Flugzeug von
London-Heathrow ist der größte Airport Europas. (Foto: Pom Angers/​Flickr)

Ein großer Erfolg für die Klimabewegung: Ein britisches Berufungsgericht hat die derzeitigen Pläne zur Erweiterung des Londoner Flughafens Heathrow für rechtswidrig erklärt. In dem Regierungsbeschluss, der den Bau erlaubt, sei der Klimaschutz nicht berücksichtigt worden.

"Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass das Pariser Klimaabkommen nicht in Betracht gezogen wurde, obwohl die britische Regierung es im Dezember 2015 angenommen und im November 2016 ratifiziert hat", sagte Richter Keith Lindblom bei der Urteilsverkündung.

Geklagt hatten betroffene Stadtbezirke, Umweltorganisationen wie Greenpeace und Friends of the Earth sowie der Londoner Bürgermeister Sadiq Khan.

Heathrow ist schon heute der größte Flughafen Europas. Mehr als 80 Millionen Passagiere werden dort jährlich gezählt, knapp 220.000 jeden Tag. Auf die vier Terminals der riesigen Anlage kommen bisher "nur" zwei Start- und Landebahnen. Das würde der Flughafen gern ändern. Die britische Regierung hat dafür grünes Licht gegeben.

Die Gerichtsentscheidung bedeutet nicht zwangsläufig, dass es die dritte Bahn nicht geben wird – ein Verzicht auf das Projekt ist aber wahrscheinlich. Theoretisch könnte die Regierung neue Pläne für die Erweiterung vorlegen, die auf das Paris-Abkommen eingehen und beispielsweise an anderer Stelle für Klimaschutz sorgen.

Premierminister Boris Johnson spricht sich aber ohnehin seit Jahren lautstark gegen die Erweiterung aus – schon als Londoner Bürgermeister wollte er stattdessen einen neuen Flughafen bauen. Dem Gericht zufolge will die Regierung – im Gegensatz zum Flughafen Heathrow – auch keine Berufung einlegen.

"Das Gerichtsurteil bezieht sich auf das britische Recht, hat aber globale Auswirkungen", sagt Margaretha Wewerinke, Rechtswissenschaftlerin von der niederländischen Universität Leiden. "Zum ersten Mal hat ein Gericht in dieser Form bestätigt, dass das Paris-Abkommen und sein Ziel, die Erderhitzung bei höchstens 1,5 Grad zu halten, verbindlich sind."

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