Am Donnerstag hat das Klima zum zweiten Mal in drei Monaten einen wichtigen Gerichtsprozess gewonnen. Ein Londoner Berufungsgericht entschied, dass die Baugenehmigung für die dritte Startbahn des Londoner Flughafens Heathrow ungültig ist.
Der Grund: Die britische Regierung hätte das Paris-Abkommen berücksichtigen müssen: Die Baugenehmigung "war unrechtmäßig, weil unterlassen wurde, die Verpflichtungen der Regierung gegenüber den Vorgaben des Pariser Klimaabkommens zu berücksichtigen", urteilten die drei Richter.
Die dritte Startbahn würde weitere 700 Flüge pro Tag ermöglichen, was zusätzliche CO2-Emissionen von drei bis vier Millionen Tonnen pro Jahr zur Folge hätte.
William Rundle, ein Rechtsexperte der Umweltorganisation Friends of the Earth, nannte das Urteil ein "absolut bahnbrechendes Ergebnis für die Klimagerechtigkeit". Der Richterspruch werde weitreichende Folgen für die Berücksichtigung des Klimawandels bei Planungsentscheidungen haben.
Während die Betreiberfirma von Heathrow angekündigt hat, Berufung einzulegen, hat die britische Regierung bereits erklärt, dies nicht zu tun.
Das Heathrow-Urteil kommt nur knapp drei Monate nach einer noch bedeutenderen Klimaentscheidung. Im Dezember hatte das höchste niederländische Gericht geurteilt, dass die Niederlande ihre Emissionen bis Ende dieses Jahres um mindestens 25 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 senken müssen.
Klimakrise als Menschenrechtsfall
Damit bestätigten die Richter das Urteil eines Bezirksgerichts aus dem Jahr 2015. Sie begründen ihr Urteil mit der Menschenrechtskonvention: "Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention schützt das Recht auf Leben. Aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist ein Staat verpflichtet, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, wenn eine reale und direkte Gefahr besteht. Das gilt auch für Umweltgefahren."
Aus der Mitgliedschaft der Niederlande in der UN-Klimakonvention leiten die Richter dann ab, dass die Regierung handeln muss: Die Klimakonvention "beruht auf der Prämisse, dass alle Mitgliedsländer Maßnahmen ergreifen. Jedes Land ist daher für seinen Anteil verantwortlich."
Doch für welchen "Anteil" sind die Niederlande verantwortlich? Hier greift das Gericht auf die Klimaberichte des Weltklimarats IPCC zurück: "Der Klimabericht aus dem Jahr 2007 beinhaltet ein Szenario, das die Erwärmung mit großer Wahrscheinlichkeit auf zwei Grad begrenzt. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die Industriestaaten – inklusive der Niederlande – ihre Emissionen um 25 bis 40 Prozent im Vergleich zu 1990 reduzieren."
Dieses Urteil ist in dreierlei Hinsicht bemerkenswert: Indem es sich auf die Menschenrechtskonvention stützt, kann es in allen europäischen Ländern als Präzedenzfall gelten. Zweitens verpflichtet es ein einzelnes Land, seinen "Anteil" zum kollektiven Ziel der UN-Klimakonvention beizutragen. Und schließlich beziffert es anhand des wissenschaftlichen Kenntnisstandes, wie groß dieser Anteil mindestens sein muss.
Damit ist die Klimapolitik der Niederlande justiziabel.
Die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, die frühere chilenische Präsidentin Michelle Bachelet, lobte das Urteil: Dieses bestätige ihre Überzeugung, "dass Klimaschutz eine menschenrechtliche Verpflichtung und nicht einfach eine politische Präferenz ist".
Bachelet rief außerdem dazu auf, in anderen Ländern ähnliche Klagen anzustrengen: "Dieses Urteil zeigt einen klaren Weg auf, um die Menschenrechte mit Klimaprozessen zu schützen."
Diesen Rat beherzigt die irische Umweltorganisation Friends of the Irish Environment. Irlands oberstes Gericht hat letzte Woche die Klage der Umweltschützer zugelassen.
Wer gegen seine Regierung klagen will, erhält zudem Unterstützung von der internationalen Anwaltskammer IBA. Diese hat ein praktisches Handbuch für solche Klagen veröffentlicht.
RWE und Uniper drohen mit Klagen
Die niederländische Regierung hat jetzt allerdings ein Problem. Derzeit liegen die Emissionen des Landes nur rund 20 Prozent unter dem Niveau von 1990 und nicht 25 Prozent.
Noch hat die Regierung nicht gesagt, wie sie die fünf zusätzlichen Prozentpunkte schaffen will. Christiana Figueres, eine der "Mütter des Paris-Abkommens", bezeichnete diese Aufgabe als "Testfall für eine sehr schnelle Senkung der Emissionen".
Machbar ist es im Fall der Niederlande allerdings: Das Land hat noch drei Steinkohlekraftwerke, die eigentlich erst in neun Jahren abgeschaltet werden sollen. Die niederländische Umweltberatungsfirma CE Delft hat ausgerechnet, was die Abschaltung bringt: neun Millionen Tonnen weniger CO2 pro Jahr, genau die Menge, die gebraucht wird.
Die Anlagen in Eemshaven und Maasvlakte sind allerdings erst seit vier respektive fünf Jahren am Netz. Ihre Besitzer, die deutschen Energiekonzerne RWE und Uniper, drohen mit Klagen, falls sie die Meiler ohne Entschädigung schon dieses Jahr schließen müssen.
In diesem Fall dürfte es wieder zu einem spannenden Gerichtsverfahren kommen. Die niederländische Regierung könnte dort argumentieren, dass sie durch "höhere Gewalt" zur Schließung der Anlagen gezwungen ist.