Hellgraue Fassaden eines Berliner Plattenbauviertels in der Sonne, einige Loggien sind weinrot gefärbt.
Die Balkons von Deutschlands Mietshäusern können zu kleinen Solarkraftwerken werden. In Berlin legen sich die Wohnungsgesellschaften allerdings bei Hochhäusern quer.  (Foto: A. P. Wal/​Pixabay)

Wegen der Querelen um die Wiederholungs-Wahl in Berlin ging im Februar eine gute Nachricht fast unter: Für die Anschaffung steckerfertiger Solargeräte, meist als sogenanntes Balkonkraftwerk, gibt das Land Berlin pro Anlage – nicht größer als 600 Watt – bis zu 500 Euro dazu. Das reicht für mindestens 14.000 grüne Fassadenkraftwerke.

Berlin ist damit nach Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein das dritte Bundesland, das Steckersolargeräte fördert, lobte die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Damit möglichst viele von der Förderung profitierten, fordert die Organisation von Bundesjustizminister Buschmann (FDP) und Wirtschaftsminister Habeck (Grüne) dringend eine Vereinfachung bei der Genehmigung der Module.

Schließlich würden Vermieter vielfach noch immer die Erlaubnis verweigern, ein Balkonkraftwerk zu installieren, so die DUH. Auch in Wohneigentumsgemeinschaften sei nach wie vor ein Mehrheitsbeschluss nötig. Die Minister, verlangen die Umweltschützer, müssten jetzt schnellstens Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Wohneigentumsgesetz auf den Weg bringen.

Vermieter lehnen Balkonanlagen ab

Das erscheint in der Tat dringlich. Auch in Berlin berichten Medien über Beispiele, wo für Hochhäuser die Anbringung der Balkon-Solarmodule verweigert wird. Gründe seien aufwendige Antragsverfahren und die geltende Bauordnung.

 

Die beste Förderung nütze nichts, wenn die Vermieter oder Eigentumsgemeinschaften am Ende die Module aus fadenscheinigen Gründen ablehnen, betonte DUH-Geschäftsführerin Barbara Metz.

Metz unterstützt deswegen eine Online-Petition an den Bundestag, die unter anderem vom Verein Balkonsolar gestartet wurde, um die Installation der Steckersolargeräte zu vereinfachen.

Die Berliner Wirtschaftsverwaltung hat zumindest dafür gesorgt, den Solarstromern das Leben beim bürokratischen Netzanschluss ihrer Anlage zu erleichtern. So sieht die Förderrichtlinie vor, dass der landeseigene Netzbetreiber Stromnetz Berlin oder ein von ihm beauftragter Fachbetrieb den alten Stromzähler ohne Rücklaufsperre kostenlos gegen einen Zweirichtungszähler austauscht.

Kostenloser Zählertausch in Berlin

An der Pflicht zum Zählertausch hält die Senatsverwaltung aber auf Nachfrage fest. Dazu sei der Netzbetreiber aufgrund bundesrechtlicher Vorgaben verpflichtet.

Die Senatsverwaltung verweist dabei vor allem auf Vorgaben der Bundesnetzagentur. Diese hält den Zählertausch für erforderlich, weil die Einspeisung von Strom in das Netz stets gemessen und bilanziert werden müsse.

Senat und Netzbetreiber in Berlin folgen insofern nicht einer kürzlichen Empfehlung des Elektrofachverbandes VDE. Dieser hatte in einem Positionspapier zu den Mini-Kraftwerken angeregt, auf den kostentreibenden Zählertausch zu verzichten.

Mehr Sympathie für einfache Lösungen hat die Senatsverwaltung, wenn es um das Anschließen der Steckersolargeräte geht. Die Berliner Richtlinie schreibt hier nur vor, dass das Gerät an einen geeigneten Stromkreis angeschlossen werden muss – unter Berücksichtigung der geltenden Normungsvorgaben.

Berlin befürwortet hier aber auch die Position des VDE, der in seinem Papier empfiehlt, für den Netzanschluss der Solargeräte die Nutzung von herkömmlichen Schukosteckdosen zu dulden. Dafür müssten allerdings die gesetzlichen Regelungen auf Bundesebene angepasst werden, betont die Senatsverwaltung.

Änderungen auf Bundesebene nicht sicher

Anzupassen wären vor allem, wie die VDE-Experten in ihrem Papier säuberlich auflisten, die Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung, das Messstellenbetriebsgesetz sowie die Stromnetzentgelt- und die Stromnetzzugangsverordnung.

Ob und wann diese Vorschriften alle in die Hand genommen werden – dazu machte das Bundeswirtschaftsministerium auf Nachfrage keine Angaben. Derzeit werde aber eine Photovoltaik-Strategie erarbeitet und in diesem Jahr auch ein Solarpaket neu aufgelegt, teilte das Ministerium mit.*

Solarstrategie bis Anfang Mai

Nach dem heutigen ersten Solargipfel hat das Bundeswirtschaftsministerium den Entwurf einer Solarstrategie veröffentlicht. Bis zum 24. März können Interessierte die Strategie bewerten und kommentieren, unter anderem an die E‑Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Nach jetzigem Stand sollen bei Steckersolargeräten unter anderem Meldepflichten vereinfacht und Schukostecker als Standard zugelassen werden.

Am 3. Mai soll laut Ankündigung von Wirtschaftsminister Habeck die überarbeitete Solarstrategie fertiggestellt sein und dann in ein entsprechendes Gesetzespaket Eingang finden.

Die Balkonkraftwerke würden sich darin wiederfinden, wurde versichert. Mit dem Paket wolle das Ministerium "weitere Maßnahmen identifizieren und priorisieren", die den Photovoltaik-Ausbau voranbringen.

Soweit derzeit bekannt, soll die Photovoltaik-Strategie im Mai vorliegen. Gesetzliche Folgerungen daraus könnte der Bundestag dann noch vor der Sommerpause beschließen, wenn er sich beeilt.

Vielleicht beschleunigt ja der heutige Solargipfel alles noch einmal – im Interesse der Haushalte, die die Anschaffung eines Steckersolargeräts schon ins Auge gefasst haben, ob nun mit oder ohne Förderung.

* Ergänzung um 13:30 Uhr: Der Solargipfel hat konkrete Ergebnisse gebracht – siehe Kasten.

Anzeige