Zwei Windräder in hügeliger Landschaft mit Feldern und Wäldern.
Aus Brüssel kommend ziehen dunkle Wolken über der Energiebranche auf, auch der erneuerbaren. (Foto: Franz Bachinger/​Pixabay)

Wer eine Vorstellung von einem elektrischen Zusatzgewinn bekommen will, kann bei der Denkfabrik Agora Energiewende eine kürzlich veröffentlichte Studie zur Energiekrise aufrufen. Einem durchschnittlichen Windpark an Land wird danach die Megawattstunde in der Regel mit 60 bis 80 Euro vergütet, umgerechnet sind das sechs bis acht Cent pro Kilowattstunde.

Im ersten Halbjahr 2022 seien aber die Einnahmen für den Windpark auf 186 Euro und im August sogar auf 461 Euro pro Megawattstunde gestiegen. Das sei ein Vielfaches der tatsächlichen Erzeugungskosten und zum Zeitpunkt der Investition nicht zu erwarten gewesen – ein "Zufallsgewinn" also, stellt der Thinktank fest.

Ähnliches konstatiert die Studie auch für andere Technologien, deren Einsatzkosten wenig gestiegen sind, wie zum Beispiel die Braunkohle.

Was Agora Energiewende nicht ausrechnete: Allein im August konnte der Windpark so leichter Hand Zusatzgewinne in Millionenhöhe generieren. Solchen Windfall-Profits konnte die Politik angesichts der Energiepreisexplosion nicht lange ungerührt zusehen.

Zwei Wochen nach ihrem letzten Treffen gaben die Energieminister der EU am Freitag denn auch dem Vorschlag der EU-Kommission zur Abschöpfung der Zusatzgewinne grünes Licht.

Konkret enthält der Ministerbeschluss:

  • eine befristete Erlösobergrenze von 180 Euro je Megawattstunde für Stromerzeuger mit geringen Kosten, wie erneuerbare Energien, Atomkraft und Braunkohle, einschließlich der Zwischenhändler. Diese Erzeuger haben außerordentliche Markterlöse erzielt – anders als teure Erzeuger, vor allem Erdgas-basierte.
  • einen befristeten Solidaritätsbeitrag aus den Überschussgewinnen, die Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffinerie-Unternehmen erzielten, die nicht unter die Strom-Erlösgrenze fallen. Der Solidaritätsbeitrag berechnet sich aus den steuerpflichtigen Gewinnen, die für 2022 und/​oder 2023 ermittelt werden und die um mehr als 20 Prozent über den durchschnittlichen jährlichen steuerpflichtigen Gewinnen seit 2018 liegen.
  • Die Einnahmen sind zur Unterstützung der Strom-Endverbraucher zu verwenden.
  • Die Maßnahmen gelten von Anfang Dezember 2022 bis Ende 2023, die Erlösobergrenze gilt bis zum 30. Juni 2023.
  • Die 180-Euro-Obergrenze soll die Rentabilität der Betreiber erhalten und Investitionen in Erneuerbare nicht behindern. Die EU-Staaten dürfen flexibel reagieren und können auch eine höhere Preisobergrenze festlegen oder zwischen unterschiedlichen Erzeugungstechnologien differenzieren.

"Die Umsetzung in Deutschland ist sehr komplex"

Für Deutschland kündigte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) eine schnelle Umsetzung an. Das sei möglich, weil Deutschland das von der EU-Kommission vorgeschlagene Modell "stark" mitgeprägt habe.

Die Umsetzung des Modells sei in Deutschland allerdings "sehr komplex", warnt Agora Energiewende. Dafür nennt der Thinktank in der Studie zwei Gründe.

Zum einen werden die Stromangebote auf dem Markt nicht nur von einzelnen Kraftwerken abgegeben, vielmehr können die Angebote auch aus einem Portfolio verschiedener Anlagen zusammengesetzt sein.

Hier nach Technologien zu trennen, erscheint kaum möglich, wenn man den Grundsatz der Portfoliogebote nicht aufgeben will. Letzteres hätte dann auch langfristige Konsequenzen, weil grundsätzlich nur noch einzelne Anlagen am Markt teilnehmen könnten.

Als zweiter Grund kommt für den Thinktank hinzu, dass der Großteil des Stroms über Terminmärkte gehandelt wird.

Das läuft so: Eine für 2023 geplante Stromerzeugung wird heute schon verkauft. Dieser Kontrakt kann dann auch weiterverkauft werden, wenn der Börsenpreis sinkt oder steigt.

Die Folgen dieses Marktdesigns beschreibt Agora Energiewende so: Weil auf den Terminmärkten nicht zwangsläufig ein Verkauf real erzeugter Strommengen, sondern vielfach ein davon entkoppelter Handel stattfinde, gebe es "einige Möglichkeiten", um einer Gewinnabschöpfung zu entgehen.

