Abraumbagger im Tagebau Jänschwalde in der Nacht.
"Keine Milliarden für Klimakiller": Die Forderung platzierte das Anti-Kohle-Bündnis "Ende Gelände" letzte Woche an einem Bagger im Lausitzer Tagebau Jänschwalde. (Foto: Sandra Kirchner)

Mitte Januar dieses Jahres einigten sich Bund und Länder auf den Fahrplan für den Kohleausstieg. Seitdem haben sich die Pläne und Prognosen dazu x-mal geändert, wurde das inzwischen auf 200 Seiten aufgepumpte Ausstiegsgesetz so oft geändert, dass die Ministerialbürokratie nicht einmal die vielen Schreib- und Sachfehler mehr findet.

Eine Zahl allerdings stand von Anfang an wie ein Fels in der Brandung: 4,35 Milliarden Euro. So viel sollen die Betreiber der beiden größten Braunkohlereviere – RWE im Rheinland sowie die Leag in der Lausitz – zusammen an Entschädigungen für den nach Lesart der Unternehmen vorzeitigen Ausstieg aus der Braunkohle erhalten. Da konnte passieren, was wollte.

Braunkohlestrom bricht 2019 und noch mehr 2020 am Markt ein und muss gut ein Drittel seines Anteils an Erneuerbare und Gas abgeben, eine Erholung ist nicht in Sicht und Braunkohle verliert börsentechnisch immer mehr an Wert? Es bleibt bei den 4,35 Milliarden.

Der CO2-Preis im europäischen Emissionshandel, bei dem die Braunkohle bei einem Niveau ab 25 Euro je Tonne nachweislich unter Druck gerät, wird wegen des Green Deal im Laufe der 2020er Jahre weiter steigen, Braunkohlestrom also verteuern und dessen Wert mindern? Es bleibt bei den 4,35 Milliarden.

Die Unternehmen können mit dem späten Ausstiegsdatum von 2038, das nicht weit entfernt von ihren eigenen Maximalplänen ist, die Tagebaue weitgehend auskohlen? Es bleibt bei den 4,35 Milliarden.

Die Entschädigungen sind gar nicht dazu gedacht, mögliche Verluste der Unternehmen auszugleichen, sondern vielmehr dazu, fehlende Mittel zur Tagebausanierung auszugleichen, sind also eigentlich gar keine Entschädigungen, sondern verkappte Finanzspritzen der öffentlichen Hand, die man auch anders "geben" könnte – es bleibt bei den 4,35 Milliarden.

Formeln ohne Wert

Im Ausstiegsgesetz, auch in der Fassung, die am Freitag vom Bundestag beschlossen werden soll, gibt es zwar seitenlange Formeln, wie die Entschädigungen angeblich berechnet werden. Diese Formeln sind aber ohne Wert, wie Swantje Fiedler und Isabel Schrems vom Thinktank Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) bereits Anfang Februar in einem Klimareporter°-Gastbeitrag feststellten.

Gesetzlich begründet werden die Entschädigungen mit den wirtschaftlichen Folgen "unzulässiger gezielter nachträglicher Eingriffe in die Braunkohleverstromung", schrieben die beiden Expertinnen. Die Höhe der Zahlungen beruht laut Gesetzentwurf auf "empirisch validierten typisierten Annahmen" von entgangenen Erlösen und vermiedenen Betriebskosten.

Was hier aber konkret angenommen wurde und mit welcher Auslastung oder Lebensdauer der einzelnen Kraftwerke kalkuliert wird, ist im Entwurf nicht zu finden, kritisierten Fiedler und Schrems. Das ist der Stand bis heute – die massiven Zweifel setzten aber schon im Februar die beiden beteiligten Ministerien, das für Wirtschaft und das für Umwelt, unter Druck.

Das Umweltministerium sagte zu der Zeit sogar namens der Bundesregierung eine regelrechte Prüfung zu, ob die Entschädigungen insbesondere an die Leag gerechtfertigt seien (Klimareporter° berichtete). Das Wirtschaftsministerium erklärte, das Unternehmen um eine "Stellungnahme" gebeten zu haben.

Überprüfungsergebnisse unter Verschluss

Bis heute sind aber die Ergebnisse dieser zugesagten Prüfung unter Verschluss – sofern sie überhaupt vorliegen. Den letzten öffentlichen Informationsstand dazu kann man der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Lisa Badum (Grüne) vor gut anderthalb Wochen entnehmen.

