Markus Söder bläst zwei bunte Kinder-Windräder an.
Markus Söder gibt sich gern auch mal grün, wenn es nicht wehtut. (Foto: Heinz Wraneschitz/​Bildtext)

Vom Bienenschutz bis zum vorgezogenen Kohleausstieg: Der bayerische Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder hat das Sommerloch zuletzt mit einigen umweltpolitischen Forderungen gefüllt. Jetzt will er den Klimaschutz im Grundgesetz verankern. "Wir stehen vor einer Jahrhundertaufgabe, daher brauchen wir auch einen Jahrhundertvertrag", sagte Söder der Süddeutschen Zeitung.

Lorenz Gösta Beutin, klimapolitischer Sprecher der Linken im Bundestag, warf Söder "inhaltsleere Symbolpolitik" vor. Den Klimaschutz im Grundgesetz zu verankern sei zwar sinnvoll, aber Söder wolle keine wirksamen Maßnahmen mit seinem Vorstoß verbinden. "Söder will nur auf der Klimaprotest-Welle mitreiten", kritisierte Beutin.

In Wahrheit bekämpfe die CSU den Klimaschutz, so der Linken-Politiker. "Windenergie ist in Bayern chancenlos, ein Tempolimit auf bayerischen Autobahnen tabu und die beiden CSU-Bundesminister im Klimakabinett, Seehofer und Scheuer, blockieren mehr Klimaschutz im Gebäude- und Verkehrsbereich, wo es nur geht."

Im vergangenen Herbst hatten die Grünen einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den Artikel 20a des Grundgesetzes um den Klimaschutz erweitern sollte. Der Artikel hätte dann nicht nur den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und den Tierschutz vorgeschrieben, sondern auch, dass "völkerrechtlich verbindliche Ziele und Verpflichtungen des Klimaschutzes alle staatliche Gewalt unmittelbar binden". Unterstützt wurde das politische Projekt damals nur von der Linken – und scheiterte folglich auch an der CSU.

Anfang des Jahres hatte die CSU dann gemeinsam mit den Freien Wählern versucht, den Klimaschutz als Ziel in die Verfassung von Bayern aufzunehmen. Dort wiederum scheiterte die Abstimmung vor allem an den Enthaltungen von Grünen und SPD. Sie argumentierten – ähnlich wie nun Beutin auf Bundesebene –, dass ein allgemeines Staatsziel nichts bringe, solange die CSU sich in konkreten klimapolitischen Fragen sperre.

Das sieht auch Hans-Josef Fell so, der als Architekt der deutschen Energiewende gilt und mit einigen Verbündeten ein Volksbegehren angestoßen hat, das nicht nur den Klimaschutz, sondern auch die Energiewende in die bayerische Verfassung bringen soll. "Halbherzig" nennt Fell Söders Vorgehen. 

Der CSU-Chef unterstütze bislang nicht den vollständigen Umstieg auf erneuerbare Energien. "Söders Klimaschutzpolitik wird erst dann glaubwürdig, wenn er mit der CSU in Deutschland und in Bayern alle Ausbaublockaden gegen die erneuerbaren Energien beseitigt", meint Fell.

Was würde ein Klima-Staatsziel bringen?

Was die Aufnahme des Klimaschutzes ins Grundgesetz bewirken würde, ist auch bei Juristen umstritten. Denn eigentlich verpflichtet das Grundgesetz Deutschland bereits zum Klimaschutz. "Es ist schon jetzt herrschende juristische Meinung, dass der Artikel 20a selbstverständlich auch den Klimaschutz umfasst", sagt die auf Umweltfragen spezialisierte Rechtsanwältin Cornelia Ziehm. "Eine ausdrückliche Erwähnung des Klimaschutzes kann die Verpflichtung aber natürlich sämtlichen politischen Ebenen noch einmal besonders deutlich vor Augen führen."

Der Umweltjurist Felix Ekardt von der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik in Leipzig findet die Debatte um ein neues Staatsziel sogar hinderlich. "Der Vorstoß ist kontraproduktiv, denn er lenkt von den bereits bestehenden und stärkeren Verpflichtungen ab", sagt Ekardt.

"Es gibt bereits heute Klimaschutzverpflichtungen aus den Grundrechten auf Leben, Gesundheit, Existenzminimum und Eigentum im deutschen und europäischen Verfassungsrecht", erläutert Ekardt. "Und die sind einklagbar und inhaltlich weitergehend als ein Staatsziel."

Es geht ihm vor allem darum, dass Artikel 20a zwar zu den Staatszielen gehört, nicht aber zu den einklagbaren Grundrechten. Bei denen sollte man Ekardt zufolge ansetzen, um Klimaschutz auf juristischem Wege zu erreichen. "Ein Staatsziel Klimaschutz ist witzlos, weil Staatsziele den Staat zu fast nichts verpflichten und nicht einklagbar sind".

Anzeige