Rotmilan
Begrenztes Fluggebiet: Fast die Hälfte aller Rotmilane weltweit lebt in Deutschland, ein Drittel davon in Baden-Württemberg. (Foto: Thomas Kraft/​Wikimedia Commons)

Dramatische Entwicklung in Baden-Württemberg: Mit nur noch 37 neuen Windkraftanlagen rechnet das Umweltministerium für das gesamte Jahr 2018 – 123 waren es noch im vergangenen gewesen. Der Tiefpunkt dürfte damit noch nicht erreicht sein: Nachdem 2016 im ganzen Land insgesamt 201 Genehmigungen erteilt worden waren, ging die Zahl 2017 um genau 200 zurück – exakt eine Anlage erhielt die nötige Zulassung.

Es lässt sich leicht nachrechnen: Der vielleicht berühmteste Satz im Koalitionsvertrag der ersten grün geführten Landesregierung aus dem Jahr 2011 ist Makulatur. "Wir wollen bis 2020 mindestens zehn Prozent unseres Stroms aus heimischer Windkraft decken", hatte es vielversprechend geheißen. Sechs Jahre später kam die Windkraft jedoch erst auf 2,7 Prozent, gemessen am landesweiten Stromverbrauch.

Im laufenden Jahr dürfte der Wert zwar um etwa einen Prozentpunkt zulegen – der Zubau des Vorjahres kommt erst jetzt voll zum Tragen. Angesichts der aktuellen Entwicklung ist jedoch völlig offen, ob bis 2020 wenigstens die Hälfte der einst anvisierten zehn Prozent erreicht wird.

Auch wenn Kenner der Materie der Landesregierung in Stuttgart gute Absichten in Sachen Energiewende attestieren, kommen die Neuprojekte kaum voran.

Vom Standort im württembergischen Bietigheim-Bissingen aus hat etwa der Projektierer WPD im Ländle schon einige Projekte vorangetrieben. Doch für jedes neue Projekt gibt es eine Hürde, die schwer zu nehmen ist: "Rund 80 Prozent unserer geplanten Anlagen sind am Artenschutz gescheitert, nach Diskussion der Gutachten mit den Naturschutzbehörden war eine Realisierungsperspektive jeweils nicht mehr erkennbar", sagt WPD-Projektierer Sebastian Grosch.

WPD ist mit dem Problem nicht allein. Auch andere Windfirmen mussten in den letzten Jahren immer wieder Projekte stoppen. Die Statistik ist offiziell: Michael Herr, Referatsleiter für Windenergieanlagen im Stuttgarter Umweltministerium, hat die Zahlen. Im Zeitraum von Januar 2015 bis September 2017 sind in Baden-Württemberg mindestens 350 Anlagen-Projekte letztlich nicht realisiert worden. Lediglich 251 Anlagen gingen im gleichen Zeitraum in Betrieb.

36 Prozent Verhinderungsquote

Die Analyse des Umweltministeriums zeigt, dass am Artenschutz 36 Prozent der Projekte gescheitert sind. Dabei spielt ein Tier eine zentrale Rolle – in 49 Prozent aller Fälle war es der Rotmilan, der zu Negativbescheiden führte. Gefolgt vom Schwarzstorch mit 18 Prozent. Danach finden sich der Wespenbussard, der Uhu, das Auerhuhn und die Waldschnepfe auf der Liste. Am Ende stehen mit einem Prozent der Fälle Fledermäuse, an denen die Vorhaben scheitern.

Im Nachbar-Bundesland Bayern ist die Reihenfolge der für Windpark-Genehmigungen relevanten Tierarten weitgehend identisch. Einen wesentlichen Unterschied gibt es allerdings. Deutlich weniger Pläne dringen überhaupt bis zur artenschutzrechtlichen Betrachtung vor. Zuvor greift bereits die 10-H-Regel, die einen Abstand zur Wohnbebauung in zehnfacher Anlagenhöhe fordert.

Dass der Rotmilan in Süddeutschland so sehr im Vordergrund steht, hat einen einfachen Grund: Der Vogel gilt als "Art nationaler Verantwortlichkeit" – so die offizielle Bezeichnung. Das heißt, er ist vor allem ein deutscher Vogel. Fast die Hälfte aller Rotmilane, die es weltweit gibt, lebt in Deutschland, davon wiederum allein ein Drittel in Baden-Württemberg.

