Windkraft
Windpark Ahlerstedt südwestlich von Hamburg: In Niedersachsen will der Umweltminister Energiewende und Klimaschutz durch eine Verfassungsänderung voranbringen. (Foto: Jens Meier/BWE)

Der niedersächsische Umweltminister Olaf Lies will, dass sein Bundesland den Klimaschutz zum Staatsziel macht. "Wir wollen den Klimaschutz mehr ins Bewusstsein rücken und unsere Handlungen stärker darauf fokussieren", sagte der SPD-Politiker Anfang der Woche in Hannover. "Folgerichtig ist daher eine Aufnahme in die Verfassung, die unsere Aktivitäten ergänzt und unterstützt."

Niedersachsen wäre das erste deutsche Bundesland, das dem Klimaschutz diesen Stellenwert einräumt. Bedeuten würde das, dass neue Gesetze zumindest formell auch immer unter dem Gesichtspunkt des Klimaschutzes betrachtet werden müssten. Und Gesetzen, die nicht verfassungskonform ausfallen, drohen Klagen. "Damit wird der Klimaschutz massiv vorangebracht!", warb Lies für die Idee.

Damit ist das Vorhaben natürlich noch lange nicht in trockenen Tüchern – noch ist es nicht einmal eine abgestimmte Position der großen Koalition in Niedersachsen.

Auch in Bayern gibt es Bestrebungen, Klimaschutz in der Landesverfassung zu verankern. Hier kommen sie aber nicht von der Regierung, die die CSU bislang allein stellt, sondern vom Verein "Klimaschutz – Bayerns Zukunft". Der hat Ende Juli angekündigt, ein Volksbegehren starten zu wollen. Unterstützt wird es auch von den Freien Wählern, den bayerischen Grünen und mehreren Umweltverbänden.

Der bayerische Landtagsabgeordnete Hans-Jürgen Fahn (Freie Wähler), Ko-Sprecher des Volksbegehrens, erhofft sich davon, dass die Klimapolitik des Freistaats ehrgeiziger wird. "Durch die Tatenlosigkeit und die aktive Verhinderungspolitik der Bayerischen Staatsregierung in Sachen Klimaschutz werden unser Klima, unsere Umwelt und damit die Lebenschancen auch kommender Generationen erheblich gefährdet", sagte er.

Die Initiatoren des Volksbegehrens sehen unter anderem eine Erweiterung des Artikels 141 der bayerischen Verfassung vor. Neben dem Schutz von Wasser, Boden und Luft soll auch der Schutz des Klimas als vorrangige Aufgabe des Landes genannt werden. Außerdem geht es um den Verfassungsartikel 152, in dem festgelegt ist, dass der Staat für elektrischen Strom sorgen muss. Hier soll der vollständige Umstieg auf erneuerbare Energieträger eingebracht werden.

Schon zweimal haben die Freien Wähler probiert, eine solche Verfassungsänderung durch den Bayerischen Landtag zu bringen, scheiterten aber jeweils an der CSU-Mehrheit. "Jede Gesetzesinitiative zur Aufnahme von Klimaschutz und erneuerbaren Energien in die bayerische Verfassung wurde von der Regierungsfraktion niedergestimmt", beklagte sich Fahn. "Deshalb brauchen wir jetzt die Bevölkerung als Gesetzgeber, um Klimaschutz auch rechtlich den nötigen Vorrang zu geben."

Noch ist das Volksbegehren nicht zugelassen. Die notwendigen 25.000 Unterschriften sollen ab dem 3. September gesammelt werden.

Lesehinweis: "Wir wollen ein echtes Klimaschutzgesetz" – Interview mit dem niedersächsischen Umweltminister Olaf Lies (Advertorial/​Sponsored Link)

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