haben. Dem Argument der Seniorinnen, auch Artikel 2 – Schutz des Lebens – sei verletzt, folgte das Gericht aber nicht. Das Urteil gegen die Schweiz kann nicht angefochten werden.

Aus formalen Gründen zurückgewiesen

Erfolglos blieb dagegen die Klage des früheren Bürgermeisters der nordfranzösischen Küstenstadt Grande-Synthe gegen sein Heimatland. Damien Carême warf Frankreich vor, seine Gemeinde nicht genug gegen Überflutungen infolge des Klimawandels zu schützen.

Das Gericht wies dies aus formalen Gründen zurück, da Carême mittlerweile als EU-Abgeordneter in Brüssel lebt, deshalb nicht mehr unmittelbar betroffen ist und so die juristisch relevanten Kriterien für den "Opferstatus" nicht erfüllt.

Auch die dritte Klage scheiterte aus formalen Gründen. Sechs Jugendliche aus Portugal hatten ihr Heimatland sowie 32 weitere Staaten verklagt, nämlich diejenigen Länder des Europarats, die die meisten Emissionen verursachen, darunter alle Länder der EU.

Ihre Klage hatte das meiste Aufsehen erregt. Denn noch nie mussten sich so viele Staaten gleichzeitig vor einem internationalen Gericht für ihre Klimapolitik verantworten.

Darin lag aber auch gleichzeitig das Problem. Wie das Menschenrechtsgericht nun feststellt, hätten die Kläger:innen zunächst alle innerstaatlichen Rechtsmittel ausschöpfen müssen, statt ohne Umwege direkt vor das höchste europäische Gericht zu ziehen.

Auch dass die portugiesischen Jugendlichen nicht nur ihr Heimatland, sondern noch weitere Länder verklagen, sieht der EGMR als unzulässig an. "Zwar ist der Klimawandel zweifellos ein globales Phänomen, das von der Staatengemeinschaft auf globaler Ebene angegangen werden sollte", heißt es im Urteil. Doch Staaten haben, vereinfacht gesagt, nur die Verantwortung für das, was auf ihrem eigenen Hoheitsgebiet passiert.

Würde man ihre Zuständigkeit ausweiten, würde dies zu "einem unzumutbaren Maß an Unsicherheit für die Staaten führen" und die Menschenrechtskonvention würde "zu einem globalen Vertrag über den Klimawandel". Dafür sehen die Richter:innen keine Grundlage.

Gerry Liston, der Anwalt der portugiesischen Jugendlichen, kommt dennoch zu einer optimistischen Einschätzung: "Ein Erfolg in einem der drei Verfahren ist das wichtigste Ereignis für den Klimaschutz seit der Unterzeichnung des Paris-Abkommens 2015."

 

Auch der Jurist Felix Ekardt, der an der erfolgreichen Klimaklage vor dem Bundesverfassungsgericht 2021 mitgewirkt hat, zieht ein positives Fazit für den Klimaschutz. "Dass die direkt gegen Deutschland – und andere Staaten – gerichtete Klage portugiesischer Jugendlicher als unzulässig abgewiesen wurde, hilft den Regierungen in Deutschland und der EU nichts", sagt Ekardt. "Die Auslegungen der Europäischen Menschenrechtskonvention durch den EGMR gelten trotzdem auch für Deutschland. Bundesregierung und Bundestag müssen deshalb beim Klimaschutz jetzt massiv nachlegen."

Ein halbes Dutzend weiterer Klimaklagen ist bereits bei dem Menschenrechtsgericht anhängig, darunter auch eine Klage von neun Jugendlichen und jungen Erwachsenen gegen die Bundesregierung. Die Erfolgsaussichten sind seit gestern gestiegen.