Die Schwäbische Alb ist fast flächendeckend ein sogenanntes Dichtezentrum des Rotmilans. Davon spricht man, wenn in einem Radius von 3,3 Kilometern um eine geplante Anlage mindestens vier Revierpaare vorkommen. In diesen Dichtezentren wird noch strenger geurteilt, Ausnahmen für Windkraftanlagen nach dem Bundesnaturschutzgesetz, Paragraf 45, Absatz 7 sind dann nicht mehr möglich.

Praktiker klagen besonders über die oft beliebig wirkenden Auslegungen und die daraus resultierenden Unsicherheiten in artenschutzrechtlichen Fragen. WPD-Mann Grosch berichtet von zwei Beispielen, die jeweils den Rotmilan betreffen.

Leitfaden soll Verbindlichkeit schaffen

Wichtig zum Verständnis: Eine gesetzliche Regelung legt in Baden-Württemberg fest, dass um jeden gesichteten Horst ein Kreis von 1.000 Metern Radius geschlagen wird, um das Ausschlussgebiet für Windparks festzulegen.

Allerdings gibt es Ausnahmen. Dann nämlich, wenn man mittels einer sogenannten Raumnutzungsanalyse – also einem vogelkundlichen Gutachten – nachweisen kann, dass der am Standort angetroffene Rotmilan sich bei seinen Flügen gar nicht in die Richtung des geplanten Windrads orientiert. Zum Beispiel, weil er – was häufig vorkommt – ins offene Land strebt und nicht etwa in den Wald, in dem die Anlagen vielleicht geplant sind.

Was nun grundsätzlich vernünftig klingt, erweist sich in der Praxis mitunter aber als konfliktträchtig. Bislang ist strittig, wie eine rechtssichere Raumnutzungsanalyse für den Rotmilan aussehen muss.

In einem Fall, berichtet Grosch, habe sich der Gutachter im Umfeld der Beobachtungspunkte bewegt, um die Flugbewegung des Vogels bestmöglich einsehen zu können. Die Behörden hielten ihm deshalb vor, er hätte dadurch die vorgeschriebene Zeit unterschritten, die jeweils an einem Beobachtungspunkt verbracht werden muss.

Bei einem anderen Gutachten blieb er dann an den Beobachtungspunkten sitzen. Nun wurde jedoch angezweifelt, dass er die Flugbewegungen in ausreichendem Maße verfolgen konnte. "Wie man es macht, macht man es falsch", sagt Grosch.

Die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg, die sich in der gesamten Artenschutzthematik auch als Schlichter sieht, rät inzwischen allen Beteiligten, das Vorgehen bei Gutachten vorab für alle infrage kommenden Arten mit der Unteren Naturschutzbehörde im jeweiligen Landkreis abzustimmen. Das sei zwar aufwendig, schaffe aber Rechtssicherheit.

Schwierig wird es auch, wenn die Vermutung besteht, dass im Umfeld eines Windparkprojekts ein Rotmilan-Horst existiert, es dafür aber keinen Beweis gibt. Unter Experten ist das als "B-Nachweis" bekannt.

In Nadelwäldern sind die Horste – anders als in winterlichen Laubwäldern – oft nur mit hohem Aufwand zu finden, weshalb man bei einem eindeutigen Brutverdacht auf die genaue Bestimmung des Brutortes verzichtet. Ein Kriterium für einen B-Nachweis ist zum Beispiel Balzverhalten.

In diesem komplexen Umfeld stellt das Landesumweltamt als Fachbehörde inzwischen umfassende "Hinweise für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windenergieanlagen" bereit. Lediglich die Erfassungshilfen zum Umgang mit Fledermäusen haben lange auf sich warten lassen.

Der Naturschutz zeigt sich mit den Ausarbeitungen zufrieden: "Das Land Baden-Württemberg stellt viele rechtliche und fachliche Hinweise bereit. Das hilft in der Praxis, einheitlich mit ähnlichen Fragen umzugehen und schafft somit Sicherheit für alle Beteiligten", sagt Katharina Maaß, Projektleiterin beim "Dialogforum Erneuerbare Energien und Naturschutz" beim Nabu in Stuttgart.

"Vögel lernen schnell"

Gleichwohl hilft dort, wo sich erbitterte Kontrahenten gegenüberstehen, selbst ein guter Leitfaden manchmal nicht mehr weiter. Angesichts jeweils sehr unterschiedlicher lokaler Gegebenheiten könne nicht verhindert werden, dass so manche Formulierung immer noch Spielraum für unterschiedliche Auslegung lasse, heißt es bei der Landesumweltbehörde.

