Smart Meter: Weißer Kasten mit einzeiliger elektronischer Anzeige.
Smart Meter sollen gesetzlich vorgeschrieben werden. (Foto: Sina Luckhardt/​EVB/​Wikimedia Commons)

Digitale Stromzähler in Haushalten und Betrieben sind eine Voraussetzung für die nächste Stufe der Energiewende. Ein Beispiel: Elektroauto-Besitzer können ihr Gefährt bei einem zeitabhängigen Tarif genau dann laden, wenn viel Ökostrom im Netz ist und die Elektrizität billig angeboten wird.

Bisher läuft allerdings die Einführung dieser "Smart Meter" sehr schleppend. Die Bundesregierung will sie nun beschleunigen.

Ein Gesetzentwurf zum "Neustart der Digitalisierung der Energiewende" von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sieht einen gesetzlichen Fahrplan mit verbindlichen Einbauzielen und einem konkreten Zeitrahmen für die digitalen Stromzähler vor.

Bis 2030 soll damit die nötige vernetzte Infrastruktur bereitgestellt werden, um ein weitgehend klimaneutrales Energiesystem auch hier umsetzen zu können. Bisher finden sich in den Kellern oder Hausfluren zumeist noch die üblichen schwarzen Drehscheiben-Kästen, die den Stromverbrauch analog messen.

In dem Habeck-Entwurf, der nächste Woche nach Abstimmung mit anderen Ressorts im Bundeskabinett verabschiedet werden soll, heißt es: "Der Smart-Meter-Rollout hat bislang noch nicht das für die Energiewende erforderliche Tempo erreicht."

Tatsächlich arbeitet die Bundesregierung bereits seit rund 15 Jahren an der Modernisierung der Strom-Messstellen. Getan hat sich wenig. Nach Schätzungen des Mannheimer Smart-Meter-Gateway-Herstellers PPC wurden bisher erst rund 300.000 dieser Systeme installiert. Amtliche Zahlen dazu gibt es nicht.

Verbrauchsdaten werden an Stromversorger übertragen

Laut dem Ministerium erfordern der starke Ausbau der erneuerbaren Energien und die zunehmende Nutzung von Strom für Mobilität und Heizung – die sogenannte Sektorkopplung – eine intelligente Steuerung von Stromerzeugung und -verbrauch. Das Energiesystem müsse dafür wesentlich flexibler und komplexer werden. Dazu seien die Smart Meter und eine generelle Digitalisierung der Energiewende notwendig.

Die Smart Meter ermöglichen es, die Verbrauchsdaten von Haus, Wohnung oder Gewerbebetrieb automatisch an den Stromversorger übertragen. Dies soll mehr für mehr Transparenz beim Energieverbrauch sorgen und die Flexibilisierung erleichtern. Die Daten können auch von den Verbrauchern kontinuierlich eingesehen werden, etwa per App auf dem Smartphone.

Bedenken gibt es unter anderem von Datenschützern, die befürchten, die Daten könnten missbraucht werden, um die Lebensgewohnheiten der Stromkunden auszuspionieren. Manche Kritiker sprechen sogar von "Schnüffelzählern", die von staatlichen Stellen missbraucht werden könnten.

Um Kosteneinsparungen zu ermöglichen und eine bessere Synchronisation mit dem fluktuierenden Ökostrom-Angebot zu ermöglichen, müssen laut dem Gesetzentwurf alle Stromversorger ab 2026 sogenannte dynamische Tarife anbieten. Verbraucher können den Strombezug damit in Billigstrom-Zeiten verlagern.

Bisher müssten nur Stromversorger, die mehr als 100.000 Letztverbraucher beliefern, einen dynamischen Tarif anbieten, wenn Kunden ein Smart Meter nutzen. Bis 2025 soll diese Schwelle auf 50.000 Letztverbraucher gesenkt werden, ab 2026 dann ganz fallen.

Preisdeckel bei 20 Euro

Privathaushalte sollen für ein Smart Meter künftig maximal 20 Euro pro Jahr zahlen, was in den meisten Fällen deutlich weniger ist als bisher. Die Kostensenkung wird laut Ministerium möglich, indem die Netzbetreiber, die Vorteile durch die Umstellung hätten, stärker an der Finanzierung beteiligt werden.

In der Elektrizitätsbranche wird der Habeck-Vorstoß im Grundsatz begrüßt. Vom Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE) hieß es, es sei positiv, dass Netzbetreiber mit dem geplanten Gesetz anonymisierte Verbraucherdaten einfacher nutzen könnten. Damit könne die Steuerung der Netze verbessert werden.

Allerdings müsse noch verankert werden, dass die Netzbetreiber auch für die Koordination von Steuerungshandlungen im Netz verantwortlich sein sollen – also für die Entscheidung, ob zum Beispiel Solaranlagen, E‑Auto-Wallboxen und Wärmepumpen hoch- oder heruntergeregelt werden müssen, um den sicheren Netzbetrieb garantieren zu können.

Bisher ist vorgesehen, dass die jeweiligen Betreiber der Strommessstellen diesen Job übernehmen sollen. Dies sei unsinnig, da nur die Netzbetreiber selbst "den für einen sicheren Netzbetrieb notwendigen Gesamtüberblick über den Zustand ihres Netzes" hätten, so das Argument des VDE.

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