Eine Steckdose, aus der Löwenzahn herauswächst.
Ein normaler Schukostecker reicht aus, um die Mini-Solaranlage anzuschließen, sagt nun auch der Elektro-Fachverband. (Foto: Colin Behrens/​Pixabay)

Einer verspäteten Weihnachtsüberraschung kommt das Positionspapier gleich, das der Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE) letzte Woche eher beiläufig veröffentlichte. Um den Einsatz sogenannter Mini-Energieerzeugungsanlagen (Mini-EEA) zu erleichtern, schlägt der für die Normung zuständige VDE mehrere überfällige Änderungen vor.

So soll auch in Deutschland für die "Balkonkraftwerke" eine Bagatellgrenze von 800 Watt Nennleistung gelten, wie bereits auf europäischer Ebene. Anlagen bis zu 800 Watt wären dann aus Sicht der Netzbetreiber nicht mehr "netzrelevant", schreibt der VDE.

Eine Folge: In Zukunft könnte es ausreichen, die Mini-EEA bei der Bundesnetzagentur an- oder abzumelden statt wie bisher beim Netzbetreiber.

Noch mehr wird angehende Solarhaushalte erfreuen, dass der VDE sich dafür ausspricht, die Mini-Anlagen bis zur Bagatellgrenze mit jedem Zählertypen verwenden zu dürfen. Diese Zähler sollten auch rückwärts laufen dürfen. Verbraucher müssten so nicht mehr bis zu einem Wechsel des Stromzählers zum Smart Meter warten, heißt es ausdrücklich.

Um die flächendeckende Verwendung von Mini-Solaranlagen zu ermöglichen, setzt sich der VDE schließlich dafür ein, übliche Schukostecker für die Einspeisung bis zur Leistungsgrenze von 800 Watt zu dulden.

Ganz schiebt der VDE die bisherigen Sicherheitsbedenken aber nicht zur Seite: Der Verband empfiehlt zugleich die Installation der heimischen Mini-Kraftwerke durch Fachhandwerker sowie ihre Prüfung durch ein unabhängiges Prüfinstitut, damit die Kunden sichere Geräte in Betrieb nehmen könnten.

Bundesnetzagentur signalisiert Zustimmung

Obwohl heutige Steckersolargeräte schon selbst dafür sorgen, dass sie sich bei Spannungsproblemen vom Netz trennen, will der VDE die Nutzung der Schukostecker nur dulden und nicht generell empfehlen. Warum? Dieser Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz) sei kein Mechanismus zum Schutz gegen einen elektrischen Schlag, erläutert auf Nachfrage Alexander Nollau, Energieexperte der DKE, der Normungsorganisation des VDE.

Nollau zufolge führt der NA-Schutz in einer Gefahrensituation "nicht zwangsläufig" zu einer sicheren Trennung von der gefährlichen Spannung. Ein zweistufiger Schutz, wie er in den Sicherheitsgrundnormen vorgesehen sei, könne damit nicht gewährleistet werden.

Der VDE-Experte betont aber: "Das Positionspapier ist dafür gedacht, neue Impulse in der Normung und Regulierung zu setzen." Es solle als Grundlage für die Diskussion mit den an Normung und technischer Regelsetzung Beteiligten dienen.

Der Chef der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, hat das VDE-Papier auf Twitter bereits begrüßt. In einem Schreiben hatte sich Müller bereits zuvor für den Einsatz von Schukosteckern ausgesprochen, damit private Haushalte ihr Balkonkraftwerk sicher und kostengünstig anschließen können.

Damit die VDE-Vorschläge rechtlich verbindlich werden, müssen laut dem Positionspapier noch Gesetze und Verordnungen geändert werden, darunter das Messstellenbetriebsgesetz, die Stromnetzentgelt- und die Stromnetzzugangsverordnung. Reaktionen dazu aus dem Bundeswirtschaftsministerium oder von den Netzbetreibern sind noch nicht bekannt.

"Blockade der Netzbetreiber endlich überwunden"

Das Umdenken bei den Mini-Solaranlagen findet weithin Beifall. "Wir sind sehr erleichtert, dass sowohl die Bundesnetzagentur als auch der VDE in Bezug auf Balkonkraftwerke nun deutlich progressivere Töne anschlagen", sagte Barbara Metz, Geschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe, gegenüber Klimareporter°.

Es sei ein sehr gutes Zeichen, dass sich beide Akteure nun unisono für eine Duldung der von Herstellern und Umweltverbänden schon lange geforderten vereinfachten Nutzung per Schukostecker aussprechen. Metz begrüßt auch die Anhebung der Bagatellgrenze auf 800 Watt und die mögliche Erlaubnis, Balkonkraftwerke übergangsweise mit den alten Zählern zu nutzen.

"Nun muss auch die Wohnungswirtschaft mitziehen und eine deutlich vereinfachte Anbringung an ihren Liegenschaften erlauben", fordert Metz. Dies sei überfällig, weil die Nutzung erneuerbarer Energien inzwischen als überragendes öffentliches Interesse gelte.

Für einen echten Durchbruch hält auch Sönke Tangermann von Green Planet Energy die im VDE-Papier aufgelisteten Änderungen. "Wir haben dafür über Jahre gestritten und Verbraucher:innen bei juristischen Verfahren unterstützt. Nun ist die Blockade endlich überwunden", betonte der Vorstand der Ökoenergiegenossenschaft.

Schon seit 2016 setze man sich intensiv für Balkon-Photovoltaik ein, so Tangermann. Schon damals konnten Module mit zertifizierten Wechselrichtern de facto sicher über eine Schuko-Steckdose betrieben werden, erinnert sich der Chef des Ökostromers. "Durch die massive Blockade vor allem von Netzbetreibern haben wir Jahre für die Energiewende verloren, zahllose Kilowattstunden an sauberer Energie sind uns so entgangen."

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