Ein Beispiel: Sobald im Genehmigungsverfahren davon auszugehen ist, dass durch eine geplante Windkraftanlage ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko für einzelne Tiere entsteht, ist das Projekt gescheitert. "Doch wann ist ein Risiko signifikant erhöht?", fragt nicht nur Projektierer Grosch. Dass es in dieser Frage Präzisierungsbedarf gibt, bestätigt auch Nabu-Expertin Maaß. Klärung erhofft man sich von neuen Forschungsvorhaben.

Von der Spitze einer Birke hält ein Falke Ausschau in die nur undeutlich sichtbare grüne Umgebung.
Ausweichstrategie: Um von Uhus nicht gejagt zu werden, errichten Wanderfalken ihre Brutstätten immer häufiger in höheren Regionen. (Foto: Membeth/​Wikimedia Commons)

Überhaupt könnten Ornithologie und Zoologie viel dazu beitragen, die Probleme zu lösen. Raimund Kamm, Vorsitzender des Windenergieverbandes BWE Bayern, fordert deshalb mehr wissenschaftliche Untersuchungen zum Verhalten der Vögel. Denn das verändere sich in riskantem Umfeld. "Vögel lernen schnell", sagt Kamm.

Das zeige sich etwa auf der Schwäbischen Alb, wo die Zahl der Uhus zunehme. Da Uhus Fressfeinde des Wanderfalken seien, werde deren Bestand dezimiert. Nun richte der Wanderfalke seine Brutstätten in höheren Regionen ein, in denen es dem Uhu zu kühl ist. Solche Verhaltensänderungen müssten mit wissenschaftlichen Methoden erfasst und in Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden, betont Kamm.

Die Praxis sieht allerdings anders aus. Ohne wissenschaftliche Basis wurde in Bayern die Ausschlussfläche um Rotmilan-Horste festgelegt, es gilt pauschal ein Radius von 1.500 Metern. Dadurch wurde etwa der gesamte Landkreis Unterallgäu zum Ausschlussgebiet, sagt Raimund Kamm.

Baden-Württemberg hingegen gibt einen Radius von 1.000 Metern vor. Das zeigt – es geht um Politik, nicht um angemessenes, wissensbasiertes Handeln.

Genauere Analysen gefordert

Viele Entscheidungen im Artenschutz, kritisiert Kamm, erfolgten bislang nur aufgrund von Vermutungen. Oder seien davon abhängig, wie überzeugend die Verfahrensbeteiligten jeweils auftreten: "Gutachter haben eine starke Position", sagt Kamm, der fordert, klare Kriterien zur Bewertung aufzustellen, so wie das etwa in der Gesundheitswissenschaft üblich ist: "In der Medizin spricht man von evidenzbasierten Entscheidungen."

Für die Windkraft hieße das zu überwachen, wie sich die Populationen der verschiedenen Arten im Umfeld der Windkraftanlagen tatsächlich entwickeln und die Erkenntnisse in die weiteren Entscheidungen einzubeziehen. Ein solches Monitoring fehle bislang.

Entsprechende Analysen würden sich schon deshalb lohnen, weil sich die Vogelbestände im deutschen Süden zum Teil gut entwickeln. Von einem "positiven Bestandstrend" bei Rot- und Schwarzmilan berichtete schon vor drei Jahren das bayerische Umweltministerium nach einer Anfrage der Grünen. Die Zahl der Brutpaare dieser Tiere, aber auch von Uhu und Schwarzstorch, hat sich seit den 1980er Jahren zum Teil deutlich gesteigert.

Die Ursachen dafür sind vielfältig, eine ist in der Landnutzung zu suchen. Im südlichen Teil des Regierungsbezirks Schwaben etwa, dem Allgäu, würden die Wiesen heute häufiger im Jahr gemäht als früher, sagt Kamm. Da jede frisch gemähte Wiese dem Rotmilan die Suche nach Mäusen erleichtert, kommt die Mahd dem Vogel entgegen. Im Norden des Regierungsbezirks hingegen schrumpfe die Population wegen vermehrten Umbruchs von Grünland. Mit Windkraft hat das alles nichts zu tun.

Christian Oberbeck vom Windverband BWE Baden-Württemberg plädiert nun dafür, eher den Artenschutz an sich, also den Populationsschutz, in den Vordergrund zu stellen. Das hieße: Bei der Beurteilung von Artenschutzfragen würde vor allem die zahlenmäßige Entwicklung der Art berücksichtigt, weniger das Einzelindividuum.

