Kanzleramt
Kanzleramt: Hier wird noch mit Öl geheizt – und ziemlich viel Energie pro Quadratmeter verbraucht. (Foto: Andreas Neufahrt/​Flickr)

Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral werden, auf dem Weg dahin müssen die Treibhausgas-Emissionen immer weiter sinken. Betroffen ist jeder Sektor, jede Industrie, jeder Lebensbereich. Manche Akteure haben die nötigen Schritte schon eingeleitet, andere tun sich damit schwer.

Wie sieht es eigentlich bei denjenigen aus, die für die politische Umsetzung die Hauptverantwortung tragen? Wo steht die Bundesregierung bei ihrer eigenen CO2-Bilanz?

Es geht dabei durchaus um eine beträchtliche Größenordnung. Allein die Gebäude und Dienstreisen der deutschen Bundesverwaltung verursachen laut Bundesumweltministerium derzeit bis zu drei Millionen Tonnen Treibhausgase pro Jahr. Obendrauf kommen noch Emissionen durch regelmäßige Arbeitswege, Veranstaltungen oder auch Kantinen.

Bereits im Jahr 2010 hatte sich die damalige Regierung von CDU/CSU und FDP zu einer "Vorbildfunktion beim Klimaschutz" bekannt. Die folgenden Kabinette bekräftigten das, die aktuelle Regierung in ihrem Koalitionsvertrag, im Klimaschutzgesetz von Ende 2019 und in der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie mit einer Selbstverpflichtung: Bis zum Jahr 2030 soll die Bundesverwaltung klimaneutral sein.

Allerdings: Vor dem Inkrafttreten des Klimaschutzgesetzes seien "Klimaschutzmaßnahmen der Bundesverwaltung und das Thema klimaneutrale Bundesverwaltung noch nicht explizit adressiert worden", teilt das Umweltministerium auf Anfrage mit.

Ein jährliches Monitoring gibt es dagegen schon seit 2010 über das Programm "Nachhaltigkeit im Verwaltungshandeln". Demnach haben die Maßnahmen, den CO2-Ausstoß zu verringern, mittlerweile zugenommen. Ob sie ausreichen werden, das selbstgesteckte Ziel zu erreichen, wird darin jedoch nicht bewertet.

Im Oktober 2020 vermeldete das Bundesumweltministerium die Einrichtung einer "Koordinierungsstelle Klimaneutrale Bundesverwaltung". Sie soll "konkrete Tipps und Leitfäden", aber auch bis 2023 Vorgaben für alle Institutionen entwickeln.

Auf Anfrage heißt es, dass dort zurzeit zwei Personen beschäftigt seien, in den kommenden Wochen sollen vier Stellen hinzukommen. Eine weiter wachsende Personalmenge sei absehbar und richte sich "an der Zunahme der Aufgaben" aus. Derzeit würden "mit zahlreichen Beteiligten aus verschiedenen Ressorts und nachgeordneten Behörden Vorbereitungen für die Erstellung einer Klimabilanz der Bundesverwaltung und die dafür erforderliche Datenerfassung getroffen".

Eine erste Bilanz solle "in der zweiten Hälfte des nächsten Jahres" vorliegen. Bis allein die nötigen Daten zusammengetragen sind, wird also noch Zeit vergehen.

Zwei Ministerien auf dem Papier klimaneutral

Fürs Erste ist damit laut Umweltministerium auch nicht bekannt, welche Ministerien noch besonders weit von der Klimaneutralität entfernt sind. Auf dem Papier bereits klimaneutral sind seit letztem Jahr die Ministerien für Entwicklung und für Umwelt. Dazu beigetragen hätten die Veränderung des Fuhrparks, die Umstellung des Veranstaltungs-Caterings auf rein vegetarisches Essen und die stärkere Nutzung virtueller Veranstaltungsformate.

Emissionsfrei sind die beiden Ministerien aber nicht, der verbleibende Rest wird durch CO2-Zertifikate aus anderen Ländern kompensiert. Laut ihrem Klimaschutzprogramm von 2019 will die Regierung Kompensationen "soweit erforderlich" nutzen. Beim Umweltministerium soll der Anteil aber schrittweise zurückgefahren werden und bis 2050 gegen null gehen.

Eine wichtige Grundlage dafür sei die Einführung des europäischen Umweltmanagementsystems EMAS, das die Regierung im Klimaschutzprogramm für alle Ministerien bis 2025 festgeschrieben hat.

Damit würden nun "Emissionsbilanzen für die Häuser erstellt und Reduktionspfade entwickelt". Seit Beginn dieses Jahres würden sieben oberste Bundesbehörden die Einführung vorbereiten, im zweiten Halbjahr 2022 solle die Prüfung durch externe Gutachter erfolgen.

