Grafik: Eine Pflanze, die aus einem Haufen Geldscheine wächst.
Grafik: Kristin Rabaschus

Besuch vom Staatsanwalt bekommt die Deutsche Bank nicht jeden Tag. Schon gar nicht, wenn es um Nachhaltigkeit geht, um "grüne" Geldanlagen. Allerdings stand der milliardenschwere Vermögensverwalter DWS, eine "Tochter" der Deutschen Bank, seit Monaten im Verdacht, Greenwashing bei seinen Fonds zu betreiben.

Nun folgen personelle Konsequenzen. Bei der Hauptversammlung am kommenden Donnerstag wird DWS-Vorstandschef Asoka Wöhrmann sein Mandat niederlegen, teilte Deutschlands größtes Geldhaus mit.

Anfang der Woche hatten etwa 50 Einsatzkräfte von Staatsanwaltschaft, Finanzaufsicht Bafin und Bundeskriminalamt Räume in der Zentrale der Deutschen Bank sowie im benachbarten Gebäude des Fondsgesellschaft DWS unter die Lupe genommen.

Bei DWS sieht die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main nun offenbar Anhaltspunkte für den Vorwurf des Prospekt- beziehungsweise Kapitalanlagebetrugs.

Deklarierte Nachhaltigkeits-Faktoren seien, so heißt es, entgegen den Angaben in Verkaufsprospekten von DWS-Fonds nur in einer Minderheit der Investments tatsächlich berücksichtigt worden. In einer Vielzahl von Beteiligungen hätten sie ebenfalls keine Beachtung gefunden.

DWS ist einer der wichtigsten Akteure auf dem europäischen Finanzmarkt. Die 3.500 Beschäftigten verwalten laut Firmenangaben über 900 Milliarden Euro. Doch dieser Fall, in dem selbstverständlich zunächst die Unschuldsvermutung gilt, weist so oder so weit über die Deutsche Bank hinaus.

Wundersame Vermehrung "grüner" Geldanlagen 

Seit die Finanzbranche "Nachhaltigkeit" kurzerhand als lukrative Marktlücke entdeckt hat – jahrzehntelang eine Nische für Pioniere wie Alfred Platow, Umweltbank oder GLS-Bank –, steht der Verdacht des Greenwashings latent im Raum.

Dazu trägt auch die wundersame Vermehrung "grüner" Geldanlagen bei. So vermeldet der deutsche Fondsverband BVI, dass bereits 40 Prozent aller investierten Gelder "Nachhaltigkeitsmerkmale" berücksichtigen – in Summe 563 Milliarden Euro.

 

Schönfärberei ist auch deshalb möglich, weil es bislang keine verbindlichen Regeln für sogenannte ESG-Geldanlagen gibt. In dieser Klimareporter°-Serie war dies mehrfach ein Thema.

ESG steht für environmental, social and corporate governance, zu Deutsch: Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung.

Die Europäische Kommission versucht, dem Wildwuchs Einhalt zu gebieten. Dazu hat Kommissionspräsidentin Ursula von Leyen ein Klassifizierungsinstrument entwerfen lassen, die sogenannte Taxonomie.

Deren Einzelheiten präsentierte von der Leyen im Februar: "Durch die EU-Taxonomie sollen private Investitionen in Tätigkeiten gelenkt werden, die notwendig sind, um Klimaneutralität zu erreichen."

Wenn Tesla aus dem Nachhaltigkeitsindex fliegt

Das Zitat zeigt, dass es nicht allein Streit um die wichtige Frage geben muss, ob Atomenergie und Erdgas als "grüne Brückentechnologien" die ESG-Kriterien erfüllen – wie die EU-Kommission es will. Denn gleichzeitig sind die beiden anderen ESG-Themen "gute Unternehmensführung" und "Soziales" aus dem Blickfeld der Kommission geraten.

Dabei gibt es auch hier ein prominentes Opfer: Tesla. Der Elektroautobauer lässt in Grünheide bei Berlin zwar "die umweltfreundlichste Fabrik der Welt" errichten, so das Selbstbild. Doch das Unternehmen von Elon Musk flog gerade aus dem prominenten ESG-Index der Ratingagentur Standard & Poor's heraus.

Grund ist dem Vernehmen nach, dass Tesla bei den Kriterien social und governance zu schlecht abschneidet. So sollen interne Mails für Verwunderung sorgen, in denen die Belegschaft darüber informiert wird, dass die Arbeit von Zuhause künftig nicht mehr gestattet wird. Sollten Beschäftigte im Homeoffice malochen, so gleiche dies einer Kündigung.

Dass es umfassenderer ESG-Kriterien bedarf, als sie Kommissionspräsidentin von der Leyen vorschweben, zeigt beispielhaft auch eine Neuemission der Berliner Hypothekenbank. Mit einem "sozialen" Pfandbrief soll "bezahlbarer Wohnraum in Deutschland und den Niederlanden" finanziert werden.

Und die DKB-Bank hat ein "Social Housing"-Wertpapier für kommunale Wohnungsbaugesellschaften aufgelegt. Klingt gut, aber wie viel ESG streckt da wirklich drin?

Selbstkontrolle allein reicht nicht

Die Vorwürfe der Frankfurter Staatsanwaltschaft auf Prospekt- beziehungsweise Kapitalanlagebetrug wiegen schwer. Und sie zeigen: "Greenwashing ist kein Kavaliersdelikt" – so formuliert es die Bürgerbewegung Finanzwende.

Die Durchsuchung der Deutschen Bank und der Rücktritt des DWS-Chefs werden Signalwirkung für andere Vermögensverwalter entfalten, blickt Magdalena Senn, Referentin für nachhaltige Finanzmärkte bei Finanzwende, optimistisch in die Zukunft. Wer seine Finanzprodukte als nachhaltig bewirbt, werde nun genauer prüfen, ob seine eigenen Anlagekriterien halten, was sie versprechen.

Ohne weitgehende rechtliche Vorgaben, umfassende ESG-Regeln also, wird Selbstkontrolle allein auch in Zukunft nicht hinreichen.

Geplant ist, dass die Taxonomie-Regeln im kommenden Jahr in Kraft treten. Das Europäische Parlament will im Juli darüber abstimmen. Die Abgeordneten können den Vorschlag mit absoluter Mehrheit zurückweisen. Das sollten sie tun.