Spagat zwischen Klima- und Artenschutz

So sind es in diesem schwierigen Metier viele Detailfragen, die darüber mitentscheiden können, welches Projekt realisiert werden kann und welches nicht. Die Vielschichtigkeit des Artenschutzes kostet oft viel Geld für Gutachten, sie kostet Zeit, sie schafft Unsicherheit.

Und politische Schuld ist dabei kaum zu definieren. "Der Landespolitik gelingt der Spagat zwischen Windkraft und Klimaschutz einerseits und Artenschutz andererseits ganz gut", sagt Johannes Enssle, Vorsitzender des Nabu-Landesverbandes Baden-Württemberg.

Die Branche urteilt – was die nachgelagerte Behördenpraxis betrifft – doch etwas anders. Oftmals seien die fachlich verantwortlichen Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde "recht unsicher in ihrer Einschätzung" und legten "Abwägungsspielräume tendenziell eher gegen die Windenergie aus", wendet Oberbeck ein.

Auch auf Ebene der Kompetenzzentren der Regierungspräsidien gebe es "zu wenig langjährige Erfahrung und auch häufig wechselndes Personal". Daher seien dort "keine souveränen und fachlich soliden Entscheidungen die Regel".

Während Oberbeck betont, dass in Baden-Württemberg – anders als in Bayern, wo die 10-H-Regel praktisch alles blockiert – der politische Wille zum Umbau der Stromerzeugung da sei, werden andere Faktoren zu Hürden, die sich der Landespolitik entziehen. So wirken sich zum Beispiel die finanziellen Risiken, die sich in dem ökologisch sehr ausdifferenzierten Bundesland durch einen Rechtsstreit um die Genehmigung ergeben können, als äußerst lähmend aus.

Hinzu kommt, dass auch massive Widerstände vor Ort abschrecken können – die Gegner sind inzwischen in Süddeutschland gut vernetzt. Sie agieren unter Namen wie Vernunftkraft oder Gegenwind und setzen mitunter ganz bewusst auf Polarisierung. Das kann auch politisch Hebel in Bewegung setzen.

Kinospots gegen Windmühlen

Im nördlichen Nachbarland Hessen, wo am Sonntag ein neuer Landtag gewählt wird, schaltet sich gerade die Deutsche Wildtier Stiftung mit Kinospots in die Windkraft-Debatte und in den Wahlkampf ein. "Tausende Fledermäuse und Vögel" würden jährlich durch Windkraftanlagen in deutschen Wäldern sterben, heißt es in dem mit Motorsägenlärm unterlegten 37-Sekunden-Spot.

Zum Hintergrund: Alleinvorstand der Stiftung ist Fritz Vahrenholt, ein wandlungsfähiger Unternehmer, der nicht nur einst die Windkraftfirma Repower (heute Senvion) leitete, sondern auch zeitweise Vorstandsmitglied bei der Deutschen Shell und später Chef von RWE Innogy war.

Vor Fukushima hatte Vahrenholt für die Verlängerung der AKW-Laufzeiten plädiert. 2012 schrieb er dann ein Buch, in dem er den menschengemachten Klimawandel infrage stellte und die Erwärmung vor allem mit der Sonne zu begründen suchte.

Nicht selten entsteht der Eindruck, dass es gerade dann besonders leidenschaftlich wird, wenn Natur- und Artenschutz ebenso wie Wald- und Wildtierschutz sich gegen die Windkraft richten. Womit vermutet werden darf, dass es solchen Protagonisten nicht primär um den Schutz der Tiere geht.

In diesem Meinungsklima gegenzuhalten ist zurzeit schwer im deutschen Süden. So mancher Windpark-Projektierer befürchtet bereits, in der aufgeheizten Anti-Windkraft-Stimmung könnten Naturschutzbehörden noch schneller geneigt sein, Anträge abzulehnen. Zumal die Entscheidungen der Behörden gerichtlich kaum überprüft werden können – möglich macht das ein besonderes Instrument, die umstrittene naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative.

Spätestens an dieser Stelle müssen die guten Absichten eines jeden Umweltministeriums enden. 
 

Lesehinweis: "Wir müssen warten, bis Berlin vorgelegt hat" – Interview mit dem baden-württembergischen Umweltminister Franz Untersteller (Advertorial/​Sponsored Link)

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