Auf Basis der Erfahrungen von Behörden, die bereits entsprechend zertifiziert sind, seien die Mobilität, also Dienstreisen und teils auch Fuhrparke, sowie die Wärmeversorgung in Gebäuden die Hauptverantwortlichen für CO2-Emissionen, sagt das Bundesumweltministerium wenig überraschend.

Besonders die energetische Sanierung von Bundesgebäuden verläuft schleppend. Im Koalitionsvertrag sind ein Gebäudeeffizienzerlass und ein Sanierungsfahrplan für die Bundesliegenschaften angekündigt, beides ist bislang nicht realisiert worden.

Regierungsgebäude als Sanierungsfälle

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Ende 2019 die Energieausweise der ministerialen Dienstsitze einem Klima-Check unterzogen. Ergebnis: Die meisten Regierungsgebäude sind Sanierungsfälle.

Als Einziges erfüllt demnach das Bildungsministerium mit einem Primärenergiebedarf von 36 Kilowattstunden pro Quadratmeter bereits die Zielvorgaben für 2050. Auch das Umwelt- und das Landwirtschaftsministerium liegen mit jeweils rund 70 Kilowattstunden pro Quadratmeter im Rahmen.

Das Bundeskanzleramt hingegen benötigt – prestigeträchtige Dachsolaranlage hin oder her – nicht weniger als 195 Kilowattstunden pro Quadratmeter und heizt darüber hinaus noch mit Öl.

Bei ihren Kriterien beruft sich die DUH auf eine Grundlagenstudie zu energieeffizienten Verwaltungsgebäuden von 1999. Bei einem Primärenergiebedarf über 140 Kilowattstunden pro Quadratmeter müsste demnach umfangreich saniert werden, damit die betreffenden Gebäude klimakompatibel sind. Mittlerweile könnten sogar strengere Werte anzulegen sein.

Hinzu komme, dass weder die Behörden noch die Bevölkerung derzeit umfassend über den energetischen Zustand öffentlicher Gebäude Bescheid wüssten, betonen die DUH-Experten. Es gebe weder auf Bundes- noch auf Landes- oder kommunaler Ebene eine offizielle Erfassung.

Auch könnten viele der getesteten Bundesministerien nur einen Verbrauchsausweis vorlegen, der keine vergleichende Aussage über die energetische Qualität von Gebäuden zulässt. Die nötigen Angaben gebe es mit Energieausweisen, die den Energiebedarf unabhängig vom individuellen Heizverhalten abbilden.

"Wir schaffen eine energetische Sanierung nicht mal an den Aushängeschildern unserer Republik, an den wichtigsten öffentlichen Gebäuden", sagt die stellvertretende DUH-Geschäftsführerin Barbara Metz.

So drohe am Gebäudebestand das Ziel zu scheitern, 2050 klimaneutral zu sein. Dafür sei eine jährliche Sanierungsquote von drei Prozent nötig, die öffentliche Hand müsste eigentlich mit gutem Beispiel vorangehen. "Aber die Regierung hat noch gar nicht richtig angefangen."

Sanierungsfahrplan bis heute nicht beschlossen

Abhilfe soll seit Jahren der Energetische Sanierungsfahrplan Bundesliegenschaften (ESB) schaffen. Die Planungen begannen 2012, 2015 wurde er fertiggestellt, jedoch bis heute nicht beschlossen.

Dem Vernehmen nach sind die vorgesehenen Sanierungen der etwas mehr als 2.200 Bundesliegenschaften dem Finanzministerium zu teuer. Einen konkreten Termin für die Vorlage des ESB hat die Bundesregierung nie bestimmt – und nun scheint er ganz wegzufallen.

Stattdessen werde er in den neuen "Gebäudeeffizienzfestlegungen Bundesbau" aufgehen, sagt Thorsten Grützner von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima), die alle zivilen Bundesliegenschaften verwaltet.

Der ebenfalls versprochene Gebäudeeffizienzerlass, der die energetischen Anforderungen an die Bundesbauten verschärfen soll, werde derzeit noch zwischen den federführenden Ressorts für Inneres, Wirtschaft und Finanzen "konkretisiert". Geplant sind darin laut Bima eine feste jährliche Sanierungsrate und höhere Standards.

Der Primärenergiebedarf von neuen Gebäuden soll demnach in Zukunft höchstens 40 (bei Sanierungen 55) Prozent des zulässigen Werts aus dem Gebäudeenergiegesetz von 2020 betragen. Das wiederum sieht maximal 75 Prozent im Vergleich zum sogenannten Referenzgebäude aus der Energieeinsparverordnung von 2013 vor. Damit ist eine Art Spiegelbild des betroffenen Hauses gemeint, das vor allem bei der Heizung auf dem aktuellen Stand der Technik ist.

Die neuen Standards lege die Bima ihren Baumaßnahmen bereits jetzt zugrunde, sagt Grützner. Eine laufende Auswertung zum Effekt auf den Wärmebedarf sei "allerdings noch nicht aussagekräftig". Beim Strom habe der Erneuerbaren-Anteil der Bundesgebäude 2019 bei rund 76 Prozent gelegen, es werde angestrebt, sie künftig vollständig mit Ökostrom zu versorgen.

