Zwei Solarpaneele belegen vollständig die Vorderseite eines Balkons.
Die kleine Energiewende im eigenen Heim könnte ganz einfach sein. (Foto: Mariana Serdyńska/​Shutterstock)

Der Strompreis ist zu hoch? Vor nicht allzu langer Zeit hätten alle Ratgeber geraten: Wechsle den Stromanbieter! Seit der Strompreis kriselt und viele Versorger Neukunden gar nicht gern sehen, lautet der Rat zum Sparen: Schaff dir eine eigene Solaranlage an – und am schnellsten geht das mit einer für den Balkon, sofern vorhanden.

Gerade in Zeiten, wo die Energiekosten galoppieren, können Menschen, die zur Miete wohnen und auch einen Balkon haben, aber oft nicht die mehreren hundert Euro aus dem Ärmel schütteln, die so eine Balkonanlage kostet.

Da ist es fast logisch, dass Manuela Schwesig, die Ministerpräsidentin des Bundeslandes mit den deutschlandweit niedrigsten Löhnen, Ende August die Idee verkündete, Photovoltaik für hauseigenen Strom von Balkon und Fassaden zu fördern.

Erst sollte das Programm für Mecklenburg-Vorpommern Anfang Oktober starten, jetzt soll es im Laufe des Monats losgehen. Es werde daran gearbeitet, so schnell wie möglich die Richtlinie und Antragsdokumente zu veröffentlichen, ließ das zuständige Landesumweltministerium auf Nachfrage wissen.

Für das Programm stehen zehn Millionen Euro bereit. Für jede Anlage, die bis zu 600 Kilowatt Anschlussleistung haben kann, soll es maximal 500 Euro Zuschuss geben. Damit reicht das Geld rechnerisch für 20.000 Anlagen.

Förderanträge können Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern stellen, die zur Miete wohnen oder selbst genutztes Wohneigentum haben. Photovoltaik für Gärten, Boote, Campingunterkünfte und Ähnliches soll nicht gefördert werden.

Was sinnvoll wäre, bleibt verboten

Die Solarwirtschaft begrüßt die bundesweit bisher einmalige Idee. Nur noch Schleswig-Holstein überlegt inzwischen, Balkonmodule zu bezuschussen – mit 200 Euro für eine Nennleistung von 250 bis 600 Watt. "Förderprogramme für Steckersolargeräte und Balkonsolarmodule, die dazu dienen, auch Wohnungshaushalte aktiv an der Energiewende teilhaben zu lassen, halten wir für sinnvoll", sagt Carsten Körnig, Chef des Verbandes BSW Solar, gegenüber Klimareporter°.

Körnig geht es dabei es nicht nur um die kostengünstigere Anschaffung. Das Programm sei auch ein wichtiges politisches Signal. Derartige Haushalts-Photovoltaik sei inzwischen eine ausgereifte Anwendung.

Nach Einschätzung des BSW Solar kostet ein Steckersolar-Set mit 300 bis 600 Watt derzeit zwischen 500 und 1.000 Euro. Bislang sollen die Zuschüsse in Mecklenburg-Vorpommern nicht nach Größe der wohnungseigenen Solaranlage gestaffelt werden. Theoretisch könnte es also künftig möglich sein, sich allein mit dem 500-Euro-Zuschuss eine besonders preiswerte 300-Watt-Anlage zuzulegen.

Leider wird die weitere Solarbürokratie den Geförderten nicht erleichtert. Vermieter müssen gefragt werden, ob Solarmodule an der Fassade erlaubt sind. Auch sollte geprüft werden, ob der häusliche Stromkreis und die Steckdose den Anschluss des Moduls vertragen.

Größtes Ärgernis aber ist der vorgeschriebene Einbau eines Zweirichtungszählers anstelle der meist jetzt noch eingesetzten elektromechanischen Zähler mit Drehscheibe. Zwar sind die Kosten für so einen neuen, digitalen Zähler auf 20 Euro pro Jahr gedeckelt, sie können aber lokal auch davon abweichen.

Des Weiteren muss die Photovoltaikanlage an den Netzbetreiber und das Marktstammdatenregister gemeldet werden. Und natürlich dürfen die neuen Stromerzeuger eventuell anfallenden Überschuss-Strom nicht mit Menschen in der Nebenwohnung, dem Nebenhaus oder Nebengrundstück teilen – jedenfalls nicht legal. Der nicht genutzte Strom fließt über den neuen Zähler ins lokale Stromnetz – ohne eine Vergütung, versteht sich.

Strom für Waschmaschine und Kühlschrank

Carsten Körnig hält die – nach seiner Erfahrung vor allem von der Bundesnetzagentur ausgehende – Forderung für übertrieben, dass jede Kilowattstunde, die ins Netz und aus dem Netz fließt, gemessen werden soll. "In der Vergangenheit hatten einzelne Netzbetreiber auf den Zählertausch verzichtet, wenn es sich um Solargeräte bis 300 Watt gehandelt hatte, weil bei dieser Leistung davon auszugehen ist, dass nur sehr geringe Mengen ins Netz rückgespeist werden und diese kleinen Mengen im Bereich des Messfehlers der Zähler liegen", erläutert er.

Nach Angaben des BSW Solar kann die eigene Solaranlage in einem Zweipersonenhaushalt in einer Mietwohnung etwa zehn bis 30 Prozent des Jahresstrombedarfs abdecken – je nach Verbrauchshöhe. Bildlich gesprochen: Ein Strom erzeugendes Haushaltsgerät erzeugt so viel Strom, wie zwei große Haushaltsgeräte verbrauchen, beispielsweise Waschmaschine und Kühlschrank im Zweipersonenhaushalt.

Wenn das Solarmodul an einem weitgehend unverschatteten Ort sicher befestigt oder aufgestellt werden kann, kann es sich dank Förderung schon nach wenigen Jahren amortisieren und 20 Jahre oder länger zuverlässig Strom erzeugen, meint der BSW Solar.

Selbst wenn alle 20.000 Anlagen installiert sind und genutzt werden, hält sich die tatsächlich erzeugte Strommenge in Grenzen. Das Schweriner Umweltministerium schätzt die jährliche Stromerzeugung, die das Förderprogramm hervorbringt, auf 7.200 Megawattstunden. Das entspricht in Deutschland rund 2.000 Durchschnittshaushalten.

"Kleinstanlagen sollten steckerfertig sein"

Für den Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) zeigen das Förderprogramm und seine Umsetzung auch, woran es bei der privaten Energiewende hapert. Weitaus wichtiger als Förderprogramme sei es, für schlanke Prozesse zu sorgen, betont Bernhard Strohmayer, beim BNE zuständig für erneuerbare Energien.

"Die Hemmnisse für Balkon-Photovoltaik sollten sofort wegfallen", fordert Strohmayer. "Solche Kleinstanlagen sollten von Laien als steckerfertige Geräte eingesteckt werden dürfen – ohne überbordende Bürokratie, ohne Anmeldung beim Verteilnetzbetreiber und ohne besondere Anforderungen an die Installation in gewöhnliche Haushaltsstromkreise."

Auch das Erneuerbare-Energien-Gesetz müsse auf die kommende große Anzahl kleinster Anlagen vorbereitet werden, sagt Strohmayer. Das könne beispielsweise durch eine Definition von Kleinstanlagen geschehen, die dann über eine Freigrenze von Bürokratie befreit werden.

Anzeige