"Verkäufe könnten beispielsweise in die Zukunft verlagert, im Rahmen von Inhouse-Geschäften transferiert oder außerhalb der Börse veräußert werden", warnt der Thinktank vor Ausweichstrategien.

Notfallpaket ohne Rechtsgrundlage?

Die Möglichkeit für solche Strategien sind ein Grund dafür, dass der Ökostromanbieter Lichtblick das Abschöpfen der Zusatzgewinne für rechtswidrig hält. Es sei zu erwarten, dass sich ein Großteil der betroffenen Stromerzeuger einer Abschöpfung ihrer Erlöse entzieht, heißt es in einem jetzt veröffentlichten Rechtsgutachten im Auftrag von Lichtblick.

Zwar sollen laut dem Gutachten auch Umgehungsgeschäfte zwischen verbundenen Unternehmen erfasst werden, also sogenannte konzerninterne Geschäfte. Allerdings bleibt für die Gutachter von der Berliner Wirtschaftskanzlei Raue unklar, wie Geschäfte behandelt werden, bei denen der Erzeuger den Strom zu einem günstigen Preis an eine Konzerngesellschaft verkauft und erst im Anschluss ein Verkauf zu den gestiegenen Großhandelskonditionen stattfindet.

Darüber hinaus fehle für das Notfallpaket die Rechtsgrundlage, argumentiert das Gutachten. So falle eine finanzielle Umverteilung von Stromproduzenten an Letztverbraucher als sozialpolitische Maßnahme nicht in den Bereich der von der EU-Kommission für das Paket herangezogenen Krisenabwehr.

Außerdem greife die Abschöpfung in Grundfreiheiten des EU-Vertrags ein und gefährde die Versorgungssicherheit im europäischen Stromnetz. "Wir brauchen eine effektive Krisenbekämpfung, aber nicht auf Kosten der Versorgungssicherheit und zulasten der Erneuerbaren", kritisierte Lichtblick-Chefjurist Markus Adam. "Eine Erlösobergrenze würde den dringend notwendigen Ausbau der Erneuerbaren spürbar verlangsamen."

"Erneuerbare Energien wirken preissenkend"

Ob sich die Obergrenze rechtlich aufhalten lässt, darüber ist sich die Energiebranche noch nicht im Klaren. Auf jeden Fall sieht sie sich wegen der 180-Euro-Grenze auf dem Weg in eine Notlage und fordert die Bundesregierung nachdrücklich auf, den nationalen Spielraum zu nutzen.

"Ob eine Erlösobergrenze das geeignete Instrument ist, um die erforderlichen Einnahmen zu erzielen, oder ein Steuermodell sinnvoller ist, sollte nach wie vor diskutiert werden", verlangte die Chefin des mächtigen Branchenverbandes BDEW, Kerstin Andreae. Nötig seien eine "praktikable Umsetzung" und individuelle Kappungsgrenzen für Technologien, deren Kosten oberhalb von 180 Euro liegen.

Solche auf einzelne Erzeugungsarten zugeschnittene Obergrenzen findet auch die Erneuerbaren-Branche gut. Sie kann aber weiter nicht so recht einsehen, warum die erneuerbaren Energien überhaupt mit an den Preispranger gestellt werden.

Simone Peter, Chefin des Erneuerbaren-Verbandes BEE, wies erneut darauf hin, dass die aktuelle Krise eine fossil-atomare Energiepreiskrise sei. Die konventionellen Energien hätten die immensen Preissprünge verursacht und belasteten Haushalte und Unternehmen, die erneuerbaren wirkten dagegen preissenkend.

Entsprechend lang ist die Wunschliste des BEE: prozentuale Kostenpuffer, Ausnahmen und Bagatellgrenzen, besonders für flexible Biogasanlagen, ausreichend hohe Gewinne zur Risikoabsicherung und für Neuinvestitionen.

Auch eine Einbindung direkter Lieferverträge, sogenannter PPA, sowie von Langfrist- und Terminmärkten sei aufgrund der komplexen und schwer nachverfolgbaren Wertschöpfungsketten äußerst schwierig, meint der Erneuerbaren-Verband.

Unglaublich vielfältiger Strommarkt

Das alles ist nicht von der Hand zu weisen. Die Spannbreite der Regeln und Verträge, nach denen in Deutschland Strom gehandelt wird, ist schier unglaublich. Es sollen geltende langfristige Lieferverträge existieren, bei denen die Kilowattstunde noch immer nur vier Cent kostet.

Gleichzeitig soll es Anlagenbetreiber geben, die ihren gesamten Strom für 2023 schon für sage und schreibe 70 Cent je Kilowattstunde verkauft haben – an Stromhändler, versteht sich. Wie man nun die einen schont und die anderen nicht – in dieser bürokratischen Notlage möchte man sich nicht befinden.

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