Ein großes Holzschwert mit der englischen Aufschrift Energiechartavertrag wurde wie ein Damoklesschwert vor dem Justus-Lipsius-Gebäude in Brüssel aufgehängt.
Wie ein Damoklesschwert schwebt der Energiecharta-Vertrag über dem europäischen Klimaschutz: Protestaktion vor einem Jahr beim EU-Ministerrat. (Foto: FoEE)

Am heutigen Donnerstag läuft die letzte Verhandlungsrunde zur Reform des Energiecharta-Vertrags (ECT), die am morgigen Freitag beschlossen werden soll. Bei den Verhandlungen knirscht es gewaltig. Das belegen allein die vier Sonderrunden, die in den letzten Wochen eingelegt wurden.

Doch was auch immer in den letzten Stunden ausgehandelt wird, es ist bereits jetzt klar, dass der reformierte Energiecharta-Vertrag dem Klimaschutz weiter im Weg stehen wird.

Zum einen sollen fossile Investitionen weiterhin geschützt bleiben – und zwar mindestens für zehn Jahre. Eine Energiepolitik, die mit dem Pariser Klimaabkommen kompatibel ist, muss aber bereits jetzt einen schnellen Ausstieg aus den Fossilen vorantreiben.

Wie der Energiecharta-Vertrag dem im Weg steht, zeigen die Klagen gegen die Niederlande. Die deutschen Kohleunternehmen RWE und Uniper verklagen das Land auf rund 2,4 Milliarden Euro Entschädigung für den Kohleausstieg bis 2030 – eine Maßnahme, die die Niederlande einführen mussten, um ihre Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaabkommen einzuhalten.

Insgesamt wird durch den Energiecharta-Vertrag in Europa fossile Infrastruktur in Höhe von fast 350 Milliarden Euro vor staatlichen Eingriffen geschützt – und das wäre auch nach der Reform der Fall.

Zwar ist die Zahl der öffentlich bekannten Klagen gegen Klimaschutzmaßnahmen, die auf dem Energiecharta-Vertrag beruhen, derzeit noch recht gering – sie könnte aber rasant steigen, wenn die Energiewende in Zukunft Fahrt aufnimmt.

Und auch ohne zu klagen, schaffen es fossile Unternehmen, die Energiepolitik mithilfe des ECT zu ihren Gunsten zu beeinflussen. So hat allein schon die Möglichkeit, die Bundesrepublik nach dem Energiecharta-Vertrag zu verklagen, dazu beigetragen, dass die beiden in Deutschland operierenden großen Braunkohleunternehmen RWE und Leag viel zu hohe Entschädigungen für den Braunkohleausstieg erhalten sollen.

In Frankreich wurde durch die Klageandrohungen der Ausstieg aus fossilen Energieträgern verzögert.

Gummiparagrafen sollen bleiben

Zum anderen hat die EU ihr Reformziel verfehlt, die umstrittenen privaten Schiedsgerichte zu ersetzen. Diese hatte die EU-Kommission vor Kurzem sogar als "tot" bezeichnet, weil sie eine so breite Ablehnung quer durch das Parteienspektrum erfahren.

Nun kommen die Schiedsgerichte als "Zombies" zurück und sollen auch im reformierten Energiecharta-Vertrag erhalten bleiben. Das bedeutet, dass auch in Zukunft private Wirtschaftsanwälte darüber entscheiden können, ob Staaten Milliardenentschädigungen für Klimaschutzmaßnahmen bezahlen müssen, ohne dass es eine Berufungsinstanz gibt.

In Deutschland hatte sich zudem die neue Bundesregierung im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, den Investitionsschutz "auf direkte Enteignungen und Diskriminierungen zu konzentrieren". Der reformierte ECT soll nun aber deutlich darüber hinausgehen und es Unternehmen ermöglichen, Entschädigungen auch dann einzuklagen, wenn sie eine "indirekte Enteignung" oder "unfaire Behandlung" durch den Staat sehen.

Porträtaufnahme von Fabian Flues.
Foto: Bernhard Ludewig

Fabian Flues

ist Referent für Handels- und Investitions­politik bei der Nicht­regierungs­organisation Power­shift. Er hat Volks­wirtschafts­lehre, Philosophie und Geografie studiert und war zuvor für den Umwelt­dach­verband Friends of the Earth Europe in Brüssel tätig.

Solche Gummiparagrafen haben es in der Vergangenheit ermöglicht, erfolgreich gegen Umweltschutzmaßnahmen zu klagen. Im neuen Energiecharta-Vertrag sollen sie, nur leicht verändert, enthalten bleiben.

Eine zusätzliche Gefahr droht durch die geplante Ausweitung des Energiecharta-Vertrags auf neue Energieträger und Technologien. In Zukunft sollen auch Investoren in Wasserstoff, Bioenergie sowie CO2-Abscheidung und -Speicherung nach dem ECT klagen können.

Dabei sind diese Technologien nicht notwendig klimafreundlich. Außerdem ist das Klagerisiko bei neuen Technologien besonders hoch. Denn wenn die Kosten einer neuen Technologie schnell sinken, können Subventionen leicht aus dem Ruder laufen und den Staatshaushalt über Gebühr belasten.

So wurde Spanien über 50-mal nach dem Energiecharta-Vertrag für die Kürzung der Subventionen für erneuerbare Energien verklagt, wodurch Investoren hohe Gewinne auf Kosten der spanischen Steuerzahler:innen einstreichen konnten. Um Klimaschutz ging es ihnen dabei nicht.

Position der Bundesregierung wird entscheidend

All das sind Gründe genug, aus dem Vertrag auszusteigen. Gestern forderte denn auch die spanische Vizepremierministerin Teresa Ribera einen gemeinsamen Ausstieg der EU und das niederländische Parlament sprach sich für einen Rückzug aus dem Vertrag aus.

Da auch Frankreich und Polen einen Ausstieg in Betracht ziehen, wird die Position der Bundesregierung hier entscheidend. Denn wenn alle großen EU-Staaten den Vertrag verlassen (Italien ist bereits draußen), ist davon auszugehen, dass viele weitere Länder mitziehen werden.

Ein letztes Argument gegen den Ausstieg aus dem Energiecharta-Vertrag ist eine Fortgeltungsklausel, die den Vertrag noch zwanzig Jahre nach dem Ausscheiden weiter wirksam sein lässt. Allerdings gibt es Vorschläge, wie sie sich entschärfen ließe.

Ausschlaggebend ist nun der politische Wille bei der Europäischen Kommission und bei Ländern wie Deutschland. An ihrer Entscheidung wird sich auch ablesen lassen, welchen Stellenwert eine ambitionierte Klimapolitik für Europa tatsächlich einnimmt.

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