Verkehrsmittelwahl bleibt freiwillig

Auch beim zweiten großen Emissionsfaktor, dem Verkehr, ist das Tempo der Regierung ausbaufähig. Im Klimaschutzprogramm ist vorgesehen, dass Behörden die Zahl der Reisen senken, stattdessen mehr auf Telefon- und Videoschalten setzen und die CO2-Emissionen künftig bei Dienstreisen berücksichtigen. Eine entsprechende Anpassung des Reisekostengesetzes plant das Innenministerium seitdem, Anfang Januar 2020 hat es mit einem Rundschreiben vorgegriffen.

Mitarbeiter der Bundesbehörden dürfen nun den meist teureren Zug nehmen, auch wenn dadurch höhere Kosten als durch einen Flug entstehen. Künftig sollen "Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit bei der Wahl des Reisemittels" berücksichtigt werden. Allerdings bleibt die Regelung freiwillig.

Mitglieder der Bundesregierung sowie Angestellte der Bundesverwaltung unternahmen 2019 fast 266.000 dienstliche Flüge – mehr als im Jahr zuvor. Immerhin 205.000 davon waren Kurzstreckenflüge im Inland – ein Grund ist, dass alle Ressorts einen zweiten Standort in der früheren Bundeshauptstadt Bonn haben. 2019 arbeitete noch ein Drittel der Beschäftigten dort.

Die Regierungsbilanz auf der Straße hat sich wiederum die DUH genauer angeschaut. Ihrem "Dienstwagen-Check" zufolge hielten nur sieben von 235 untersuchten Dienstwagen auf Bundes- und Landesebene den derzeit geltenden Flottengrenzwert von 95 Gramm CO2 pro Kilometer im Realbetrieb ein.

Im Vergleich zum Vorjahr stiegen im Schnitt die Emissionen sogar leicht auf 227 Gramm CO2 pro Kilometer. Die Umwelthilfe stützt sich auf eine Studie des International Council on Clean Transportation (ICCT), die den Treibhausgas-Ausstoß von Autos auf der Straße untersucht hat. Dieser weicht teils deutlich von den Herstellerangaben ab, hängt aber auch von Fahrverhalten und Ausstattung ab.

Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) und Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) etwa fahren beide einen BMW aus dem Jahr 2019 mit einem CO2-Ausstoß von 242 beziehungsweise 258 Gramm pro Kilometer.

"Alternativer Antrieb" oft nur Plug-in-Hybrid

Im Verkehrsministerium gelte "die Anweisung des Ministers", nur Pkw anzuschaffen, "die den Kriterien des Elektromobilitätsgesetzes entsprechen", erklärt eine Sprecherin. "Der Anteil von Kraftfahrzeugen mit alternativen und umweltschonenden Antriebstechnologien bei den Neu- und Ersatzbeschaffungen beträgt im Bundesverkehrsministerium 100 Prozent."

Darunter fallen jedoch nach Regierungslesart auch Plug-in-Hybride, die im Realbetrieb häufig ihren Verbrennungsmotor nutzen: 43 Prozent der Dienstwagen fahren laut DUH mit solch einem Antrieb.

Laut dem Umweltministerium werden die bei dienstlichen Kfz-Fahrten und Flugreisen der Bundesregierung und Bundesverwaltung verursachten Treibhausgase seit 2014 vollständig ausgeglichen. Für das Jahr 2019 will der Bund Emissionsgutschriften für über 347.500 Tonnen CO2 ankaufen. 2018 waren es noch etwa 309.000 Tonnen, zum Ausgleich der Emissionen wurden mehr als 1,7 Millionen Euro an Klimaschutzprojekte gezahlt.

Die Kosten der Kompensationen stehen mit zwei Millionen Euro pro Jahr im Haushalt des Ministeriums. Das Umweltressort zahlt somit den CO2-Ausgleich für Dienstreisen der übrigen Behörden, die möglicherweise eher Emissionen vermeiden würden, wenn sie die eigenen Töpfe dafür verwenden müssten.

Neben den beiden großen Blöcken gibt es noch weitere Klima-Baustellen: Umweltministerin Schulze arbeitet etwa an einer umweltfreundlichen digitalen Infrastruktur. Mit dem Energiesparprogramm "Green-IT" ist der Energieverbrauch der Bundes-IT seit 2009 bereits um fast 60 Prozent gesunken. Bis 2024 soll er pro Jahr um weitere zwei Prozent reduziert werden.

Künftig müssen zudem Rechenzentren des Bundes das Siegel "Blauer Engel" tragen. Eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Anke Domscheit-Berg ergab allerdings: Mitte Dezember erfüllte nur das Rechenzentrum des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie in Hamburg alle Kriterien.