Braunkohlebagger im Tagebau Garzweiler zwei.
Im Rheinischen Braunkohlerevier darf nach gerichtlicher Entscheidung nun auch das Dorf Lützerath abgebaggert werden. (Foto: Nedu 503/​Pixabay)

"Das Urteil ist komplett aus der Zeit gefallen", sagt David Dresen. Das Gerichtsurteil, das der Aktivist vom bundesweiten Bündnis "Alle Dörfer bleiben" anspricht, betrifft das Dorf Lützerath. Seit Jahren kämpfen Aktivist:innen dafür, dass es nicht der Braunkohle geopfert wird. Doch nach dem Urteil ist es in akuter Gefahr.

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat die Beschwerde des Landwirts Eckhardt Heukamp zurückgewiesen und die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen bestätigt.

Damit darf der Energiekonzern RWE das Grundstück des Landwirts abbaggern, um im Tagebau Garzweiler Braunkohle zu fördern. Dafür "erforderliche Vorbereitungsmaßnahmen" kann RWE laut Urteil nun treffen. Die Beschlüsse des OVG sind nicht anfechtbar.

Heukamp und zwei Mieter:innen hatten sich mit Eilanträgen gegen Beschlüsse der Bezirksregierung Arnsberg gewandt. Durch diese Beschlüsse kommt RWE vorzeitig in den Besitz der Grundstücke an der Abbruchkante. Damit kann der Energiekonzern schon jetzt etwa Wald roden oder Gebäude abreißen – noch bevor der Landwirt offiziell enteignet wird.

"Klimaschutz hat in der Begründung des Gerichts überhaupt keine Rolle gespielt", kritisiert der in einem Nachbardorf lebende David Dresen den Spruch in einer Mitteilung des Bündnisses. Es gebe keine klaren Vorgaben, wie das 1,5-Grad-Limit aus dem Pariser Klimavertrag eingehalten werden soll.

"Der Ball liegt also wieder bei der Bundesregierung", so Dresen. Er verlangt einen Plan mit konkreten Maßnahmen, mit denen die Klimaziele eingehalten werden. "Dann fallen die Entscheidungen der Gerichte auch anders aus und Lützerath kann bleiben", scheint er die Hoffnung trotz des Urteils noch nicht aufgegeben zu haben.

Auch Pauline Brünger von Fridays for Future betonte auf einer Pressekonferenz in Lützerath, die Grundlage für Rechtsprechung sei immer eine politische Entscheidung über Gesetze. "Wer behauptet, dieses Urteil sei eine rein juristische Entscheidung, macht sich etwas vor", so Brünger. 

In einer Mitteilung des Gerichts heißt es, bei den Beschwerden habe es sich weitgehend um "klimapolitische Forderungen" gehandelt, die im geltenden Recht keine Grundlage hätten und an den Gesetzgeber zu richten seien. Damit bestätigt das Gericht indirekt den Grundtenor der Aktivist:innen: Wenn sich hier noch etwas ändern soll, muss die Politik die gesetzlichen Rahmenbedingungen anpassen.

"Die deutsche 1,5-Grad-Grenze verläuft vor Lützerath"

Das OVG verweist dabei auf die vorherige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen. Die Beschwerde der Lützerather:innen habe nicht aufzeigen können, dass die Prüfung des Verwaltungsgerichts rechtsfehlerhaft sei. Die Braunkohleförderung und -verstromung sei mit dem verfassungsrechtlichen Klimaschutzgebot vereinbar.

Auch aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März vergangenen Jahres lässt sich für das OVG kein sofortiges Ende der Braunkohleförderung und -verstromung ableiten. Die Beschwerde habe auch nicht zeigen können, dass es alternative Möglichkeiten für die Weiterführung des Tagebaus gebe, für die nicht enteignet werden müsse. 

Für Landwirt Heukamp steht nun ebenfalls die Politik in der Verantwortung. "Wenn Lützerath fällt, fällt nicht nur die 1,5-Grad-Grenze, sondern auch die Glaubwürdigkeit der Politik, sich für diese Grenze intensiv einzusetzen und nicht nur zu reden", sagte er auf der Pressekonferenz. "Hier können sie handeln, hier können sie zeigen, dass sie den Worten auch Taten folgen lassen."

"Die deutsche 1,5-Grad-Grenze verläuft vor Lützerath", erklärte Fridays-Aktivistin Brünger. "Wenn RWE die Kohle unter diesem Dorf verbrennt, dann kann Deutschland seine Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaschutzabkommen nicht mehr einhalten."

Sie richtete sich direkt an die Bundesregierung: "Wir fordern Olaf Scholz auf, den Kohleausstieg bis 2030 jetzt gesetzlich festzuschreiben und damit auch eine rechtliche Grundlage für den Erhalt von Lützerath zu schaffen."

Zudem müsse die schwarz-gelbe Landesregierung in Nordrhein-Westfalen noch vor den Landtagswahlen im Mai ein Moratorium beschließen und damit alle Abrissvorhaben bis auf Weiteres stoppen.

Die Aktivist:innen wollen jetzt weiter Druck machen. Mehrere Organisationen und Gruppen rufen angesichts des Urteils zu Protestaktionen in den kommenden Tagen auf. Für Ende April ist eine Großdemonstration geplant.

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