Laut der vom Wirtschaftsministerium verfassten Antwort liegt das Gutachten zu den Entschädigungen bisher nur in einer "Entwurfsfassung" vor. Wann es eine endgültige Fassung gibt und ob diese wenigstens dem zuständigen Wirtschaftsausschuss des Bundestages vorgelegt wird – auf solche Nachfragen gibt es seit Tagen vom Ministerium keine Auskunft.

Obwohl die Regierung die Unternehmen von Wirtschaftsprüfern durchleuchten ließ, werden die Ergebnisse und Gutachten unter Verschluss gehalten und damit auch die Begründung für die gigantischen Entschädigungen, kritisiert Lisa Badum. Und bevor die Öffentlichkeit wisse, ob die Entschädigungen überhaupt gerechtfertigt seien, habe die große Koalition heute im Wirtschaftsausschuss für das Ausstiegsgesetz gestimmt.

"In Zeiten, in denen wir über ein Lobbyregister diskutieren, ist das einfach ein Skandal", erklärt die Sprecherin für Klimapolitik der Grünen-Fraktion gegenüber Klimareporter°. "Jeden einfachen Steuerzahler überprüft die Bundesregierung mehr als die Kohlekonzerne RWE und Leag."

Zwei Milliarden offenbar ohne reale Grundlage

Eine Gegenrechnung, wie hoch die Entschädigungen real zu veranschlagen sind, legte heute das Öko-Institut im Auftrag der Klima-Allianz vor. Laut der Analyse sind die mit RWE und Leag ausgehandelten Entschädigungen "stark überhöht". Selbst bei großzügiger Berechnung liege die "Überkompensation" bei 1,9 bis 3,6 Milliarden, so das Öko-Institut.

Zwischen 44 und 83 Prozent der zugesagten Summe von 4,35 Milliarden Euro haben demnach keine reale Grundlage. Die Pauschalentschädigungen seien eine "grobe Fehlentwicklung", schreiben die Autoren.

Die Unsicherheit, ob 1,9 oder 3,6 Milliarden zu viel gezahlt werden, geht laut der Analyse auf die Umbaukosten der RWE-Tagebaue zurück. Damit ist unter anderem der Aufwand gemeint, damit der Hambacher Wald vom Tagebau Garzweiler umfahren werden kann. Weil es keine belastbaren Kostenberechnungen gebe, sei man hier auf eigene Schätzungen angewiesen, räumt das Öko-Institut ein.

Inzwischen stehen aber nicht nur die Entschädigungen infrage, sondern der gesamte öffentlich-rechtliche Vertrag, auf dessen Grundlage sie gezahlt werden. Am Dienstag erklärte der südwestdeutsche Energiekonzern EnBW, der im Braunkohlerevier bei Leipzig einen Kraftwerksblock in Lippendorf betreibt, dass er den Vertrag in der jetzigen Form nicht unterzeichnen wird.

Wie das Handelsblatt berichtet, sieht EnBW ein Rechtsrisiko. Dabei gehe es um mögliche Entschädigungsansprüche des Lippendorfer Braunkohle-Lieferanten Mibrag gegenüber der EnBW. Es ist bekannt, dass EnBW eher heute als morgen seinen Braunkohleblock loswerden und zur Not auch schon in den 2020er Jahren stilllegen möchte, während die Mibrag, die Region und auch das Ausstiegsgesetz Lippendorf bis 2035 am Netz halten wollen. 

Auch wegen der nötigen beihilferechtlichen Prüfung durch die EU wird der öffentliche-rechtliche Vertrag zu den Entschädigungszahlungen wohl erst im Herbst unterschrieben werden – genug Zeit für die Kritiker, die viel zu hohen Entschädigungen noch genauer unter die Lupe zu nehmen.

Ergänzung am 2. Juli: Das Bundeswirtschaftsministerium veröffentlichte am heutigen Donnerstagabend auf seiner Website ein Gutachten zur Lausitz ("Plausibilisierung der Unternehmensplanung der Leag hinsichtlich der Nutzung von Braunkohle"). Klimareporter° wird es in den nächsten Tagen analysieren. Nach einer ersten Durchsicht ist es aber nicht das eigentliche Entschädigungsgutachten, sondern ein Tagebauauslastungs-Gutachten.

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